Was passiert eigtl wenn man mit nicht eingetragenen Felgen rumfährt???

  • Hey Leutz,
    wie die Überschrift bereits sagt wolle ich mal wissen was passieren könnte, wenn man beispielsweise mit m6-Replicas rumfährt, die man nicht eingetragen bekommt ?!.. Ich weiss, es ist illegal, aber fällt da eigtl auch der Versicherungsschutz weg?!


    MFG

  • Es erlischt die Betriebserlaubnis. Fahren ohne Betriebserlaubn. 50,00 € 3 Punkte. In der Probezeit folgt eine Nachschulung. Bei einem Unfall bekommst du probleme mit der Versicherung.Versicherungsschutz erlischt. Es kann auch das Fahrzeug stillgelegt werden. StVZO §19


    Gruß, Stefan

  • heißt quasi, dass man bei nem Unfall die Versicherung nichts zahlt aufgrund der Felgen, die möglicherwiese nicht mal SChuld am Unfall wäre??
    Und was wäre, wenn mir reingefahren wird?! :D

  • Versicherungsschutz erlischt.


    FALSCH!!!!!!!!


    Der Versicherungsschutz in Deutschland DARF UND WIRD NIEMALS ERLÖSCHEN!!!!Die Versicherung kann dich maximal in Regress nehmen und eine BEstimmte Summe zurück fordern. Aber auch diese Summe ist begrenzt!


    Suprad1987: Bekommst immer ne Teilschuld, weil du ja mit einem Auto draußen rumgefahren bist, mit dem du gar nicht hättest draußen rumfahren dürfen! Da keine BE!

    Made in East Germany - the bitch


    Zum Gedenken an Robert Müller († 21.05.2009) - du warst ein großer Sportler und Mensch :traurig2:

  • heißt quasi, dass man bei nem Unfall die Versicherung nichts zahlt aufgrund der Felgen, die möglicherwiese nicht mal SChuld am Unfall wäre??
    Und was wäre, wenn mir reingefahren wird?! :D



    Also du kannst sicher sein das die Versicherung jede möglichkeit nutzt um nicht, oder nur ein Teil zahlen zu müssen :D

  • So einfach ist das wieder auch nicht! Bevor einem die Versicherung aussteigt muß erst einmal nachgewiesen werden, daß der Unfall aufgrund einer unzulässiger Rad/Reifenkombination entstanden ist.
    Ein Fahrzeug wird nur dann still gelegt wenn Gefahr in Verzug ist...


    Wenn du von den Ordnungshütern erwischt wirst mußt du natürlich mit einer Strafe rechnen.

  • Zuerst ein mal spielt es keine Rolle wer Schuld ist,Ärger gibt es in jedem Fall.Unverständlich dass man sich heutzutage noch auf solche Spielchen einlässt,und Riskiert dass man Führerschein und ggfls auch sein Auto verliert.Solltest du jemand verletzten
    kannst du alles selbst bezahlen,denn die Versicherungen holen sich alles zurück,was sie im Falles eines Unfalles ersteinmal bezahlen müssen.Mach Dir Felgen drauf die eine Zulassung besitzen,alles andere ist unverantwortlich.


    :meinung:

  • BMW335i
    genau so ist es, es muss dir Nachgewiesen werden, dass der Unfall z.b. aufgrund der nichteingetragenen Felgen passiert ist, und dann noch dass es mit eingetragenen Felgen nicht passiert wäre..... Man bekommt natürlich ne Strafe, aber soooooo schlimm ist es wieder nicht..

  • Ein Fahrzeug wird nur dann still gelegt wenn Gefahr in Verzug ist...

    Was in diesem Fall gegeben ist, da die Räder nachgewiesener Maßen aufgrund fehlender Gutachten über die Tragfähigkeit und Unbedenklichkeit in der STVO als gefährlich eingestuft werden. Die könnten ja prinzipiell aus irgendwelchen Gründen einfach brechen, da die Traglast nicht offiziell geprüft wurde! Hast du aber ein §19 Gutachten dabei und warst nur noch nicht eintragen ist das nur eine Ordnungswiedrigkeit und darf nicht mit sofortiger Stilllegung geahndet werden.

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
    Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!