Erstzulassung stimmt nicht mit Kaufvertrag überein

  • @ SaHe


    du meinst aber nicht das Datum, dass in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) bei 6. steht, oder?
    Das Datum, dass bei 6. steht ist das Datum andem die ABE für das Fahrzeug erteilt wurde (also das Datum an dem BMW das Auto homologieren ließ).

  • Habt Ihr ein Tip wie ich da ran gehen sollte?

    Den Händler zur Rede stellen, die Sachlage schildern, hier muss unbedingt eine Rückvergütung in nicht geringer Menge stattfinden. Sollte er sich querstellen, weiße Ihn auf arglistige Täuschung und die ungültigkeit des Kaufvertrages hin. Er wird sich mit Sicherheit gütlich einigen, da wenn du das Auto zurückgibst, sein verlust durch den Zusatzbesitzer größer wäre. Fängt er an zu diskutieren, geh sofort zum Anwalt, der kann auch sauber entscheiden, ob ggf. eine Anzeige wegen Betruges in Frage kommt :!:

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
    Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!



  • Ein Jahr älter macht bei so nem Auto schon einen enormen Wertunterschied aus!
    Halt uns bitte auf dem laufenden, was raus gekommen ist.

  • :lehrer: ich halte Euch auf dem Laufenden ...