xenon H7 Nachrüstlampen

  • Hallo!


    Ich beabsichtige meinen E90 318d mit H7 Xenon Nachrüstlampen nachzurüsten.


    Hat hier jemand Erfahrung, ob durch die Vorschaltgeräte mit einer Fehlermeldung im Bordcomputer zu rechnen ist un
    ob im Amaturenbereich eine Lampenausfallmeldung kommt, wegen des geringeren Widerstandes der Vorschaltgeräte.


    Gruß
    xherix

  • Sorry, aber das verstehe ich jetzt nicht ganz.


    Willst Du einen Xenonbrenner mit H7-Fassung einbauen, falls es sowas gibt, oder willst Du H7 Lampen einbauen, die eine Xenonähnliche Leuchtfarbe haben?


    Göran

  • Hi,


    du meinst bestimmt die Xenonbrenner für die H7 Fassung. Wenn du die einbaust bekommst du eine Fehlermeldung im Bordcomputer,sonst gut, du musst dir nur im klaren sein, dass die ganze Sache illegal ist.


    1. Die Hersteller solcher Xenonbrenner für H7 Fassung geben dir keine Betriebserlaubnis.
    2. Bei Xenon schreibt der Gesetzgeber eine Scheinwerferreinigungsanlage vor!
    3. Eine automatische Leuchtweitenregulierung fehlt dir auch!


    Es gibt auch ein Nachrüstsatz von BMW mit guter Beschreibung. Leider die teure Variante.


    Nachrüstsatz ca. 1200,-
    Scheinwerferreinigungsanlage ca. 250,-
    und dann noch Fußraummodul

  • xherix das ist richtig was senna2307 geschrieben hat!


    Es gibt aber noch eine Möglichkeit :
    Wenn Du diese einbaust und auch noch eine automatische Leuchtweitenregulierung und
    natürlich eine Scheinwerferwaschanlage dann hast du gute Chancen diese vom Tüv eingetragen zubekommen !!!
    Ich möchte es mit den Nebelscheinwerfer versuchen!


    Ach ja zum Freundlichen musst Du trotzdem wegen Fehler Meldung
    Muss umprogrammiert werden


    Kosten ca. mit allem wenn Du Günstig dran kommst und es auch selber einbaust
    400 bis 500€



    Grüße Stefan

  • Finger weg von diesem billigen Nachrüstzeug!!!!


    Mit diesen billigen Xenon-Lampen, wo angeblich nur das Leuchtmittel (die Glühbirne an sich) ausgetauscht wird, erlischt die Betriebserlaubnis des Scheinwerfers und damit des gesamten Fahrzeuges! Im Endeffekt fährst du ohne Versicherungsschutz / Betriebserlaubnis herum, da dieser Umstand von dir wissentlich hervorgerufen wurde. Gibt Punkte und und und


    Richtig ist, daß Du bei Nachrüstung von XENON den kompletten Scheinwerfer tauschen mußt. Jeder Scheinwerfer ist für ein spezielles Leuchtmittel, also die Halogen-Glühlampe oder eben den XENON-Brenner geprüft und hat so seine Bauartgenehmigung erhalten. Tauschst Du dieses Leuchtmittel aus, erlischt die Bauartgenehmigung!Mir ist nicht bekannt, daß es Scheinwerfer gibt, die alternativ die Leuchtmittel zulassen, wohl aber gibt es Scheinwerfer, die schnell von Rechtsverkehr auf Linksverkehr umgerüstet werden können.
    Aber wie oben auch beschrieben, muß bei Nachrüstung die automatische Leuchtweitenregulierung (automatisch!, nicht per Hand) und die Scheinwerferreinigungsnalage nachgerüstet werden. Sofern nicht schon vorhanden.


    Eine Einzelabnahme bei TÜV/DEKRA ist definitiv auch mit der nachgerüsteten Scheinwerferwaschanlage und Leuchtweitenregulierung nur mit Austausch des Leuchtmittels im Halogen-Scheinwerfer nicht möglich!!! Wer das abnimmt, ist entweder noch nicht lange bei TÜV/DEKRA oder nicht mehr lange. Ändert aber nichts ander Tatsache, daß diese Eintragung dann unrechtmäßig wäre.


    Habe mal ´n Hausarbeit über lichttechnische Anlagen an Fahrzeugen und deren Zukunft schreiben müssen/dürfen! Damals waren die neuen Scheinwerfer, die jetzt im 5-er neu kommen, die mit der "adaptiven Lichtregulierung für Stadt/land/Autobahn" noch Zukunft.


    Bei all dem "gescheiten Wissen" weiß ich aber nicht, was ist das "Fußraummodul" beim Nachrüstsatz von BMW????


    mfG


    neffets88


    P.S.: Im übrigen gelten diese Ausführungen auf jedes "lichttechnische Element" was am Auto verbaut ist und einer Bauartgenehmigung unterliegt. Also einfaches Austauschen von Glühlampe gegen LED oder wie wie beschrieben beim Nebelscheinwerfer Halogen gegen Xenon geht nicht. Auch wenn oft beschrieben. Wo es nicht bemerkt wird .... Aber beim Scheinwerfer, egal ob Abblenlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfer hört der Spaß auf.
    Darunter fällt eigentlich auch das Nachrüsten von Coronaringen in Scheinwerfer, die damit nicht geprüft sind ....


    Aber jetz hör ich auf, sonst mach ich mich damit noch unbeliebt! :D

  • Zitat

    Original von neffets88
    Aber jetz hör ich auf, sonst mach ich mich damit noch unbeliebt! :D


    Machst Du nicht, denn manchmal sind genau solche Hinweise echt wichtig, da es leicht vergessen wird.


    Göran

  • xherix


    Hi!


    Bitte mach es nicht. Die Gründe haben Dir die Anderen schon ausführlich dargelegt. Ich habe in letzter Zeit des öfteren furchtbar blendende Autos gesehen. Das sah so aus, als ob Xenonlicht in normalen Reflektoren betrieben wurde. Mit dem Ergebnis, daß eine riesige und blendende Leuchtfläche den Rest der Welt "erleuchtete". Das ist nicht nur gefährlich, sondern sieht auch sehr prollig aus.


    Entweder orignal nachrüsten (Meine Meinung dazu habe ich schon kundgetan, fahre lieber mit der Familie in die Toscana für das Geld....;)). Oder aber eine Hightech H7 Lampe ala Osram oder Phillips nachrüsten. Deutliche Verbesserung zu den werksseitigen H7-Funzeln und preislich kein Vergleich zu Nachrüst-Xenon.
    Aber das muß jeder selber entscheiden, was preislich lohnt und sinnvoll ist. Auf jeden Fall nicht diesen Schrott verbauen!!!


    Grüße