Was mich wundert ist der hinweis A01...finde ich ein wenig mißverständlich...Könnte auch heißen trotzdem vorführen...Darüber hinaus musst du auf jeden Fall laut Auflagen im Gutachten die die Radhausschalen bearbeiten...Wenn wird ET 20 an der VA auf jeden fall absolut grenzwertig....

Tüv Entragung trotz ABE oder nicht.
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Was mich wundert ist der hinweis A01...finde ich ein wenig mißverständlich...Könnte auch heißen trotzdem vorführen...Darüber hinaus musst du auf jeden Fall laut Auflagen im Gutachten die die Radhausschalen bearbeiten...Wenn wird ET 20 an der VA auf jeden fall absolut grenzwertig....
mit Radhausschalen bearbeiten meinst du die Radhauskanten bördeln? -
Die Allgemeine BE ist für dein Fahrzeug gültig.
Dein Fahrzeug Typ und Motor stehen in der ABE, genauso deine Felgengröße und deine Reifengröße.
"Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
(Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten
Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die
Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen."Aufgelistete Hinweise und Auflagen beziehen sich nur dann auf dein Fahrzeug, wenn keine Freigängikeit garantiert ist.
Passen die Räder, würde ich einfach prüfen (diagonal einfedern, voller Lenkeinschlag, etc.), dann hast du mit dieser ABE keine Probleme.
Weder bei deinem Versischerungsschutz, noch bei den Cops.
Schleift es natürlich irgendwo und man kann dies nachweisen,
dann musst du natürlich nacharbeiten bzw. hast du ohne Anpassungen/ohne Freigängikeit keine BE für dein Fahrzeug.Hättest du jetzt natürlich ein geändertetes Fahrwerk oder Spurplatten verbaut, dann ist diese ABE auch hinfällig.
PS: Ich würde sie trotzdem eintragen lassen (weil ich alles eintragen lasse, aus Prinzip^^), die ca. 35-40 Euro sind kein Beinbruch.
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Die Allgemeine BE ist für dein Fahrzeug gültig.
Dein Fahrzeug Typ und Motor stehen in der ABE, genauso deine Felgengröße und deine Reifengröße.
"Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
(Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten
Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die
Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen."Aufgelistete Hinweise und Auflagen beziehen sich nur dann auf dein Fahrzeug, wenn keine Freigängikeit garantiert ist.
Passen die Räder, würde ich einfach prüfen (diagonal einfedern, voller Lenkeinschlag, etc.), dann hast du mit dieser ABE keine Probleme.
Weder bei deinem Verishcerungsschutz, noch bei den Cops.
Schleift es natürlich irgendwo und man kann dies nachweisen,
dann musst du natürlich nacharbeiten bzw. hast du ohne Anpassungen/ohne Freigängikeit keine BE für dein Fahrzeug.Hättest du jetzt natürlich ein geändertetes Fahrwerk oder Spurplatten verbaut, dann ist diese ABE auch hinfällig.
PS: Ich würde sie trotzdem eintragen lassen (weil ich alles eintragen lasse, aus Prinzip^^), die ca. 35-40 Euro sind kein Beinbruch.
Danke Dir für die Info! Ja eintragen werde ich sie sowieso lassen bzw. lassen müssen. Aber da ich neue Federn erst im Mai verbaue und nicht 2 mal zum Tüv möchte kann ich ja ohne Probleme mit den Cops zu bekommen jetzt erstmal weiterfahren. Merci -
Servus,
wenn du ein ABE hast und dein Fahrzeug aufgeführt ist, brauchst du sie nicht eintragen lassen.
Jungs warum soll eine 8" Felge auf der VA nicht passen ?? Das ist doch Quatsch. Ich hab ja selber eine 8,5" ET 28 auf der VA gefahren und die waren noch freigängig.
Liebe Grüße Sven
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Jungs warum soll eine 8" Felge auf der VA nicht passen ?? Das ist doch Quatsch. Ich hab ja selber eine 8,5" ET 28 auf der VA gefahren und die waren noch freigängig.
Deine 8,5ET28 Felge steht ja auch knapp 2mm weiter innen als eine 8x18 ET20...Ich habe ja nicht behauptet, das es nicht zwansläufig nicht passt, jedoch ist es Grenzwertig und man "kann" Probleme mit dem Tüv bekommen wenn es irgendwo schleift...Aber wenn das im Gutachten so steht wird es schon passen...Bin von meiner Konfiguration ausgegangen 8x18 ET 35...Da würde ich keine 15er Platten vorn drunter machen...Höchstens 10er
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Auf jeden Fall siehts klasse aus. Schön bündig mit dem Kotflügel und das ohne Spurplatten
und sehr günstig. jetzt braucht er nur noch das pro kit