DER AP Fahrwerk- Thread, hier wird dir geholfen!

  • Ich hatte vor das AP und meine Distanzen auch in den Fahrzeugschein eintragen zulassen. Geht das so problemlos, oder muss die die Fahrzeughöhe auch neu ausgemessen und eingetragen werden? Sollte das der Fall sein, werd ich beim Wisch bleiben...

    Zitat eines 335i-Fahrers:

    Zitat

    Unglaublich was hier alles an Müll zu lesen ist.
    [...]Selbst BMW deklariert das FZG als Sportcoupe.[...]
    Ein versierter Fahrer wird mit dem AG BMW Kreise um den Porsche ziehen.
    [...]

    :grinundwech:

  • Ich hatte vor das AP und meine Distanzen auch in den Fahrzeugschein eintragen zulassen. Geht das so problemlos, oder muss die die Fahrzeughöhe auch neu ausgemessen und eingetragen werden? Sollte das der Fall sein, werd ich beim Wisch bleiben...

    Bei mir wurde nur die Fahrzeughöhe geändert, weil der Hobel tiefer ist als im Gutachten steht. Wenn Du es eh eintragen lassen möchtest macht es doch keinen Unterschied ob mit oder ohne neue Fahrzeughöhe???



    Es gibt ja offensichtlich regionale Unterschiede bzgl. Eintragung und vllt. schaust Du einfach mal beim TÜV vorbei :)

  • Wusste gar nicht, dass es überhaupt möglich ist, ihn tiefer eintragen zu lassen, wie es im Gutachten steht. Eingetragen ist bei mir ja alles, aber ich würde gerne alles im Fahrzeugschein stehen haben :)

    Zitat eines 335i-Fahrers:

    Zitat

    Unglaublich was hier alles an Müll zu lesen ist.
    [...]Selbst BMW deklariert das FZG als Sportcoupe.[...]
    Ein versierter Fahrer wird mit dem AG BMW Kreise um den Porsche ziehen.
    [...]

    :grinundwech:

  • Beziehungen gel Stefan :D :thumbup:


    Hab 305mm :D und auch 305mm eingetragen ^^

  • langsam, nich die Begriffe Eintragen und Abnahme (egal ob nach §19.2 oder §19.3) durcheinander werfen.




    eingetragen werden (von der Zulassungsstelle in die Zul.Bescheinigung Teil I) die Daten,


    die bei der Abnahme im Eintragungsvorschlag drin stehen.


    eine sofortige Berichtigung der Fz-Papiere ist bei Fahrwerks- odr Räderänderungen nicht erforderlich,


    aber (freiwillig) möglich.


    anders z.B. bei Leistungsänderungen -> sofortige Berichtigung !


    eine Angabe der (neuen) Fz-Höhe ist bei verstellbaren FWs auch nich sinnvoll, da ja verstellbar,


    aber das (lt. Teile-Gutachten) minimale Maß für z.B. Abstand Radmitte - Radlaufkante mMn schon,


    weil das das einzige ist, was man von außen leicht überprüfen kann.


    alles andere wie z.B. Abstand unterer Federteller - obere Befestigungsschraube am Federbein dient in 1.Linie dem Einstellen.


    wenn diese Maße deutlich unterschritten werden kann das Fahrzeug trotz Einzelabnahme dennoch nicht den Vorschriften der StVZO genügen


    (siehe apollos Ausführungen), und es kann Ärger geben !

  • Könntest ja mal deine Eintragung fotografieren und hier einstellen, is vielleicht für andere ne tolle Hilfe... :thumbup:


    jeder normale Tüv Prüfer macht dies bei einer Einzelabnahme...



    Beziehungen gel Stefan :D :thumbup:


    Hab 305mm :D und auch 305mm eingetragen ^^


    Jupp...darum kann ich einige nicht verstehen...

  • eine sofortige Berichtigung der Fz-Papiere ist bei Fahrwerks- oder Räderänderungen nicht erforderlich

    Genau das hat mich gewundert, denn bei mir meinte der Mann von der Dekra, dass ich das sofort machen muss. Hab ich dann auch.


    Lag es an den Spurplatten?

  • Genau das hat mich gewundert, denn bei mir meinte der Mann von der Dekra, dass ich das sofort machen muss. Hab ich dann auch.


    Lag es an den Spurplatten?


    An den Spurplatten alleine sicherlich nicht, im normalfall steht immer drinnen das die Eintragung schnellstmöglich bei der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen werden muss.

  • die Berichtigung der Papiere ist zurück gestellt,
    d.h. bei nächster Befassung der Zulassungsstelle soll die Berichtigung erfolgen,
    das kann Umzug (Addressänderung) oder Halterwechsel sein.


    sofortige Berichtigung ist nur erforderlich bei Leistungsänderung, Gewichte (Auf-, Ablastung),
    oder signifikanten Änderungen von Abmessungen (darunter fallen aber keine Fahrwerksänderungen),
    Änderung der Fahrzeugart (z.B. Mokick -> Mofa, geht aber meist mit Leistungsänderung einher),
    anderer Aufbau, (theoretisch) Änderung der Einstufung Emissionsschlüssel, Wegfall 3L / 4l Einstufung etc.