In der Regel gibt es für Scheinwerferblenden eine Unbedenklichtkeitsbescheinigung des Herstellers - z.Bsp.KAMEI.
Hast Du die nicht, mußt Du die Blenden rein theoretisch eintragen/abnehmen lassen, da der Scheinwerfer eine Bauartgenehmigung hat und Du mit Anbringung der Blenden das "bauartgenehmigte Teil" veränderst.
Könnte ja sein, daß es den Lichtaustritt behindert . . . .
Deshalb wird von namhaften Herstellern die Unbedenklichkeitsbestätigung mitgeliefert. Sicher ist das etwas teuerer, wie die vielen Billig-Angebot von EBAY, die im heimischen Keller hergestellt werden.
MfG
neffets88
P.S. Die Niere ist nicht bauartgenehmigt, ist also bedenkenlos austauschbar, es sei denn, sie besteht aus Rasierklingen . . . .