Nachrüst Xenon - Problem

  • Zitat

    Original von fischer_julian
    ...Danke fürs Feedback - so tragisch ist das denk ich hier in Österreich aber nicht...


    Dumme Frage. Unterscheiden sich die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Xenon zwischen Österreich und Deutschland? Ich meine hinsichtlich vorgeschriebener LWR und SRA?

  • Meines Wissen´s muß jedes Fahrzeug mit EG-BE diese Bestimmungen erfüllen . .
    Also XENON nur mit Scheinwerferreinigungsanlage und automatischer Leuchtweitenregulierung.
    Im übrigen wird der verbaute Scheinwerfer sicherlich nur für Halogen-Leuchtmittel geprüft sein. Also verbietet sich der Verbau von XENON-Brener auch aus diesem Grund.


    Und wie oben schon beschrieben:
    "Wo kein Kläger, da kein Richter"


    aber wenn was passiert, kommst Du aus dem Zahlen nicht mehr raus !

  • Zum einen kann ich dich ja verstehen das du das Xenon nachrüstest. Hab ich bei meinem Audi auch gemacht. Aber da mit Linsenscheinwerfern. Mit den Elepsoid blendest du den Gegenverkehr viel zu viel. Aber gut ich hoffe mal du kommst mir nicht entgegen. Sonst muss ich eventuell mein Bi-Xenon zünden :D


    Ne jetzt mal zu der eigentlichen Frage: Du wirst das Problem nicht in den Griff bekommen. Das Abblendlicht wird ja nicht nur einmal überwacht. Sondern einmal übern Widerstand und einmal über die Lastabnahme. Das gleiche Problem hatte ich als ich die Xenon Brenner eines E39 in die Nebler des E90 eingebaut habe. Die Sache ist die das das Xenon Steuergerät beim zünden viel Strom braucht und dann nachlässt. Das bringst du glaub ich mit keinem Widerstand hin.


    Aber falls dir irgendwie was einfällt würde ich mich sehr freuen wenn du es hier postest. Dann bau ichs auch wieder in die Nebler ein *g*


    mfg.



    Edit: Zum Gesetz. Ja es muss auch hier in Österreich ein eigenes Zeichen (dr glaub ich) am Scheinwerfer stehen und die ALWR sowie die SWR eingebaut sein

  • Und dann ist es Euch wert, im Falle eines Unfalles nie, aber wirklich nie mehr froh zu werden??????


    Entschuldigung - versteh ich nicht.
    Vielleicht bin ich dazu schon zu alt!


    MfG

  • Sehe ich auch so, wie neffets.


    Solange nichts passiert ist das ja schön und gut, aber wenns mal zu nem Unfall kommt ...


    Entweder richtig oder gar nicht umrüsten.

  • Zitat

    Original von ango1987
    ...Entweder richtig oder gar nicht umrüsten.


    Da schließe ich mich vorbehaltlos an! :)

  • Sogar bei uns in Italien brauchst du eine Scheinwerferregelung bei Xenon Scheinwerfern und das, wo man doch vieles (je südlicher umso mehr...) am Auto machen darf.


    Zur eigentlichen Frage: Haben wir denn keinen Elektrikfachmann in unseren Reihen? Gibt es keinen modulierenden Widerstand der das Phenomen des schwankenden Strombedarfs beim Einschalten kompensiert?

    Aktuell - E91 320d


    als nächstes - BMW 6pack!

  • Wie kommt ihr darauf daß bei einem Unfall die Versicherung aussteigt? ?(
    Wenn keine Kausalität vorliegt wird die Versicherung schön brav bezahlen.
    Wenn man natürlich zb. nachts den Gegenverkehr extrem blendet und dieser deswegen einen Unfall hat/verursacht wird der Versicherer einen Teil regressieren.
    Hier sprechen wir in Österreich von max. €21000,-
    Man muß es sicherlich nicht darauf anlegen aber ich wollte nur loswerden daß man deswegen nicht gleich verarmt. ;)


    PS: Ich würde Originalscheinwerfer mit LWR und SRA verwenden :]

  • Hi!


    Ich kenne das nur aus Deutschland. Das Fahrzeug verliert mit einem solchen Umbau ohne die Zusatzsachen ganz einfach die ABE. Und ohne ABE darf das Auto grundsätzlich nicht auf öffentlichen Straßenland bewegt werden (Noch nicht mal geparkt... ;)).
    Die Versicherung versichert auch nur ein Fahrzeug mit Haftpflicht und Kasko, wenn dieses dem gesetzlich vorgeschriebenen Zustand (also mit ABE) enstpricht. Hat ein Fahrzeug keine ABE, verliert es die Voraussetzung für die Versicherung. Die entprechende Gesellschaft kann also sehr wohl die Zahlung verweigern, auch wenn der Umbau nicht im kausalem Zusammenhang mit dem Unfall stehen sollte.


    Das ist übrigens auch schon ein Problem, wenn Du nicht genehmigte 100W H7 verbaust. Dein Auto verliert sofort die allgemeine Betriebserlaubnis und wird im Prinzip virtuell zwangsstillgelegt und ist so nicht versicherungsfähig.


    Die andere Frage ist natürlich, ob ein derartiger technischer Eingriff im Falle eines Unfalles überhaupt festgestellt wird. Bei schweren Unfällen mit Personenschäden wird allerdings sehr genau geschaut, ob die Fahrzeuge okay waren.


    Die ganze Sache ist ziemlich klar geregelt und kaum umschiffbar.... ;)
    Grüße

  • Das Problem ist dabei auch, daß Vorsatz unterstellt werden kann, da es eine willentliche Veränderung am Fahrzeug ist, die zum Erlöschen der BE führt.
    Was anderes ist es, wenn es ein Mangel ist, der durch Verschleiß entsteht und durch "Zufall" nicht aufgefallen ist.
    Aber keiner kann behaupten, daß er die umgebauten XENON´s "nicht zufällig " an seinem Auto "übersehen " hat. . . . :D


    Aber das schweift vom Thema ab . . .