Wieso müsst ihr hier alle auf Moralapostel machen, der Themenersteller hat doch nur eine Frage gestellt, auf die er gerne eine Antwort hätte. Dieses Ganze "Ich hätte das aber anders gemacht" nervt doch! Wenn ihr Schleichen wollt, braucht ihr keinen Bmw da reicht auch ein Trabbi!

Geblitzt!!!!
- ReneB
- Geschlossen
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genau so ist es...es hat aber selbst hier im Forum schon einige erwischt, die das so gemacht haben und dann die dummen waren
Die meisten deutschen Kreuzungen haben einen Zebrastreifen, auf dem man Platz machen kann, ohne sofort im Querverkehr zu stehen. Wenn man also den RTW mit Blaulicht hinter sich hat, kann man sich ganz langsam vortasten (die querenden Fußgänger haben die Sirene sicher auch schon gehört und werden die Straße nicht betreten) und das Auto auf den Zebrastreifen fahren, damit der RTW durchkann. Auf einem eventuellen Ampelblitzer-Foto ist dann ein sehr langsames Fahrzeug (das Tempo sieht man, weil zwei Fotos gemacht werden) zu sehen mit dem RTW dahinter, und wenige Sekunden später wird dann der RTW selbst geblitzt. Der Zusammenhang ist dann offensichtlich.Zitat von NoobWieso müsst ihr hier alle auf Moralapostel machen, der Themenersteller hat doch nur eine Frage gestellt, auf die er gerne eine Antwort hätte. Dieses Ganze "Ich hätte das aber anders gemacht" nervt doch! Wenn ihr Schleichen wollt, braucht ihr keinen Bmw da reicht auch ein Trabbi!
Das hier ist keine Hotline. In einem Forum sind durchaus Meinungsäußerungen gestattet, die sich nicht mit der Ansicht des TE decken. Und seit wann ist ein Tempo, das nicht 30 km/h über dem Limit liegt, "Schleichen"? -
genau so ist es...es hat aber selbst hier im Forum schon einige erwischt, die das so gemacht haben und dann die dummen waren
Das ist aber von der judikativen Instanz sehr kurz gedacht, ich habe schon oft live gesehen wie ein Krankenwagen hinter an der Ampel wartenden Autos angefahren kommt und über das Außenmikrophon: "bitte in die Kreuzung einfahren" ertönt, das ist in der Praxis wohl ein gängiges (und in solchen Fällen auch sinnvolles) Mittel und soetwas sollte / dürfte nicht geahndet werden. Das Gericht kann sich ja von der Einsatzzentrale bestätigen lassen das zu der Zeit an dem Tag auf der Strecke tatsächlich ein RTW ect mit Sondersignal unterwegs war. Wenn so jemand der richtig gehandelt hat dann wegen einer roten Ampel den Schein abgeben muß, läuft etwas grundlegend schief in unserer Verkehrsrechtsprechung.
Im Grunde genommen muß man sich in so einer Situation dann ja immer zwischen "rote Ampel überfahren" oder "Fahrzeug mit Sondersignal im Einsatz behindern" entscheiden...... Verkehrte Welt.
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Wenn so jemand der richtig gehandelt hat dann wegen einer roten Ampel den Schein abgeben muß, läuft etwas grundlegend schief in unserer Verkehrsrechtsprechung.
Das ist aber eben nicht das erste Mal...Recht haben und Recht bekommen sind eben zweierlei Schuhe
Leider fällt mir der Name des User's dem das passiert war nicht mehr ein...ich habe genau so argumentiert, bis ich eines besseren belehrt wurde
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Das ist aber eben nicht das erste Mal...Recht haben und Recht bekommen sind eben zweierlei Schuhe
Leider fällt mir der Name des User's dem das passiert war nicht mehr ein...ich habe genau so argumentiert, bis ich eines besseren belehrt wurde
Traurig ist das....
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Traurig ist das....
wohl war
Wir leben eben in einem "Rechtsstaat" und nicht in einem "Gerechtigkeitsstaat"....
Darüber sollte jeder mal nachdenken...
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wohl war Wir leben eben in einem "Rechtsstaat" und nicht in einem "Gerechtigkeitsstaat".... Darüber sollte jeder mal nachdenken...
ich glaube, du hast das oben geschriebene Wort "traurig" falsch interpretiert..
Traurig ist gerade das, was du hier reinschreibst! -
Zitat von »Herbi81«
wohl war Wir leben eben in einem "Rechtsstaat" und nicht in einem "Gerechtigkeitsstaat".... Darüber sollte jeder mal nachdenken...
ich glaube, du hast das oben geschriebene Wort "traurig" falsch interpretiert..
Traurig ist gerade das, was du hier reinschreibst!Und was macht Dich da so sicher? Hast du die Weißheit mit Löffeln gefressen? Ich kenne genug Beispiele absurdester deutscher Rechtssprechung und Rechtsbeugung. Damit stehe ich zudem bestimmt nicht alleine da...
Also überleg Dir was du schreibst bzw. erklär Dich damit jemand Deine geistigen Ergüsse nachvollziehen kann
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Wir leben eben in einem "Rechtsstaat" und nicht in einem "Gerechtigkeitsstaat"
vielleicht erklärst du uns, wieso du dir selber widersprichst???
mit diese Aussage ist gemeint, dass nichts über dem Rechtsstaat stehen kann, nicht mal die Gerechtigkeit
korrigiere mich (und deine eigene Aussage), wenn ich falsch liege!Also überleg Dir was du schreibst bzw. erklär Dich damit jemand Deine geistigen Ergüsse nachvollziehen kann
siehe Post Nr. 40
"wtf??? an alle, die meine, sie seien hier Chuck Norris und bleiben in jeder Extremsituation cool: Über solche regen sich bestimmt die Fahrer der Krankenwagen auf und meinen es ist wieder ne dumme Blonde am Steuer (sry für das böse Klischee)!!! Ich sehe einen Krankenwagen an mich heranrasen, vorne ist alles frei, aaaaber ich blinke rechts.... und siehe da.. es gibt keinen Platz.. denn jeder Chuck Norris blinkt auch rechts und bleibt ja, wie vorgeschrieben, stehen, um den Krankenwagen durchzulassen..(wohin auch ist denen egal) In dem Moment juckt mein E90 auf der Linken Spur keine Sau! Hauptsache die Sau macht alles richtig und und handelt nach STVO... und wenn ich beschleunige, um dem Krankenwagen den Weg freizumachen (vllt. rast er mit 80 Sachen auf mich zu und erwartet von mir kein vorgeschriebenes Handeln, sondern "die Richtige Entscheidung" in dieser Ausnahmesituation) bin ich die Eule unter Krähen.. also bitte.. regt mich ned auf
Würdet ihr in dem Krankenwagen liegen, würdet ihr alle danke sagen und vllt. sogar die Strafe für ihn bezahlen!" -
vielleicht erklärst du uns, wieso du dir selber widersprichst???
mit diese Aussage ist gemeint, dass nichts über dem Rechtsstaat stehen kann, nicht mal die Gerechtigkeit
korrigiere mich (und deine eigene Aussage), wenn ich falsch liege!Zum Ersten widerspreche ich mir nicht selbst! Scheinbar verstehst du meine Aussage nur nicht
Meine Aussage war nur bezogen auf die Tatsache, dass Recht im "Sinne des Gesetzes" eben nicht zwingend bindend zur Anwendung kommt. Siehe eben Fehlentscheidungen und Rechtsbeugung
Dies führt dazu, dass zumindest wenn geltende Normen und Gesetze nicht immer richtig zur Anwendung kommen, der notwendigen "Gerechtigkeit" im rechtlich richtigen Sinne einer rechtlich einwandfreien Entscheidung nicht maßgeblich Rechnung getragen wird. Beispiel auf das diese Aussage bezogen war:
"Wenn du nun über eine rote Ampel fährst damit ein RW durchfahren kann bist du im Recht im Sinne der STVO, da du dann das haltesignal überfahren darfst. Wenn du daraufhin aber eine Strafe erwarten musst, da die notwendigen Normen und Gesetze nicht eingehalten werden (Begründung der Rettungswagen war nicht im Bild) dann ist die Entscheidung Dir eine Strafe aufzubrummen im rechtlichen Sinne 1. falsch und 2. ungerecht
Darauf bezieht sich meine Aussage "Recht haben" und "Recht bekommen" im Sinne einer gerechten Entscheidung...