Zwei Unfälle - jetzt will die Versicherung nicht mehr

  • Hallo zusammen,


    ich schildere kurz den Fall:


    Meine Freundin hatte mit ihrem Auto in 2016 und 2017 zwei Unfälle - jeweils keine große Sache, aber eben 2 Unfälle.
    Nun hat die Versicherung zum Ende März gekündigt. Meine Freundin muss sich nun eine neue Versicherung suchen.
    Denkste: in der Situation ist es fast unmöglich einen Versicherer zu finden. Wenn ich den Fall so drehe, dass nicht die Versicherung, sondern sie gekündigt hätte, wäre das kein Problem.
    Der Lösungsansatz ist damit klar: sie muss kündigen.


    Der erste Versuch wird sein, der Versicherung eine Kündigungsumkehr anzubieten, sie kündigt also der Versicherung, nicht die Versicherung ihr. Bis jetzt ist noch nicht klar, ob die Versicherung das macht. Wenn sie das macht, ist alles klar.
    Edit 06.03.2017: macht sie nicht. :(


    Hier geht es um "das macht die Versicherung nicht". Ich habe 2 Szenarien im Kopf:

    • Das Auto wird abgemeldet und auf mich als Zweitwagen zugelassen, sie bleibt aber als Halter eingetragen. Das ist vermutlich teuerer als Variante 2, zudem baut meine Freundin ihren Schadensfreiheitsrabatt nicht mehr auf (vermute ich)
    • Schöner wäre, das Auto für eine Woche (da sind wir im Urlaub) vorübergehend stillzulegen und dann einfach mit einer Deckungskarte eines anderen Versicherers wieder zuzulassen.


    Sind beide Wege gangbar? Übersehe ich was? Ich vermute (heißt, ich weiß es nicht) dass die Versicherung mit dem Verfahren kein Problem hätte. Ich will das mit denen aber garnicht diskutieren.


    Fachbeiträge sind sehr erwünscht! :)

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    Einmal editiert, zuletzt von MathMarc ()

  • Egal wie lange das Auto still gelegt wird, sobald es wieder auf den alten Halter läuft, wird die alte Versicherung wieder aktiv. Des Weiteren gibt es bei der HP Annahmezwang, d.h. du willst wieder TK und VK abschließen, oder? Und da habt ihr in der Tat schlechte Karten, wenn euch die Versicherung kündigt. Und warum sollte die alte Versicherung die Kündigung zurück nehmen? Es bleibt wohl nur, dass du das Auto auf dich ummeldest.

  • Die Versicherung will das Auto ja nicht mehr versichern. Und eine Kündigungsumkehr ist schon eine Option - nur halt nicht sicher.
    Bei der Mühle reicht Haftpflicht.
    Wenn alles nichts hilft, wird das Auto auf mich angemeldet, ist klar. Kann meine Freundin der Halter (die Halterin) bleiben? Kann man das Auto später wieder auf sie versichern? Gibt es eine Frist, die einzuhalten ist? Die Versicherung meiner Freundin wäre ja, wenn das Auto auf mich versichert wäre, erloschen, oder? Die würde nicht mehr aktiv, wenn sie das Auto wieder selbst versichert!? ?(


    Edit: Annahmezwang würde bedeuten, dass die bisherige Versicherung den Vertrag HP + TK zwar auflösen kann, aber das Auto mit nur HP versichern MUSS? Sie kann ja immer noch "Abwehrkonditionen" machen, also 2000 Euro Prämie im Jahr, das wäre ja dann quasi ein Weg, die Versicherungspflicht zu umgehen.

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  • Wie sieht's aus, wenn das Auto komplett abgemeldet wird und dann bei einer anderen VS neu angemeldet?

  • Wie sieht's aus, wenn das Auto komplett abgemeldet wird und dann bei einer anderen VS neu angemeldet?


    Ich weiß nicht, ob es einen Unterschied zwischen "komplett abmelden" und "vorübergehend stilllegen" gibt, wenn das Auto mit dem gleichen Fahrer/Halter/Versicherungsnehmer nach einer Woche wieder in den Verkehr soll.

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  • Wenn Haftplicht reicht MUSS die Versicherung annehmen. Ob das zu Standarttarifen sein muss, wäre die nächste Frage.
    Die Prozente gehen halt rauf ...

  • Ja Meld den ab und fahr in Urlaub, danach mit ner anderen Agentur neu versichern somit tritt deren Kündigung nicht in Kraft.


    Allerdings fragt die Versicherung der neuen Agentur dann nach Vorschäden die letzten Jahre, die versichern dich aber es kann teurer werden

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  • Wenn Haftplicht reicht MUSS die Versicherung annehmen. Ob das zu Standarttarifen sein muss, wäre die nächste Frage.
    Die Prozente gehen halt rauf ...

    Die Prozente sind klar. Die Vetsicherung hat den Vertrag HP+ TK gekündigt mit dem Hinweis, sich anderwo umzusehen. Im Internet lehnen Versicherer mit dem Hinweis der Kündigung durch den Vorversicherer auch HP Anfragen ab - Rechtslage hin oder her.
    Klar kann man hier klagen, nur dauert das zu lange. Was wäre eine geschickte Vorgehensweise?

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  • Wenn SIE ihn abmeldet und SIE ihn wieder anmelden will geht das nicht, sonst könnte ja jeder sofort die Versicherung wechseln und nicht erst zum Stichtag.



    Hab ich selbst so gemacht

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