Wie schätzt ihr die Wahrscheinlickeit, dass ein Gutachter den Getriebenschaden bewertet ? Wird der Schaden höchstwahrscheinlich schon vorher vorhanden sein ( ich bin in der Beweispflicht, dass der Schaden schon vorher da ist ) oder seit meinem Besitz ( nach 3000 von 8000 km ) entstanden sein ?
Ich selbst bin anständig mit dem Wagen gefahren. Keinerlei getriebeschädliche Aktionen ausgeführt. Angefangen hat es damit , dass der 1.Gang sich mit dem Winter nur schwer einschieben lies. Später fing er dann manchmal , jetzt oft , bei Anfahrt rauszuspringen.
Wie sind eure Meinung ? Lohnt es sich gegen den Händler anwaltlich anzugehen mit Gutachter ?