Mit welcher Begründung wird denn die Einzelabnahme abgelehnt? Der Prüfbericht ist doch eine astreine Arbeitsgrundlage für eine §19(2)/§21 Einzelabnahme durch einen entsprechend befugten aaS. Oder entspricht der Umbau nicht dem Prüfbericht?
Ansonsten: "Früher" waren die Einzelabnahmen auf einzelne Prüforganisationen beschränkt (alte Bundesländer: TÜV, neue Bundesländer Dekra, abweichende Regelungen in Berlin). Das wurde vor einigen Jahren aufgehoben. Meine Erfahrung damit ist, dass man bei den früher zuständigen Prüforganisationen eher erfahrene aaS findet, als bei den neu berechtigten. Ich habe jedenfalls letztes Jahr in Bayern beim TÜV Änderungen an meinen Motorrädern beim TüV völlig problemlos durchbekommen, mit denen mich vorher die GTÜ heimgeschickt hat.
Sonderfall war bisher immer Hessen, weil es dort diese doppelte Prüfung durch die "Bündelungsbehörde" gab, wegen der die aaS in diesem Bundesland sehr restriktiv waren, aber die soll ja jetzt abgeschafft werden.
Gruß
Marcus