Defintiv ne Mega Harte Sache, aber wenn hier schon von Schadensersatz und sonstigen Leistungen gepsorchen wird, muss man doch mal was klar stellen.
Es gibt unzählige Urteile, dass man bei Wandlung (egal aus welchem Grund) IMMER die für den Zeitraum entstandenen Nutzungskosten tragen muss!! Heißt du wirst auf keinen Fall den vollen Kaufpreis zurück bekommen. Allerdings halte ich die 6.700€ für - wie lange hast du den jetzt? 1/2 Jahr?- definitiv für zuviel. Dafür gibt es spezielle Regelsätze wie hoch die Nutzungsentschädigung ausfallen darf. Das kann dir aber nur ein Fachanwalt genau sagen.
Bevor du hier mit nem herben Verlust rausgehst, würde ich evtl. auch versuchen über das Autohaus 2-3 Jahre Garantie rauszuschlagen. Du bist mit dem Wagen doch sonst super zufrieden?! Weil am Ende bist du zwar das Auto los, hast aber in dem Zeitrum schön sagen wir 3.000€ in den Sand gesetzt und suchst nun mit geringerem Budget wieder nen neues Auto. Und in der Zwischenzeit? Bus und Bahn? Das musst du alles berücksichtigen!
Keine schöne Sache
aber kann man nicht ändern, daher war ja auch mein erster Vorschlag da einen kompromiss zu finden und wenn, wie 325dquäler sagt, der 41ED wirklich mit Datum und km-Stand hinterlegt wird kann man ganz klar die Schuld zum verkaufenden schieben und niemand kann sagen, du hast ihn chippen lassen.