Beiträge von mototr3

    Wie schätzt ihr die Wahrscheinlickeit, dass ein Gutachter den Getriebenschaden bewertet ? Wird der Schaden höchstwahrscheinlich schon vorher vorhanden sein ( ich bin in der Beweispflicht, dass der Schaden schon vorher da ist ) oder seit meinem Besitz ( nach 3000 von 8000 km ) entstanden sein ?
    Ich selbst bin anständig mit dem Wagen gefahren. Keinerlei getriebeschädliche Aktionen ausgeführt. Angefangen hat es damit , dass der 1.Gang sich mit dem Winter nur schwer einschieben lies. Später fing er dann manchmal , jetzt oft , bei Anfahrt rauszuspringen.


    Wie sind eure Meinung ? Lohnt es sich gegen den Händler anwaltlich anzugehen mit Gutachter ?

    Dieser Fall ist mir ziemlich desatös. Ich muss nun wirklich auswegen, ob es sich lohnt mit einem Anwalt dagegen anzugehen. Denn sonst könnte es letztendlich noch teurer werden als es so schon ist.
    Anwalt und evtl Gerichtskosten und Gutachterkosten würden ohne Rechtschutz nicht tragbar sein.
    Dann lieber auf Kulanz hoffen bzw den Schaden selbst reparieren.

    So war beim Händler und sprach ihn auf das Problem an.
    Kurzfassung vom Händler : " Pech wegen dem Getriebe" und Gewährleistung gibst seit 4 Jahren nicht mehr. Und Sachmangelhaftung gilt nicht mehr, sobald der Wagen im Privaten, Defekte bekommt. Sachmangelhaftung ist nur gegen böse Händler die wissentlich beschädigte Wagen an den Privatmann weitergibt.
    Dieser Händler sprang mir 3x ins Wort und lies einen nicht aussprechen. Als man ihn darauf hin bat sein Satz zusende sprechen zu dürfen , öffnete er die Tür und bat einen zu gehen.
    Zum Schluss noch " nebenbei haben sie es beim alten Händler gekauft und ist somit null und nichtig. ( Lt. Recherche ist es immer noch der selbe Inhaber, nur der Name hat sich geändert ) und wenn sie wollen können sie es in unsere Werkstatt den Schaden reparieren lassen.


    Ich lächelte ihn an und sagte " wir hören uns" ... aber meine wahren Gefühle kann sicherlich jeder nachvollziehen.

    Weiteres Problem ist das ich kein Verkehrsrechtschutzversicherung habe. Jetzt eine Beantragung ist zu spät, dein die Versicherung erst 3 Monate nach Antrag greift.
    So gut wie sicher ist es, dass aber der Händler sich quer stellen wird und mir nichts dir nichts wegschickt.
    Es wird wahrscheinlich zwangläufig auf Anwalt hinlaufen.
    Habt ihr Tipps und Rat für mich , nicht dass ich unnötig ins Fettnapf trete und am Ende auf die Reperaturkosten und Anwaltskosten sitzen muss ?

    Zu meinen Gunsten hab ich alte Werkstattrechnung/-aufträge zu diesen Wagengefunden , die mir beim Kauf mitgegeben wurden.
    In einer der Aufträge besagt es, dass ein Beanstandung bezüglich der Schaltung vorlag, aber nicht gefunden und behoben werden konnte.
    Auch wurde eine starke Abnutzung der Spurstange bemängelt.
    Das bringt langsam Licht in die Sache.

    Der Wagen wurde bei einem gewerblichen Händler erworben.
    Eine gesetzliche Gewährleistung muss daher bestehen.
    Aufgrund der abgelaufen Zeit bin ich jetzt aber in der Beweispflicht, dass diese Schäden schon bei Kauf schon verdeckt vorhanden sind.
    Leider kann ich es in Sachen Getriebe und Servopumpe schlecht beurteilen und hab keine Vorstellung wie man da Belege vorlegen kann.
    Ist ein Vorwurf dem Händler in diesem Fall vetretbar ?
    Anfängliche Mängelerscheinung traten erst nach 3 Monate auf.
    Andererseits sind solche schweren Mängel nach so kurzer Zeit auch nicht einfach so hinnehmbar, bei einem Wagen dieser Klasse und diesem Preis.


    Kleinhorn : Ja der Tausch beinhaltet die Bremsbelge und -scheiben.