Wenn du orig. BMW-Felgen fährst muss Mischbereifung gefahren, wenn nicht muss diese Kombi eingetragen werden.
Fährst du eine andere Felgenmarke mit ABE und der gleichen "4fach-Bereifung", musst du diese nicht eintragen lassen. Es sie denn in der ABE steht was anderes. Und ja es gibt auch ABE´s die das Vorführen beim Tüv vorsehen.