Beiträge von RoKing1

    seid ihr alle irre?


    wenn mir einer teer ans auto macht, dann leckt der das weg oder zahlt die reinigung, ganz einfache geschichte. solche arbeiten müssten entweder angekündigt werden (inkl. parkverbot in der zeit) oder die arbeit ist eben so auszuführen, das kein fremdes eigentum beschädigt oder beschmutzt wird.


    teer ist ekelhaft zum wegputzen und so wie das geschildert wird wäre da wohl mindestens 2-3 stunden kneterei auf dem plan. würde ich im leben nicht einsehen sowas. :cursing:


    dito

    Ich kann dir nur Auskunft geben, wie es im österreichischen Recht ist. Da beide Rechtssysteme aber gemeinsame Wurzeln haben, dürfte es aber in Deutschland ähnlich sein. Da du mit dem Betreiber des Parkplatzes ein vertragliches Schuldverhältnis eingehst, haftet er dir natürlich auch für etwaige Schäden, die durch sein Verschulden an deiner Sache entstehen. Aus eurem Vertragsverhältnis schuldest du ihm Geld für eine Benützung der Parkfläche auf eine bestimmte Zeit und er schuldet dir natürlich ein gefahrloses sicheres ohne Beschädigung des PKW's mögliches Abstellen des Fahrzeugs und dies bedingt eine Parkfläche, die entsprechend gewartet wird und dies ermöglicht. Der Erhalter muss daher alles Mögliche tun um an deinem PKW keinen Schaden zu verursachen. In deinem Fall hat er dies offenbar nicht getan. Man hätte in diesem Fall sicher erwarten können, dass diese Parklücke entsprechend gesperrt oder gekennzeichnet wäre. Da ihr ein vertragliches Verhältnis habt hat er die Beweislast, dass er alles mögliche unternommen hat um deinen Schaden zu verhindern. Ob ihm dies gelingen wird ist hier äusserst fraglich. ME nicht! Dh du kannst Ersatz deines Schaden fordern. Womöglich wird dir aber nicht der ganze Schaden ersetzt, da dir vl auch eine Mitschuld angelastet wird, weil du eine gewisse Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten an den Tag gelegt hast. Aber Schadenersatz steht dir in jedem Fall zu. Es gäbe auch noch die Möglichkeit über die Wegehalterhaftung deinen Anspruch zu begründen. Ich würde auf jeden Fall gegen den Halter des Parkplatzes vorgehen. Viel Glück dabei! :thumbup:


    Innerhalb des ersten halben Jahres wird vermutet dass der mangel im zeitpunkt der übergabe vorhanden war. Danach trifft dich die beweispflicht. Da es bei dir also bereits 14 Monate sind musst du beweisen, dass die klima seit anfang "stinkt". in den meisten fällen nimmt es der freundliche aber nicht so genau damit in den ersten beiden jahren, weil er es ja weiterverrechnen kann :) in so einem fall mit ner klima die stinkt bin ich mir allerdings nicht sicher ob die entstehung von gerüchen von der gewährleistung miterfasst ist. ME eher nicht. Man könnte ja mit schlechter klimawartung und pflege argumentieren und insofern sogar ein mitverschulden deinerseits sehen.

    Wie heir schon öfter gelesen ist das ja ein bekanntes Problem bei BMW.


    Mein E91 ist erst 14 Monate alt kann ich den auf Garantie zum Freundlichen bringen und die kümmern sich darum? Gibt es mittlerweile eigentlich irgend eine Nachbesserung seitens BMW?


    Soviel ich weiß, gibt BMW keine Garantie. Du hast aber Gewährleistung. Diese setzt aber einen Mangel im Zeitpunkt der Übergabe voraus, dh. "stinkt" deine Klimaanlage seit du den Wagen übernommen hast, dann wäre es noch Teil der Gewährleistung. Ist dies erst nachher eingetreten, wirst du mE keine "Nachbesserung" fordern können. Was du dir aber aushandelst oder vl auf Kulanz bekommst ist wieder eine andere Sache. :)