Nutzungsentschädigung beim Rücktritt vom Autokauf | Rechtsanwalt Florian Wehner
Wer vom Autokauf zurücktritt, muss nicht nur das Fahrzeug zurückgeben, sondern auch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer an der…
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ZitatBeim Kauf eines Gebrauchtwagens muss die zu erwartende Gesamtlaufleistung durch die zu erwartende Restlaufleistung seit dem Kauf (zu erwartende Gesamtlaufleistung – Tachostand beim Kauf) ersetzt werden, da der Käufer nur diese Kilometerleistung erwirbt.
Beispiel: Hatte das Fahrzeug beim Verkauf einen Tachostand von 50.000 km und wurde zu einem Kaufpreis von 25.000 Euro verkauft, errechnet sich die Nutzungsentschädigung bei 1000 gefahrenen Kilometern und einer Gesamtlaufleistung von 250.000 km wie folgt:
25.000 Euro x 1000 km : (250.000 km – 50.000 km) = 125 Euro.
Macht nach der Rechnung 431 Euro.
Dagegen deine Unkosten aufrechnen, Öl etc. Wieviel war das insgesamt?