Mein Auto hat zwar Xenon aber kann das sein?? Und wenn ja wo ist sowas geregelt?

Ist sowas möglich? Mit E Prüfzeichen?
-
-
Beschiss....nix weiter....Wie bitte kann es dafür ein E-Zeichen geben, und dann schreibt er hin mit einer SWRA sogar theoretischer Chancen auf Tüv per EInzelabnahme möglich
Das ist ja voll wiedersprüchlich...Wenn eine E-Kennzeichnung vorhanden wäre dann wäre es ja eintragungsfrei...Außerdem gehört immer eine SWRA dazu, sonst ist Xeneon immer verboten. Außerdem wird der Verkehr hundert pro geblendet, da das Leuchtmittel nie so funktionieren und abstrahlen kann wie mit der Linse ursprünglich gedacht
-
nö lass lieber sein, der Satz in der Aukton sacht schon alles "Mit einer nachgerüsteten oder vorhandenen Scheinwerferreinigungsanlage sogar Chancen auf TÜV über eine Einzelabnahme."
-
nicht nur die SWRA ist pflicht, sondern auch die Automatischeleuchtweitregulierung
es ist und bleibt verboten
-
Die Punkte kenn ich ja! Hätte ja sein können das sich was geändert hätte. Denn müsste man wegen Betrug anzeigen!
-
Die Punkte kenn ich ja! Hätte ja sein können das sich was geändert hätte. Denn müsste man wegen Betrug anzeigen!
naja, da gibts andere die zuerst dran wären -
Kauf dir lieber schicke H7 Birnchen und gut ist
-
Ich habe schon XENON die Frage wurde nur aus Interessse gestellt!!