Beiträge von e93-harald

    Zitat

    Original von proXi
    .......dass es ja laut StVO nicht erlaubt ist mit Standlicht rum zu fahren. Das hat aber nur den Grund, dass die Leute dann bestimmt desöfteren vergessen würden, z.B. bei schlechten Sichtverhältnissen ihr Abblendlicht einzuschalten. Dies würde hier ja in meinem Fall die Lichtautomatik übernehmen........


    Das ist anscheinend ein weit verbreiteter Irrtum.
    Wenn die Licht- und Witterungsverhältnisse keine Beleuchtung erfordern, kann sehr wohl auch mit Standlicht gefahren werden (bringt allerdings nichts). §17 Abs. 2 StVO bezieht sich ausschliesslich auf Verhältnisse, bei denen mit Licht gefahren werden muss.

    Zitat

    Original von wat
    .........
    Achja und dann ist da noch: Das fahren mit Standlicht (Corona) ist gemäss StVO nicht erlaubt. Heisst ja auch Stand und nicht Fahrlicht ;)


    Das ist anscheinend ein weit verbreiteter Irrtum.
    Wenn die Licht- und Witterungsverhältnisse keine Beleuchtung erfordern, kann sehr wohl auch mit Standlicht gefahren werden (bringt allerdings nichts). §17 Abs. 2 StVO bezieht sich ausschliesslich auf Verhältnisse, bei denen mit Licht gefahren werden muss.

    Zitat

    Original von starfinder
    naja, mir wurde gesagt, man muß die batterie wegen der hohen spannung beim schweißen abklemmen. motor ist ja masse. steuergerät u. elektr.helferlein können schaden nehmen....kenn mich da net so aus. ?(


    habt ihr abgeklemmt oder nicht?


    Das ist richtig. Deshalb abklemmen. Natürlich nur bei Elektroschweißen. Bei Autogenschweißen in dieser Beziehung "no problem".


    Tappi
    Diese Definitionen sind völlig korrekt.
    Das "Teil" von dem hier die Rede ist, ist jedoch beides.


    Beim E93 ebenfalls :tongue: