Verkehrsordnungswiedrigkeit

  • wie soll man bitte bei einem driftenden Auto die Kennzeichen lesen können? 8| 8|
    es war bestimmt keine Oma mit der Brille...
    aber wen soll der Lärm durch die quitschenden Reifen noch belästigen?? 8| 8|
    ich würde antworten: "Mein Auto kann nicht driften, es ist nur ein Diesel! Ich war das nicht!" :fechten:

  • also ich an deiner stelle würde mich erstmal nicht verrückt machen das ist alles Kindergram dann würde ich zu meinem anwalt gehen dem alles in die Hand geben die Situation erklären und Akteneinsicht beantragen und dann siehst du ja was die Polizei an beweisen hat oder wer dich angezeigt hat so geht ja eigentlich im Prinzip jeder normale Anwalt vor und dann kann man danach entscheiden was man aussagt oder wie man weiter macht.

  • ja wie gesagt.. es war gegen 23 uhr.. in einem gewerbegebiet auf einam parkplatz der noch nichtmal beleuchtet ist... aber meinte kumpel meinte da wäre einer aus seinem LkW ausgestiegen der vllt 50 m weiter weg stand.. wird der typ gewesen sein der angerufen hat.. sind später auch ohne uns was dabei zu denken gemütlich an dem vorbeigefahren..

  • Kumpel von mir ist letztens mit seinem Senator quer durch einen Kreisel gefahren und hinter ihm war die Rennleitung in Zivil. Die haben ihn natürlich angehalten und ihm eine FETTE Strafe wegen Lärmbelästigung aufgebrummt .... ganze 15€ ;)

    :auto: :bmw-smiley: Sparst du in der Not, hast du für den Tot :bmw-smiley: :auto:

  • Blödsinn, nur weil man schreibt man weiß nicht wer gefahren ist, muss man doch nicht gleich nen Fahrtenbuch führen.... Echt geil was manche mit ihrem Halbwissen rumwerfen und davon total überzeugt sind... :!:


    Fakt ist, es gibt genügend Möglichkeiten gegen OWi´s ( ordnungswidrigkeiten ) vorzugehen. Auch wenn es einige für Unmöglich halten oder nach dem Motto: "Nun steh doch auch dazu" verfahren, ist es generell sinnvoll ruhig mal zu hinterfragen ( am besten durch Anwalt regeln )
    Denn oft genug sind Fehler vorhanden, sei es bei Geschwindigkeitsmessungen oder auch bei bei diesen Privatanzeigen wie in diesem Fall. Da kommt jemand daher und behauptet er habe da was gesehen... Die Polizei muss dem nachgehen und fertigt eine OWI. Punkt das wars. Dann liegt es an euch, ob ihr den Vorwurf gleich schluckt und still und heimlich die Buße zahlt. Ich würde es generell nie tun, nicht weil ich nicht dazu stehe was ich tue, sondern weil ich weiß was alles teilweise nicht 100% abläuft hinter den Kulissen... Und da passieren einige Fehler! Die bekommt man als normaler Betroffener im Owi Verfahren nur nie mit... Man muss nicht alles hinnehmen nur weil man Post von der Stadt oder Polizei bekommt. Leider werden bei uns in D ja Owis bald härter verfolgt als Straftaten... Für nen Parkverstoß der nicht bezahlt wird kommt irgendwann nen Haftbefehl... soviel dazu oder ?


    Also, ab zum Anwalt und das wird eingestellt... Geb ich dir Brief und Siegel drauf !


    § 31a StVZO. Fahrtenbuch.


    (1) Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.


    (2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt
    1. vor deren Beginn
    a) Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,
    b) amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
    c) Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und
    2. nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen.


    (3) Der Fahrzeughalter hat
    a) der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle oder
    b) sonst zuständigen Personen das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden muss, aufzubewahren.


    So schlimm ist zwar die Ordnungswiedrigkeit nicht es wird tolleriert muss aber nicht. Schade da hat jemand verpasst selber etwas zu lernen. :sleeping:

    Alle Wege führen...... an eine Tankstelle :D

    2 Mal editiert, zuletzt von oguz ()

  • Bezüglich Fahrtenbuch, vollkommen richtig!


    Ich hab letzte Woche (zwar was anderes) eine Anhörung erhalten, weil ich nicht den mind. Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der A1 nicht eingehalten habe.
    In der Anhörung war auch beschrieben, dass dem Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch auferlegt werden kann, wenn man nicht genau beweisen kann, wer das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt geführt hat.
    Da das alles noch im Rahmen eines Bußgeldes ist und ich im Fahrzeug auch klar zu erkennen bin, habe ich mich zur Tat bekannt.

  • Bezüglich Fahrtenbuch, vollkommen richtig!


    Ich hab letzte Woche (zwar was anderes) eine Anhörung erhalten, weil ich nicht den mind. Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der A1 nicht eingehalten habe.
    In der Anhörung war auch beschrieben, dass dem Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch auferlegt werden kann, wenn man nicht genau beweisen kann, wer das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt geführt hat.
    Da das alles noch im Rahmen eines Bußgeldes ist und ich im Fahrzeug auch klar zu erkennen bin, habe ich mich zur Tat bekannt.


    Danke für die Bestätigung, bezüglich auf das Fahrtenbuch. Echt schade, dass man hier alles beweisen muss sonst wird man gleich als halbwissend dargestellt. Ich sag immer "lieber Halbeswissen als gar keins",

    Alle Wege führen...... an eine Tankstelle :D

  • also das war mit deinem Auto? wie will man mit nem 320d Lärmbelästigung schaffen? ...Lärmbelästigung durch Traktorsound? oder kurz beim wegfahren wenn in der Kurve der Arsch für ne Sekunde weg rutscht ?(


    Unteschätze keinen 320d :D mit ausgeschaltenem DTC geht sowas leicht und wenn man da ein bisschen Übung bzw. übermotiviert ist :D