Beiträge von neffets88

    In der Regel gibt es für Scheinwerferblenden eine Unbedenklichtkeitsbescheinigung des Herstellers - z.Bsp.KAMEI.
    Hast Du die nicht, mußt Du die Blenden rein theoretisch eintragen/abnehmen lassen, da der Scheinwerfer eine Bauartgenehmigung hat und Du mit Anbringung der Blenden das "bauartgenehmigte Teil" veränderst.
    Könnte ja sein, daß es den Lichtaustritt behindert . . . .
    Deshalb wird von namhaften Herstellern die Unbedenklichkeitsbestätigung mitgeliefert. Sicher ist das etwas teuerer, wie die vielen Billig-Angebot von EBAY, die im heimischen Keller hergestellt werden.


    MfG
    neffets88


    P.S. Die Niere ist nicht bauartgenehmigt, ist also bedenkenlos austauschbar, es sei denn, sie besteht aus Rasierklingen . . . . :D

    Ja - habe jetzt auch in meiner BA gelesen. Steht genauso darin.
    Was ich noch nicht geschaut habe, was die Schlußleuchten bei "Tagfahrlicht" machen. Wäre ja denkbar, daß die bei "tagfahrlicht" aus sind und bei "Abblendlicht " an sind.
    Ansonsten macht die unterschiedliche Erklärung für den E90/91 keinen Sinn - es sei denn, die BA ist schon weiter wie das Auto . . .


    MfG

    @Göran


    Das ist tatsächlich aus der BA des Touring?????Welcher Datenstand?


    Wie schaltet der von "Tagfahrlicht" auf "normales Abblendlicht"?
    Bei mir leuchtet ja als Tagfahrlicht das Abblendlicht!


    Das macht mich noch kirre.
    Ich dachte die oben beschriebene Geschichte geht zur Zeit nur be E92/93 und nicht beim E91???


    MfG


    neffets88

    War bei mir ähnlich.
    Hatte gefragt, bis wann ich etwas ändern kann. Da hat der Händler auch nur gesagt, daß er täglich reinschauen könne,aber nicht sieht, ab wann es nicht mehr geht, sondern nur, daß es eben nicht mehr geht. Habe ich auch nicht ganz verstanden, scheint aber mit der internen Produktionssteuerung zusammenzuhängen.


    MfG

    Das ist ja der Krux an der Geschichte E90/91.
    Wenn ich "Anhänger" des Tagfahrlichtes bin, brauch` ich eigentlich keine Fahrlichtautomatik!


    Richtig Sinn macht die ganze Geschichte erst wie im E92/93 verbaut - oder wahrscheinlich im Facelift. Das hilft mir aber auch nicht mehr.


    Schade!

    Meines Wissen´s muß jedes Fahrzeug mit EG-BE diese Bestimmungen erfüllen . .
    Also XENON nur mit Scheinwerferreinigungsanlage und automatischer Leuchtweitenregulierung.
    Im übrigen wird der verbaute Scheinwerfer sicherlich nur für Halogen-Leuchtmittel geprüft sein. Also verbietet sich der Verbau von XENON-Brener auch aus diesem Grund.


    Und wie oben schon beschrieben:
    "Wo kein Kläger, da kein Richter"


    aber wenn was passiert, kommst Du aus dem Zahlen nicht mehr raus !

    Ich glaube nicht, daß BMW etwas dauerhaft verbaut, mit dem sie in Zukunft Probleme bekommen könnten.
    Desweiteren vertraue ich eigentlich den Enwicklern schon - denn die machen ihre Arbeit sicherlich auch ordentlich, so wie ich es täglich mach.
    Aber wahrscheinlich ist das Anzweifeln des Wissen´s und des "Tun´s" anderer heut zutage normal.


    Also Jungs - mehr Vetrauen in die Arbeit der BMW-Entwickler. Oder zweifelt Ihr Eure tägliche Arbeit auch immer an . . . .



    MfG


    (ganz persönliche Meinung)