Kaufvertragrücktritt wenn Fehler nicht behoben werden kann??

  • Guten morgn,


    ich habe mal ne frage, vielleicht kennt sich jemand aus.



    mein Auto hat viele probleme, unter anderen mit dem motor.
    Der Motor wird jetzt komplett gewechselt nach 3 maligem verbessern.



    Ich habe mal gehört, wenn ein gravierender Fehler auftreten tut, der nach 3 maligem reparieren nicht behoben werden kann, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten und den vollen Kaufpreis zurückbekommen.


    Quelle ist ein guter bekanner, der hatte das mit seinem Peugeut gemacht.



    Ist sowas möglich???

  • Ja, das stimmt.


    Kurz geschrieben:


    Der Verkäufer darf 3x nachbessern, danach muss er dir das Auto durch ein "Gleiches" ersetzen (was hier natürlich nicht geht, weil es sich um ein Stückgut handelt). Also darfst du vom Kaufvertrag zurücktreten.

  • Wandeln kannst du nur bei einer Gattungsschuld. Nicht bei einer Stückschuld...

  • Man muss auch jede reparatur auf papier haben, oder???



    deshalb wurde mir auch jetzt beim 3 mal die maschiene gewechselt.


    die wollten erst zylinderkopf machen, dann haben die gesehen das ist das 3 mal, das wird in die hose gehen und direkt neuen Motor eingebaut.



    also beim nächsten fehler, gibt es ärger :P

  • Wie viele Km konntest/durftest Du den mit dem Auto fahren?


    Du kannst bei schwerwiegenden Mängel in der Tat nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen "Wandeln". Der Händler bzw. BMW werden das aber nicht so einfach tun, sondern lieber versuchen da irgendwie drumrum zu kommen. Ich kenne in der Praxis keinen Fall, wo das ohne Gerichtsverhandlung lief. Das wird dann versucht, solange wie mögich heruaszuzögern damit das Auto schön viele Km hat. Für die bereits gefahrenen Kilometer musst Du nämlich eine Abnutzungsentschädigung bezahlen und dass kann ganz schön teuer werden.


    Grundsätzlich empfehle ich Dir dringend einen Anwalt hinzuzuziehen, denn Du wirst Deine Ansprüche vermutlich allein nur sehr schwer durchsetzen können ohne Sachkunde.

  • Schau dir §§433ff BGB an.


    Speziell §437 "Rechte des Käufers bei Mängel"


    Mit der zweimaligen Nachbesserung steht in §440 Abs.1 Nr.2


    Gruß Jan

  • ich habe auch vor die nöchsten tage zum anwalt zu gehen.


    ich will den auch wirklich nicht mehr haben, denn 27 dokumentierte Werkstattbesuche sprechen schon für sich.



    Ich bin ca 30.000 km mit dem wagen gefahren.


    wenn es seien muss, lass ich den ganz stehen, damit habe ich kein problem.



    werde mich in den nöchsten tagen mal schlauer machen beim rechtsanwalt und euch das dann mal mitteilen.



    gehen tut es auf jeden fall

  • Eine Wandlung sollte in Deinem Fall kein Problem sein, wenn alles ordentlich dokumentiert ist.


    Wichtig ist dem Händler eine angemessene Frist zu setzen um den Defekt zu beheben.


    Kann er dem nicht nachkommen, sind Deine Chancen sehr gut.


    Zu 100% bekommst Du den Kaufpreis aber nicht zurück, denn der :) darf mit Recht ein Nutzungsentgeld für Dein Auto einbehalten, denn Du hast es ja schon 30tkm bewegt.


    Göran