(kl.) Unfallschaden beim Kauf verschwiegen, und nun?

  • Hallo,


    hatte mir Mitte Dezember ´14 meinen E91 335d Touring gekauft.
    Soweit auch keine Probleme mit dem Auto, alles gut.


    Nun war mein Wagen die Woche in der Werkstatt, durch ein Missverständniss habe ich im Auto in der Service Mappe nach dem Fahrzeugschein gesucht obwohl er noch im Büro der Werkstatt lag.
    Da ich den Schein so nicht finden konnte hatte ich mir halt die Service Mappe sehr genau angeschaut da ich halt den Schein brauchte.


    Dabei fiel mir dann eine Rechnung über eine Reparatur eines Wildunfalls aus 2011 in die Hände. Reparaturkosten von 1795€ ( u.a. Stoßstange und PDC Sensor und Träger vorne).
    Das Auto wurde mir jedoch als Unfallfreiverkauft, auf die gezielte Frage was mit der Stoßstange ist, wurde mir und meinem Vater gesagt, sie wurde lackiert wegen Steinschlägen und auch so im Kaufvertrag vermerkt.


    Nun meine Frage, was kann ich nun tun? Welche Möglichkeiten habe ich? Das Auto an sich ist in Tiptop Zustand, zurück geben möchte ich ihn nicht, gibt es die Möglichkeit nachträglich den Kaufpreis anzupassen oder eine Endschädigung/Ausgleich zu zahlen?


    Danke für eure Antworten.

  • Als erstes würde ich versuchen den Verkäufer zu kontaktieren und das ganze abklären. Ein Brief mit hinterlegter Nummer ggf. eine Kopie der Rechnung sollte reichen. Mit einem Juristen kommt du zwar auch ans Ziel, aber vergesse nicht den ganzen Prozess wie Gutachten, Anwaltskosten, Zeit ect. Die Wertminderung ist jetzt auch nicht so hoch. Dazu gibt es genug Rechenbeispiele im Netz.


    Hier ist eine davon
    Klick

  • Danke schon mal zu den Antworten,
    hab mir auch mal den Link durchgelesen.


    Nun die Frage, lohnt sich da überhaupt etwas zu unternehmen?
    Anbei mal die Auflistung was seiner Zeit als Unfallschaden repariert wurde.


    Ist ja wirklich nicht die Welt...


    [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/scan0003thbui.jpg]

  • Laut der Rechnung kann es nur ein leichter Schaden gewesen sein. Meiner Meinung alles halb so wild



    willst du es überhaupt und was erwartest von dem ganzen?


    Hmm, also eigentlich würde ich da gerne was aus prinzip machen. Weil nen Unfallschaden verschweigt man nicht, auch nicht wenn er klein ist. Da geht es mir einfach ums Prinzip, genauso wie bei Fahrerflucht zb.
    Aber wenn der Schaden so gering ist ob sich das dann überhaupt lohnt den Stress und Aufwand zu betreiben?

  • Nein lohnt sich wahrscheinlich nicht. Ich hatte vor ca 5 Wochen auch einen Unfall. Ein LKW ist mir beim einparken in mein geparktes Auto gefahren. Laut Gutachter (arbeitet mit der Werkstatt zusammen) ca 6200€ + 450€ Wertminderung. Als erstes hatte ich mit meiner Versicherung gesprochen, sowie mit BMW. Aussage Versicherung: Sie brauchen bei dem Verkauf nicht angeben, dass es ein Unfallwagen ist. Hätte ich es bei BMW machen lassen, hätte ich nichtmal die Wertminderung ausgezahlt bekommen. So wie ich das verstanden hab, ist das irgendein neues Gesetzt. Ist jetzt vielleicht etwas ausgeholt, aber so gesehen, muss es dir der Verkäufer nicht mitteilen. Bei mir wurde ein Karosserieteil (nicht tragend, nur Blech) komplett ausgetauscht.

  • Wie bereits geschrieben wurde. Spreche den Händler darauf an und höre, was er dazu sagt. Ggf. einigt ihr euch auf eine kleine Summe. Erwarte aber nicht zu viel. Selbst wenn das über einen Anwalt laufen würde bewegen wir uns hier vermutlich im Rahmen von (sehr) wenigen hundert Euro. Je nach Situation könntest Du dich mit dem Händler auch über zukünftige kostenlose Leistungen einigen. Bspw. ein Ölservice etc. kostenlos. Das tut dem Händler nicht so weh und für Dich ist es gespartes Geld.

  • black_e92
    Was ist das denn für ein neues Gesetz? Habe ich noch nie von gehört. Ich kenne es nur so, dass man auch kleine Blechschäden angeben muss. Selbst Nachlackierungen, die etwa die komplette Seite betreffen, sollten als "Unfall" angegeben werden.


    Genau das hätte ich eigentlich auch gesagt. Aber laut Versicherung, ist es anscheinend anders. Viel mehr Infos habe ich dazu leider nicht. Die Aussage am Telefon war aber definitiv eindeutig. Moralisch gesehen, kann man davon halten was man will, wie es beim Händler aussieht weiß ich auch nicht. Kann sein, dass es nur für den Privatverkauf gilt, da ein komplettes Teil (neuwertig) ausgetauscht wurde. Ich bin auch eigentlich nicht weiter auf die Aussage eingegangen.