ZitatOriginal von proXi
.......dass es ja laut StVO nicht erlaubt ist mit Standlicht rum zu fahren. Das hat aber nur den Grund, dass die Leute dann bestimmt desöfteren vergessen würden, z.B. bei schlechten Sichtverhältnissen ihr Abblendlicht einzuschalten. Dies würde hier ja in meinem Fall die Lichtautomatik übernehmen........
Das ist anscheinend ein weit verbreiteter Irrtum.
Wenn die Licht- und Witterungsverhältnisse keine Beleuchtung erfordern, kann sehr wohl auch mit Standlicht gefahren werden (bringt allerdings nichts). §17 Abs. 2 StVO bezieht sich ausschliesslich auf Verhältnisse, bei denen mit Licht gefahren werden muss.