Falsch die ist gesetzlich geregelt!!!
Ach seit wann ist denn Garantie gesetzlich geregelt?
"Garantie
Die Garantie ist ein vertraglich eingeräumtes Versprechen, bei dem in der Regel der Hersteller der Sache verspricht, für Mängel, die an einer Sache während der Garantiezeit auftreten, entsprechend der Garantieerklärung einzustehen. Die genauen Inhalte der Garantie (Garantiebestimmungen) sind den Garantiebedingungen zu entnehmen und sind nicht gesetzlich vorgegeben. Für eine Garantieerklärung, die gegenüber einem Verbraucher abgegeben wird, regelt § 9b KSchG allerdings einige Formvorschriften für Garantien, sodass Konsumenten nicht vollkommen "schutzlos" sind.
Falls Sie sich in der (durchaus angenehmen) Lage befinden, zwischen Garantie und Gewährleistung wählen zu können weil erstere gewährt wurde und auch die Fristen für zweitere noch offen sind, empfiehlt es sich genau zu prüfen, welche der beiden Varianten für Sie vorteilhafter ist."
Quelle:http://www.rechtsfreund.at/garantie.htm
heißt wenn Garantie angeboten wird gibt es grundsätzliche Richtlinien aber Garantie ist nicht verpflichtend! (österreichisches recht)