Ah ok...nur damit ich es richtig verstanden habe:
Ich "darf" die Chromeinlagen des Scheinwerfes zwar schwarz lackieren, allerdings erlischt die ABE, da ich ja etwas an den Scheinwerfern verändert habe.
Die Blinker darf ich von Gesetz her überhaupt nicht tönen, aber man kann es so dezent machen dass es nicht so auffällt.
Richtig?