Zitat von »th135«
Kaskoschaden kein Versicherungsschutz.
falsch!!! Versicherungsschutz besteht immer!
Grundsätzlich besteht er nimmer.
Nur in der Haftpflicht ist die Versicherungs verpflichtet zu zahlen, da diese ja den Unfallgegner gesetzlich schützt. (Allerdings Regress von 5000€ sicher)
Bei der Kaskoversicherung kommt kein Cent rüber.
Möglich ist es hinterher durch vereidigte Gerichtsgutachter nachzuweisen, dass zwischen dem Umbau und dem Unfall kein Kausalzusammenhang bestand. Dann könnte man vor Gericht eine Zahlung seitens der Versicherung erwirken. Bei 'nem hohen Kaskoschaden könnte sich das rechnen. Besser man vermeidet sowas aber
(Ergibt sich im Wesentlichen durch § 26 VVG (Leistungsfreiheit durch Gefahrerhöhung) i.V.m. § 23 VVG (Gefahrerhöhung) i.V.m. aktueller Rechsprechung)