1.Gang springt bei Anfahrt raus

  • Weiteres Problem ist das ich kein Verkehrsrechtschutzversicherung habe. Jetzt eine Beantragung ist zu spät, dein die Versicherung erst 3 Monate nach Antrag greift.


    Für solche Fälle brauchst Du nur eine "normale" Rechtsschutz, es geht ja um Gewährleistungsfragen.

  • Hi,


    Da ich seitdem ich mein Auto habe (März 10) ist mein erster Gang auch ein paar mal rausgesprungen...seit wiederanmeldung vor einer Woche ist er mir schon wieder 2x rausgesprungen !!


    War letztes Jahr schonmal beim Händler und habe es bemängelt..dort wurde schaltbrücke angesehen,sonst wurde nix gemacht..


    Gestern nochmal beim freundlichen gewesen,nochmals mein Problem erzählt,der freundliche Herr hat dann gleich kulanzantrag gestellt (Bj 07 , 62tkm) und heute die Antwort bekommen....


    Teile 100% erstattet :thumbsup:


    Arbeitslohn 100% durch gebrauchtwagengarantie erstattet :thumbsup:


    muss nur so kleinteile wie schrauben und so zahlen.


    fahr jetz bald ein neues Auto,neue Turbos neues Getriebe :D


    Gruß flo

  • BMW gewährt nur Auto eine Kulanz bis zu 60 Monaten und nicht älter.
    Kein Glück auf meiner Seite.


    Muss jetzt während der Fahr versuchen den Gang immer drin zu haben und vorsichtig Anfahren.

  • Muss jetzt während der Fahr versuchen den Gang immer drin zu haben und vorsichtig Anfahren.


    So bin ich damals mit meinem Wagen auch eine Zeit lang gefahren.Letztendlich ging das Getriebe dann gänzlich über den Jordan und steckte im ersten Gang fest.

  • So war beim Händler und sprach ihn auf das Problem an.
    Kurzfassung vom Händler : " Pech wegen dem Getriebe" und Gewährleistung gibst seit 4 Jahren nicht mehr. Und Sachmangelhaftung gilt nicht mehr, sobald der Wagen im Privaten, Defekte bekommt. Sachmangelhaftung ist nur gegen böse Händler die wissentlich beschädigte Wagen an den Privatmann weitergibt.
    Dieser Händler sprang mir 3x ins Wort und lies einen nicht aussprechen. Als man ihn darauf hin bat sein Satz zusende sprechen zu dürfen , öffnete er die Tür und bat einen zu gehen.
    Zum Schluss noch " nebenbei haben sie es beim alten Händler gekauft und ist somit null und nichtig. ( Lt. Recherche ist es immer noch der selbe Inhaber, nur der Name hat sich geändert ) und wenn sie wollen können sie es in unsere Werkstatt den Schaden reparieren lassen.


    Ich lächelte ihn an und sagte " wir hören uns" ... aber meine wahren Gefühle kann sicherlich jeder nachvollziehen.

  • Die Schaltverzahnung ist verschlissen? Die Schaltgabel wird verschlissen sein. Weil es ganz wichtig ist, dass man die rechte Hand ständig auf dem Schalthebel ruhen lässt. Wie der typische Golffahrer, der im Kopf noch 15 Jahre ist und deshalb auf gezwungen cool macht. Je nachdem, in welchem Gang diese Leute oft unterwegs sind, springt dieser ab einem gewissen Stadium heraus. Und besser wirds nicht, höchstens schlechter. Aber immer ist der Hersteller schuld. :thumbdown:


    aber warum sollte es an der rechten hand liegen?

  • Mit der Schaltgabel hat das herzlich wenig zu tun. Wenn der Gang unter Last rausspringt kann eigentlich nur ein Schaden an der Sperrverzahnung vorliegen.
    Wenn man die Hand nicht vom Knüppel lassen kann, leidet nur die Synchronisierung, wobei selbst das heutzutage kaum noch ein Problem ist.


    Was die Gewährleistung bzw. Beweislastumkehr angeht: Dürfte schwierig werden. Ein Kollege hat mal ein ähnliches Problem mit nem Turboschaden nach ziemlich genau 7 Monaten nach Kauf. Der hatte auch versucht mittels Anwalt irgendwas zu drehen.
    Da die Kiste beim Kauf ordentlich lief, blieb er auf den Kosten für den neuen Turbo sitzen.


    ABER: So ein Schaden bei der Laufleistung ist ziemlich ungewöhnlich, ich würde mal zu einer anderen BMW-Niederlassung fahren und nochmal nen Kulanzantrag stellen. (Kein Hersteller gibt Zeiträume für Kulanzleistungen an, dann könnte er es ja gleich Gewährleistung nennen ^^ Ich denk da wollte sich der Werkstattmeister nur Papierkram sparen)

  • Dieser Fall ist mir ziemlich desatös. Ich muss nun wirklich auswegen, ob es sich lohnt mit einem Anwalt dagegen anzugehen. Denn sonst könnte es letztendlich noch teurer werden als es so schon ist.
    Anwalt und evtl Gerichtskosten und Gutachterkosten würden ohne Rechtschutz nicht tragbar sein.
    Dann lieber auf Kulanz hoffen bzw den Schaden selbst reparieren.

  • Wie schätzt ihr die Wahrscheinlickeit, dass ein Gutachter den Getriebenschaden bewertet ? Wird der Schaden höchstwahrscheinlich schon vorher vorhanden sein ( ich bin in der Beweispflicht, dass der Schaden schon vorher da ist ) oder seit meinem Besitz ( nach 3000 von 8000 km ) entstanden sein ?
    Ich selbst bin anständig mit dem Wagen gefahren. Keinerlei getriebeschädliche Aktionen ausgeführt. Angefangen hat es damit , dass der 1.Gang sich mit dem Winter nur schwer einschieben lies. Später fing er dann manchmal , jetzt oft , bei Anfahrt rauszuspringen.


    Wie sind eure Meinung ? Lohnt es sich gegen den Händler anwaltlich anzugehen mit Gutachter ?

  • Gehe doch mal zum Gutachter deiner Wahl und frage mal an,was so ein Gutachten kosten würde und ob er sowas überhaupt begutachten kann.Ich befürchte nämlich,daß ohne Zerlegen des Getriebes da nix geht.Und das allein kostet schon....


    Würde dann den Kosten Nutzen Faktor abwägen und eventuell ein gebrauchtes Getriebe vom Teilehändler in Betracht ziehen.


    Z.B. bei Ebay...


    http://fahrzeugteile.shop.ebay…p3286.c0.m14.l1513&_pgn=1

    Einmal editiert, zuletzt von Walter1962 ()