Bitte um Panikhilfe - wann spätestens 1. Service fällig? 68.000 ist arg viel, oder?

  • Falsch die ist gesetzlich geregelt!!!


    Ach seit wann ist denn Garantie gesetzlich geregelt?


    "Garantie


    Die Garantie ist ein vertraglich eingeräumtes Versprechen, bei dem in der Regel der Hersteller der Sache verspricht, für Mängel, die an einer Sache während der Garantiezeit auftreten, entsprechend der Garantieerklärung einzustehen. Die genauen Inhalte der Garantie (Garantiebestimmungen) sind den Garantiebedingungen zu entnehmen und sind nicht gesetzlich vorgegeben. Für eine Garantieerklärung, die gegenüber einem Verbraucher abgegeben wird, regelt § 9b KSchG allerdings einige Formvorschriften für Garantien, sodass Konsumenten nicht vollkommen "schutzlos" sind.


    Falls Sie sich in der (durchaus angenehmen) Lage befinden, zwischen Garantie und Gewährleistung wählen zu können weil erstere gewährt wurde und auch die Fristen für zweitere noch offen sind, empfiehlt es sich genau zu prüfen, welche der beiden Varianten für Sie vorteilhafter ist."


    Quelle:http://www.rechtsfreund.at/garantie.htm


    heißt wenn Garantie angeboten wird gibt es grundsätzliche Richtlinien aber Garantie ist nicht verpflichtend! (österreichisches recht)

  • Du verstehst mich nicht :(


    Kulanz ist rein freiwillig. Du hast dort keinen Anspruch. Du musst das akzeptieren was dir der HErsteller gibt, oder eben auch nicht.


    Bei Garantie hast du einen Vertrag, der dir Recht zusichert. Quasi, dass etwas repariert werden muss, wenn es in der Garantiezeit kaputt geht! Das hast du bei Kulanz nicht. Dir muss da nix repaiert werden. Du hast bei Garantie quasi eine GESETZLICHE Rahmenbedinung. Die du bei Kulanz nicht hast.

    Made in East Germany - the bitch


    Zum Gedenken an Robert Müller († 21.05.2009) - du warst ein großer Sportler und Mensch :traurig2:

  • Du verstehst mich nicht :(


    achso das meinst du... ...gut in diesem Sinne stimme ich dir zu :thumbup:

  • Garantie ist auch IMMER freiwillig und man sollte sich da doch etwas an die Vorgaben von BMW halten. Ist halt die Frage ob Sie dann zu Gunsten des Käufers entscheiden...


    Das ist völlig richtig!


    Die Garantie (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie) ist eine freiwillige Leistung eines Vertragspartners. Deshalb kann der Vertragspartner auch festlegen, unter welchen Bedingungen die Garatie gilt (z.B. Wartung in der Vertragswerkstatt).


    Gesetzlich geregelt ist die Gewährleistung (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung)

  • Danke für den Tip!


    Schön wenig km, stimmt ... Nur wollten wir eigentlich ein technisches Facelift, sprich, ab 10/07 - wir sind scharf auf die neuen spritsparenden und auch sonst netten Motoren.
    Dann will Frauchen einen warmen Hintern, sprich, Sitzheizung sollte es sein, und (ohne Kommentar ;-)) PDC. Farben grau, silber, blau, grün, rot. Nur nicht schwarz oder weiß (wobei ich ja finde, dass die Farbe eines BMW egal ist, solange er schwarz ist, aber Frauen sind da wohl anders, und ich hab' ja schon meinen schwarzen E39 ;-)).


    Dafür würden wir auch weiter fahren, wobei Riller & Schnauck natürlich sehr lieb bequem für uns Berliner ausgesucht wurde :)


    Nochmal danke für die Mühe!

  • Das ist völlig richtig!


    Die Garantie (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie) ist eine freiwillige Leistung eines Vertragspartners. Deshalb kann der Vertragspartner auch festlegen, unter welchen Bedingungen die Garatie gilt (z.B. Wartung in der Vertragswerkstatt).


    Gesetzlich geregelt ist die Gewährleistung (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung)


    Fast richtig: :)
    BMW gibt KEINE Garantie, sondern NUR Gewährleistung ! (Ausnahme: Rostschutz)
    Den Unterschied kann ja jeder im Web nachlesen !

  • Fast richtig: ;)


    BMW gibt zwar nur Gewährleistung, verzichtet aber auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Damit ist die BMW-Gewährleistung einer üblichen Garantie praktisch gleichgestellt ;)


    SR

  • Fast richtig: ;)


    BMW gibt zwar nur Gewährleistung, verzichtet aber auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Damit ist die BMW-Gewährleistung einer üblichen Garantie praktisch gleichgestellt ;)


    SR


    Das trifft jetzt den Nagel auf den Kopf:
    Genau so ist es ! :thumbsup: