Unfallwagen - Ja oder nein? - Wie bei Verkauf beschreiben?

  • Guten Abend,


    ich habe vor, meinen E90 325i zu verkaufen. Ich habe ihn seit 12 Monaten und bisher hatte ich zwei Kollisionen.


    1. Vorfall
    Ich fahre auf einer zweispurigen Hauptstraße entlang und eine ältere Dame fährt aus einer Einfahrt heraus.
    Dabei kommt sie mit ihrer Front auf meine Seite rüber und es hat "gekracht".
    Mir wurde die rechte Seite von der vorderen Beifahrertür bis hin zum hinteren Kotflügel verkratzt.


    Der Schaden betrug 2.500,00 Euro. Es wurden keine Teile ausgetauscht, sondern nur die komplette rechte Seite von vorne bis hinten neu lackiert.



    2. Vorfall
    Wieder die gleiche Straße (50m weiter), wieder an einem Freitag, wieder ein Mercedes, dieses mal jedoch in die andere Richtung. Seitdem meide ich diese Straße übrigens :D
    Auf der Straße ist in der Mitte ein Übergang. Dort stand das andere Fahrzeug genau so, das ich nicht vorbeikam. Plötzlich schlägt sie den Rückwärtsgang ein und fährt mir mit maximal 10km/h rein.
    Dabei wurde der vordere M-Spoiler verkratzt und etwas abgerieben.


    Der Schaden betrug hier 2.000,00 Euro. Ich habe einen komplett neuen M-Spoiler bekommen (wahrscheinlich nur, damit die Werkstatt mehr Geld verdient). Man hätte es auch ohne Austausch wieder hingebracht.



    Beides wurde bei einem BMW Vertragshändler gemacht. Der Wagen sieht wieder aus wie vorher auch, quasi wie neu. Keine bleibenden Schäden!



    Nun zu meinen Fragen:
    1. Kann man den Wagen noch als Unfallfrei ansehen? Ich denke eher nicht.
    2. Wie soll ich das ganze in einer Anzeige bzw. im Kaufvertrag beschreiben?
    3. Ist es eventuell sogar eine kleine Wertsteigerung? Schließlich ist eine Seite komplett neu lackiert und der Spoiler auch nagelneu.
    4. Gibt es sonst irgendwas Wissenswertes zu dem Thema?



    Schon mal vielen Dank für eure Hilfe!


    Mit freundlichen Grüßen
    Kevin

  • Verkauf als Unfallwagen.


    Beschreib die Sache genau das Rechnung alles vorliegt und
    Das davon nichts zu sehen ist, Spaltmaße, Farbungerschiede etc.


    Denke aber eine kleine Einbuße beim Preis wirst du haben.
    Oder einfach Geduld und einer lässt sich nicht abschrecken wenn sonst alles passt.

  • 10. Neuer Lack wegen Kratzern – was heißt das?
    Mein Auto wurde mit einem Schlüssel zerkratzt und musste an einer Seite nachlackiert werden. Was heißt das rein rechtlich?
    "Das hängt vom Umfang ab. Wenn nur eine Stelle bearbeitet werden muss: kein Unfallauto. Wird die gesamte Seite lackiert: Unfallauto."


    Artikel aus der Autobild Unfallschaden ja/nein



    Also sorry, ich find das echt "Leut' verarscht" !


    Zerkratzt mir ein mensch vom hinteren kotflügen bis zur türe mein auto = kein Unfallschaden.
    Geht er zurück und denkt sich "sieht ja so unfertig auch blöd aus und kratzt von der Tür bis vor zum vorderen Kotflügel = Unfallschaden.


    Also unterscheidet sich ein Unfallwagen bspw. nur um sagen wir 40 cm Länge?


    :rolleyes:

    Ich komme aus schweinfurt/ Unterfranken

  • Na super, dann habe ich jetzt auch einen Unfallwagen durch Vandalismus. Nur weil sich so ein besoffener Vollhonk an Kotflügel und Tür ausgetobt hat. :cursing:


  • Wenn dein Auto verkratzt wurde hast du einen Unfallwagen.
    Man sollte sich - anstatt drüber aufzuregen - besser mit dem Begriff Unfall auseinander setzen (und zwar auch im rechtlichen Sinne).


    Also wenn man die Belege alle hat und die Schäden nachweisen kann, wird das keine großen Probleme beim Verkaufen machen.


    Tut euch sebst einen Gefallen und verkauft eure Autos nicht als unfallfrei wenn etwas lackiert wurde oder andere kleine Sachen vorgefallen sind.
    Unfall ist eben halt nicht immer der im Volksmund gemeinte Auffahrunfall!

  • Also ich würde es so machen:
    Wenn nur nachlackiert wurde und nicht gespachtelt um eventuelle kratzer zu beseitigen würde ich den wagen auf keinen fall als unfallwagen angeben. Ich würde lediglich bei einem interessenten erwähnen das die seite nur lackiert wurde wegen kratzer aber nicht gespachtelt wurde. Kann der käufer ja prüfen mit so nem kühlschrankmagnet. Die sind so schwach das sie auf spachtel nicht mehr halten. Also kann er sich ja überzeugen. :rolleyes:

    Grüße aus'm siegerland


    Fährst'e quer siehst'e mehr :auto: :bmw-smiley:

  • Also ich würde es so machen:
    Wenn nur nachlackiert wurde und nicht gespachtelt um eventuelle kratzer zu beseitigen würde ich den wagen auf keinen fall als unfallwagen angeben. Ich würde lediglich bei einem interessenten erwähnen das die seite nur lackiert wurde wegen kratzer aber nicht gespachtelt wurde. Kann der käufer ja prüfen mit so nem kühlschrankmagnet. Die sind so schwach das sie auf spachtel nicht mehr halten. Also kann er sich ja überzeugen. :rolleyes:


    Kann man so machen nur eben im Kaufvertrag (Verkauf) nicht unfallfrei schreiben sondern eine nachlackierung angeben. So ist man auf der sicheren Seite! Sonst kann es vor Gericht auch mal blöd aussehen.

  • @ fallout


    Genau. Auf jedenfall im vertrag dann festhalten das der käufer in kenntniss gesetzt wurde.

    Grüße aus'm siegerland


    Fährst'e quer siehst'e mehr :auto: :bmw-smiley: