Erstzulassung stimmt nicht mit Kaufvertrag überein

  • Hi, hab mir vor paar Wochen wieder ein Bimmer über ein Händler zugelegt, jetzt stell ich fest, das derTag der Erstzulassung sich um fast ein Jahr unterscheidet, d.h. in meinen Kaufpapieren steht er mit Mitte 2006 und im Schein siehe da...Bj Mitte 2005! :cursing:
    Frage, was kann ich verlangen ? Könnte Ihm ja auch unterstellen er wolle mir ein älteres Auto unterjubeln,was er ja eigentlich auch getan hat X(
    Ob Absicht oder nicht sei jetzt mal dahingestellt....
    Habt Ihr ein Tip wie ich da ran gehen sollte?
    Gruß
    Sascha

  • Du schreibst einmal was von Baujahr (BJ mitte 2005) und einmal von Erstzulassung (mitte 2006).


    Falls du das wirklich meinst:
    Das Baujahr (BJ) muss nicht zwingend mit dem Erstzulassungsjahr (EZ) übereinstimmen.

  • Wenn Du ihn nicht haben willst, ist das kein Problem, hier handelt es sich um arglistige Täuschung und damit wäre der darauf zustande gekommene Kaufvertrag ungültig. Solltest Du dieses Auto allerdings behalten wollen, musst Du ein klärendes Gespräch führen.


    Ich würde in beiden Fällen erstmal ruhig ein Gespräch suchen und den Verkäufer mit der Sache konfrontieren und ihm die Möglichkeit einräumen, dazu Stellung zu nehmen. Das hier ein Schreibfehler vorliegt, ist nicht ausgeschlossen, auch wenn es schon sehr "absichtlich" aussieht.


    PS: Falls Du EZ und BJ verwechselt hast - wie mein Vorgänger schrieb - ist das kein Betrug und völlig legitim.

  • Jetzt bin ich ganz vewirrt :gruebel:


    Also im Fahrzeugschein steht "Tag der ersten Zulassung" : 05.07.2005 und in den Unterlagen (Finanzierungsvertrag & Kaufvertrag) steht EZ 01.06.2006... :watchout:


    Gruß
    Sascha

  • Das ist natürlich das selbe.


    Oben hast du aber von Baujahr und Erstzulassung geschrieben und das kann sich sehr wohl unterscheiden.


    Würde auf jeden Fall mit dem Händler sprechen.

  • Hallo bei mir ist folgendes:


    BJ 01.01.2007
    EZ 01.04.2008


    Wie kann so ein Zeitversatz entstehen.


    Erstzulassung war auf das Autohaus.


    Kann mir einer das erklären?

  • Es handelt sich natürlich Beides um die EZ, ich war etwas verwirrt als ich dies entdeckt habe...sorry.


    Aber danke für die Infos, ich werd in kürze ein Gespräch dazu einleiten .


    Gruß
    Sascha


  • ...Austellungsfahrzeug z.B.
    Dein Auto stand warscheinlich etwas über ein Jahr im Showroom!


    lg Jan