Bremsscheiben nach 34.000 km wechseln ?

  • Ich verstehe den Sachverhalt aber von der Logik her auch nicht wie kann ein Bremsklotz i.O. sein aber die Scheibe hin vorallem noch mit ausreichend Belag aufm Bremsklotz und auch erst 34.000 km aufm tacho 8|

  • Reparatur erledigt. Sache gegessen.


    Wenn du jetzt die Scheibe sehen willst werden sie dir irgend eine unter die Nase halten. Das kannst nur noch mit deinem Verkläufer klären und drauf pochen wie ne scheibe nach 34 000km hin sein kann. Da du aber die Rechnung gezahlt hast wirds bestimmt nicht einfach.

  • Ja musste sie ja bezahlen sonst hätt ich mein Fzg nicht bekommen aber die nette Dame an der Kasse hat auf der Rg. extra hingeschrieben unter Vorbehalt gezahlt

  • Also wenn es mein Dealer ist bei dem ich das Auto gekauft habe hätte ich die Rechnung nicht gezahlt und hätte mein Auto verlangt. Schließlich sollte beim Haus und Hoflieferanten eine Zahlung auf Rechnung kein Problem darstellen.

  • Es ging aber leider nicht wenn Rg. nicht bezahlt wird gibts keine Autoschlüssel so war die Aussage deshalb habe ich ja auch hinschreiben lassen unter vorbehalt gezahlt. Heißt also auch ich akzeptier dies so nicht

  • Hi,
    eigentlich heißt es immer : gezahlt= Rechnung anerkannt. Ich hatte mit unserem Mini auch schon mal Stress, da ich erst den Schlüssel haben wollte, um das Auto auszuprobieren. Es wär nämlich der 7 (siebte) Termin wegen immer der gleichen Ursache. Letztlich hab ich den Filialleiter kommen lassen. Mit dem wurde vereinbart, dass ich eine Rechnung nach Hause erhalte und erstmal testen kann.


    Das ist jetzt alles blöd gelaufen. An einen notwendigen Wechsel nach 34000 KM kann ich nicht glauben. Es sei denn, es wäre ein Materialfehler. Aber wie auch immer, die Scheiben hätt ich mir zeigen lassen. Bei Abnutzung der Scheiben ensteht ein Rand...den hätt ich sehen wollen auf der Scheibe.


    Gruß Pedda

  • Naja bin jetzt kein Jurist aber denke wenn man es schriftlich niederlegt sofort bei der Zlg. das man dies nur unter Vorbehalt zahlt, hat man dies nicht anerkannt.


    Naja jetzt is es leider zu spät mir die zeigen zu lassen :( aber ich werd mich nicht leicht abspeißen lassen

  • Naja bin jetzt kein Jurist aber denke wenn man es schriftlich niederlegt sofort bei der Zlg. das man dies nur unter Vorbehalt zahlt, hat man dies nicht anerkannt.


    Naja jetzt is es leider zu spät mir die zeigen zu lassen :( aber ich werd mich nicht leicht abspeißen lassen

    Da muss man kein Jurist sein. Zahlung = Willenserklärung. Der Zusatz "unter Vorbehalt" ist nicht gültig.

  • @ Thy: Stimmt nicht. Hab mich eben erkundigt und zwar wenn man unter vorbehalt zahlt lässt man sich eine Tür offen um ggf evtl. Rückforderungen zu tätigen. Meine Quelle verat ich dir nicht aber wenn du googlst findest du ebenfalls
    das ,, unter Vorbehalt " wirksam ist

  • Zahlung = Willenserklärung. Der Zusatz "unter Vorbehalt" ist nicht gültig.


    :lehrer: Falsch. Wenn auf einer Rechnung der Vermerk "unter Vorbehalt" gemacht wird, heißt dass, der Kunde hält sich ein juristisches Prüfungsrecht von mindestens 14 Tagen vor. In diesem Zeitraum kann die rechnung, jede Rechnung auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Das ist gängig bei Mahnungen, Regressvorderungen, Abschleppkosten, sogenannte Haustürgeschäfte, usw.


    Der Kunde kann danach juristisch auf den Vermerk verweisen und so seinen Anspruch geltend machen, die Rechnung wurde falsch erstellt, durchsetzen. :lehrer: