Moin zusammen,
ich hätte da mal ein Problem
Folgender Sachverhalt: E92 M3 hat M Driver's Package nachträglich von einem BMW Händler verbaut bekommen. Leider hat der Vorbesitzer es nicht für nötig gehalten dieses in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Nun stehe ich da und habe 250km/h als VMAX im Schein stehen und somit ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis.
Habe als erstes mit der BMW Kundenbetreuung gesprochen und für die war das komplett neu. Man verwies mich mangels Ideen an mein Autohaus. Dort angerufen war man ebenfalls sprachlos und meinte nur, dass die da nachträglich nichts machen können. Daraufhin hab ich mich nochmals an die Kundenbetreuung gewendet, welche daraufhin mein Autohaus ermächtigte, sich doch zu kümmern
Nun stehe ich am nächsten Problem: Mein Autohaus hat sich mit der M GmbH in Verbindung gesetzt und hat daraufhin die folgenden Unterlagen bekommen: Teilegutachten, Kundeninfo, Werkstattbestätigung. Ohne Werkstattbestätigung geht nix. Also musste ich das Autohaus ausfindig machen, welches damals den Einbau gemacht hat. Dies konnt ich mithilfe meines Autohauses schnell machen (Datenschutz mal dahingestellt ). Dort angerufen war man sehr hilfsbereit und sendet mir entsprechende Bestätigung zu. Problem gelöst
Nun geht es erst richtig los. Um das M Driver's Package in die Papiere zu kriegen, muss ich den ganzen Kladderadatsch nochmals vom TÜV abnehmen lassen. Und hier kommen wir zum Problem: Im Teilegutachten steht in etwa, dass das nur eingetragen werden kann in Verbindung mit original M Heckspoiler. Ich habe aber leider den Performance Heckspoiler drauf, welcher namentlich nicht im Gutachten erwähnt wird.
Da das wohl das einfachere Problem wäre, habe ich noch ein weiteres: Ebenfalls im Teilegutachten steht: "Falls das Fahrzeug mit nicht serienmäßigen Front- oder Heckspoilern ausgerüstet ist, so ist deren Eignung für die Höchstgeschwindigkeit durch ein gültiges Prüfzeugnis oder eine Begutachtung nach § 19 (2) StVZO nachzuweisen." Mein Fahrzeug hat vorne einen GTS Spoiler Nachbau aus Carbon verbaut und abgenommen. In der TÜV Abnahme wird aber nicht auf Eignung für die Höchstgeschwindigkeit eingegangen und ein Teilegutachten, etc. hab ich nicht, wo so etwas drin stehen könnte. Folglich wird die Abnahme des M Driver's Package abgelehnt.
Interessanterweise hat der Prüfer, der den Spoiler eingetragen hat diesen Punkt aber in keiner Form berücksichtigt oder abgefragt. Dem war das mit dem M Driver's Package egal. Hätte ich also erst das M Driver's Package eingetragen und dann den GTS Spoiler, wär alles hübsch gewesen, so nicht.
So und jetzt zu meiner Frage: Hat jemand eine Idee?