Müssen M3 Lufthutzen eingetragen werden???

  • Hallo Leute



    ich habe demnächst vor meine Haube auf Grund von unzähligen Steinschlägen neu lackieren zu lassen.
    Nun habe ich mir überlegt ob man sich nicht die die Lufthutzen vom aktuellen M3 einarbeiten lassen kann da ich ja eh neu lackieren will. Ist das überhaupt erlaubt und/oder muss/kann man es eintragen lassen? Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen. Auto ist ein 330i E90 von 2005. :bmw-smiley:

  • Nein m,uß nicht eingetragen werden!



    Hatte an meinem vorigen Bastelauto auch Lüftungsschlitze in die Motorhaube gemacht, bedenke aber (zumindest bei mir war es so) das der Motorraum schneller verdreckt und immer dreckig ist.... Ich würds nicht nocheinmal machen. zumindest nicht auf der Motorhaube. Weiß aber auch nicht wie die M3 Gitter aussehen. Bei mir waren es einfache Wabengitter, die nach oben aufgestellt, Richtung Fahrtrichtung waren (ähnlich wie bei Subaru)

  • Wenn Schlitze dann würde ich direkt eine M-Motorhaube nehmen, oder eine wie sie e90Andre verbaut hat.


    Ebenfalls interessant finde ich die Kiemen im Kotflügel: Klick


    Göran

  • Hi,


    Wenn die Schlitze/Hutzen eine zusätzliche Öffnung in der Motorhaube darstellen, müssen sie iengetragen werden.Leider.
    Kann streng genommen eine Änderung der Geräuschkulisse des Fahrzeuges darstellen (Ansauggeräusch u. u. u.)
    Nicht umsonst haben viele Serienfahrzeuge an der Motorhaube Dämmmatten - deren Funktion dann in Frage gestellt werden könnte.


    Auch ist bei neuen Fahrzeugen der Fußgängerschutz nicht von der Hand zu weisen. Also die Befestigung der jeweiligen Hutze und eine damit eventuell höhere Verletzungsgefahr des "aufschlagenden Fußgängers" im Unfall-Falle. Schaut Euch doch die neuen Typen alle an - haben höhere Hauben, damit der Fußgänger mehr "Platz" bis zum Motorblock bekommt. Oder wie im Falle der neuen E-Klasse, springt sogar die Haube im Falle eines Unfalles ein Stück nach oben, damit der Fußgänger "gefedert landet".
    Wenn dann in der Aufprallfläcje eine Schraube ist, die da nicht gedacht war, ist das halt eine höher Verletzungsgefahr . . . . . .


    MfG
    neffets88

  • Dann ist das aber relativ neu! Vor ca 2,5 Jahren kümmerte es den Tüvmann nicht und da war einiges einzutragen....

  • Asek01
    Die verschärften Richtlinien zum Fußgängerschutz sind tatsächlich relativ neu. Aber schau Dir die neu erscheinenden Modelle alle an! Gutes Beispiel ist auch der neue 7-er.


    Wenn der TÜV-Mann da vor 2,5 Jahren so "einiges" einzutragen hatte, wäre die Eintragung sicherlich das kleinste Problem gewesen. Denn wenn vor 2,5 Jahren Dein Auto nicht gerade neu war, hättest Du mit der Eintragung sicherlich keine Probleme gehabt. Und was eingetragen ist, kann Dir keiner so schnell in Frage stellen.
    Hast Du eien Sport-Endschalldämpfer dran? Vielleicht in Verbindung mit Sportluftfilter????? Das wäre eigentlich eine EInzelabnahme -so seit ca. 2 Jahren.
    Denn der Hersteller des Sport-Endschalldämpfer geht bei der Erstellung seines Gutachten oder EG-BE von Serienmäßigkeit des "Restes " des Fahrzeuges aus. Ebenso der Hersteller des Sportluftfilters. Aber bei Verbau beider Elemente kann es zu Interferenzen/Überlagerungen im Geräuschpegel kommen. So jedenfalls eine Studie der BASt (Bundesaufischt für Straßenverkehr), die deshalb eine Einzelabnahme mit eventueller Stand-/Fahreräuschmessung fordert. LEIDER!!
    Aber nicht immer wird alles so umgesetz wie gefordert - aber halt imer öfter. Auch LEIDER!


    MfG