Beiträge von Grisu4

    Heute an der Ultimate Zapfsäule den Aufkleber entdeckt .... enthält bis zu 7% Bioanteil.


    Auf Nachfrage beim Bezahlen, ob das neu sei, bekam ich den Brief von Aral an die Tankstelle gezeigt, der die Aufkleber zuordnet. Und da steht es genauso: Ultimate Diesel - enthält bis zu 7% Bioanteil.


    Wenn das jetzt so ist ... wo liegt dann der Mehrnutzen für mich als "teilweise Kurzstreckenfahrer" bezüglich des Kraftstoffeintrages im Motoröl?


    Für den Mehrpreis wechsle ich nun Filter und Öl zweimal im Jahr und tanke normalen Aral Diesel.


    Im Modelljahr 2009 hat der 330d N57 die 348er Bremse vorne. Das ist die, die in den Folgejahren nur noch die Fahrzeuge mit erhöhter Nutzlast hatten. Wenn du Bremsenteile für dein Fahrzeug suchst, geb einfach als Fahrzeug den 335d oder 335i ein. Dann bekommst du auf jeden Fall die richtigen Teile.

    Interessant, Danke. Wurde an der HA auch etwas angepasst? 336x22 oder?


    Habe heute die passenden ATE Ceramic Beläge und die 348er Leichtbauscheiben montiert.


    Dass mein BMW Händler das nicht weiß und mich auf die Liste mit der Sonderausstattung verweist ist allerdings schon schwach.

    Hatte heute vor von den Originalscheiben und Belägen auf die Leichtbauscheibe vom Z4 und die ATE Ceramic zu wechseln.


    Die Scheibe passt problemlos, nur bei den Belägen besteht das Problem, dass die Hammerköpfe von den originalen etwas abweichen und nicht richtig im Sattel sitzen. Der Sattel lässt sich an der Zange montieren. Für die Haltefeder ist allerdings außen an den Enden der Spalt zu klein, um sie richtig einzusetzen.


    Meine Beläge haben folgende Nummer:


    LD7216
    ELD1061A
    13.0470-7216.2


    Laut ATE nicht für erhöhte Nutzlast


    Meine VIN ist A164606


    Brauche ich stattdessen die Ausführung für erhöhte Nutzlast?



    Edit: Mein BMW Händler sagt ... keine Nutzlasterhöhung. Dann sollten die Beläge doch passen ...
    EDIT2: Heute das Ergebnis der Abfrage von ATE ... Bremse mit verstärkter Nutzlast, brauche andere Beläge. Nochmals Anruf bei BMW ... "Nein, das können wir nicht sehen ....". Sehr nervig.


    ....Andere Frage: Sieht das nicht eher ziemlich bescheiden aus?


    Aber ich habe mal kurz gegoogelt, weils mich auch interessiert hat :)


    "Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und – mit Ausnahme der
    Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeiger – gleichzeitig leuchten."
    QUELLE
    Also solltest du das eher bleiben lassen ;)

    Ja, das hatte ich auch gefunden. Der Unterschied ist lediglich der, dass der transparente Mittelteil beim Original nicht klar ist und beim Hella eben klar und die Lämpchen zu sehen sind. Farbe und Funktion sind natürlich gleichzeitig und identisch.


    Das Fahrzeug soll in Zahlung gegeben werden. Der Glasbruch kam einfach blöd dazwischen.

    Eine Frage zu den Rücklichtern bzw. der gesamten Leuchteinheit, hier aber kein BMW. Nach Glasbruch habe ich eine Hella gekauft. Unterschied zur Herstellerleuchte ist, dass die Hella beim Blinker Klarglaseinsatz hat. Darf ich dennoch mit dem Unterschied fahren, oder müssen zwei identische verbaut sein?