So war jetzt für dich in der Garage draußen 
Wenn du die Zulassung neu ausstellen hast lassen - stehen zwar alle originalen Rad/Reifen drin aber eben auch, dass die Anforderungen im Beiblatt eingehalten werden müssen.
In diesem Beiblatt steht wortwörtlich:
"Alle am Fahrzeug verwendeten Rad - Reifengrößen müssen mindestens dem Reifenabrollumfang und Reifenhablmesser des bei der Prüfung untersuchten und genehmigten Reifen entsprechen und die Bodenfreiheit von 110mm ist in jedem Fall einzuhalten."
Auf Deutsch: Alles was kleiner ist als die Räder bei der Eintragung ist ILLEGAL.
Interpretiere da aber grad raus das wenn ich bei der Eintragung 18 Zoll hatte nun ja die originale 19 Zoll Kombination fahren darf 
und ich hab mich extra schon andere Felgen bestellt weil ich dachte ich muss wieder eintragen 
ABER... ...da ich ja sowieso Spurplatten montieren wollte, hätte ich sowieso wieder zum Gutachter müssen, also alles kein Problem 