Beiträge von e93-harald

    Ich hatte absichtlich die abgeschrägte Variante gewählt, da bei den Sechszylinder-E93 die Endrohre auch abgeschrägt sind. Nicht abgeschrägte Endrohre sind aber auch erhältlich. (siehe Link)
    Beim E93 kann man recht einfach abflexen und das neue Endrohr mit einer Spannhülse bombenfest anbringen, da das Auspuffrohr gerade ist und hier im Gegensatz zum E90 auch keine Halterung angebracht ist.


    http://www.duw.de/Shop/Listvie…d=1811&ManufacturerId=568

    Habe es bei mir mal getestet. Wenn von außen verriegelt und Fernbedienung sich nicht im Fahrzeug befindet (habe Komfortzugang), reagiert der ZV-Taster bei den Belüftungsdüsen nicht - also alles wie es sein soll.
    Fahrzeug: E93 aus 03/2008

    @ derMaggus


    Ich habe sowohl die Vorfeldbeleutung (im Lichtpaket des Komfortpaketes E93 enthalten), als auch den Komfortzugang (im Innovationspaket E93 enthalten) ab Werk.


    Für eine Nachrüstung wäre mir das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen allerdings zu ungünstig.
    Bei Komfortzugang geht die Vorfeldbeleuchtung auch erst an, wenn man den Türgriff schon gefunden und berührt hat. Aus der Entfernung nur über das konventionelle Betätigen der FFB.

    Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein sind im Fahrbetrieb während der Dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig." (Hentschel, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht)
    http://www.anwalt-grundausstat…?cPath=80&products_id=976


    Das Fahren mit Begrenzungsleuchten(Standlicht) ist dann verboten, wenn die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 StVO vorliegen, d.h. wenn eine Beleuchtungspflicht besteht. (Bayerisches Oberstes Landesgericht, VM 70, 41).


    Ein ausdrückliches Verbot des Gebrauchs der Begrenzungsleuchten(Standlicht) im Fahrbetrieb außerhalb der Beleuchtungspflicht kann aus § 17 Abs. 2 StVO nicht abgeleitet werden. (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr)

    Zitat

    Original von Marty
    Die Reifen machen immer etwas aus, aber wie goeran schon schrieb, nicht sehr viel. Ich würde schätzen max. 2-3 km/h.


    Zwar kein E90, aber ich bin kürzlich mit einem E60 530dA v/max gefahren. In den Papieren ist er mit 247 km/h eingetragen, lt. Tacho für er 265 und GPS Messung war 249 km/h.


    Kommt mit den 4% also sehr gut hin.


    Bei diesem Beispiel geht der Tacho allerdings 6,5 % vor. Ähnlich ist es auch bei mir (allerdings nicht ganz so schnell ;) ).

    Zitat

    Original von wat


    Kann man so sehen und wird von einigen Experten auch so geteilt. In jüngster Zeit sind mir deswegen aber keine Urteile bekannt.
    Wohl aber aus dem Jahre 1976. Da stand ein Autofahrer mit Standlicht an einer roten Ampel und wurde von einem Ordnungshüter mit 10 DM Verwarnungsgeld belegt. Der Einspruch des Autofahrers dagegen ging sogar bis vors OLG ... der Autofahrer hat verloren.
    vgl. OLG Köln, DAR 1975, S. 307


    Das ist ein völlig anderer Sachverhalt, denn es war dunkel.