Wann wechselt ihr eure Reifen?

  • Es wird doch wieder Zeit für einen Wechsel oder?! ..
    also ich kann die kleinen 16" nicht mehr sehen, werde am Wochenende meine SOmmerschuhe anziehen ! Habe gehört, dass es ab 8grad angebracht ist ?! :thumbsup:

  • jetzt schon? ?(
    wir haben doch grad mal februar,ich weiss das es nicht schön aussieht aber sicherherit geht bei mr vor!


    Da warte ich lieber bis ende märz oder anfang april

  • Vor Ende März kommen die bei mir ned drauf....Ausserdem hab ich zur Zeit gar keine, deswegen eilt es mir auch ned soo

  • Ist nich Pflicht bis 01.03. 8)

    Bei ungelernten lohnen sich Um- und Weiterbildungsmassnahmen nicht.
    Was soll man umschulen oder weiterbilden, wenn das Fundament fehlt ?

  • Wenn die Strassen es zulassen ned, nur wenn Schnee usw liegt oder winterliche Strassenverhältnisse vorhanden sind, ansonsten kannst du drauf machen was du willst...

  • Ist nich Pflicht bis 01.03. 8)

    Nein. Man sagt von O bis O ?( okt. bis Ostern :meinung:

    Gruß Kummi :secret:


    suche noch Performance -Seitenschweller am liebsten in Titansilber

  • Aktuell: Neuregelung zur Winterreifenpflicht tritt in Kraft


    Die Frage nach der "Winterreifenpflicht" in Deutschland hat in den letzten Jahren immer wieder zu Fragen bei deutschen Autofahrern geführt. Nun tritt die neue Neuregelung am 04.12.2010 offiziell in Kraft.

    "Konkrete Winterreifenpflicht"
    <img align="right" title="Winterreifen Pflicht" alt="Winterreifen Pflicht" src="http://www.warum-winterreifen.de/bilder/winterreifenpflicht/winterreifen-pflicht.jpg" />Auf eine „konkrete Winterreifenpflicht“ in der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben sich bereits die Verkehrsminister von Bund und Ländern auf ihrer Herbstkonferenz in Schloss Ettersburg bei Weimar Anfang Oktober verständigt.


    Am Freitag den 26.11.2010 wurde nun eine enstprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vom Bundesrat beschlossen und tritt in diesen Tagen mit der Verkündigung des Bundesgesetzblattes in Kraft.



    Was legt das Gesetz fest?
    Ab sofort sind M+S-Reifen (steht für „Matsch & Schnee“) Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte.
    <img align="right" src="http://www.warum-winterreifen.de/bilder/winterreifenpflicht/m-s-reifen.jpg" alt="M+S Reifen Symbol" title="M+S Reifen Symbol" />Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol auf der Seitenfläche gekennzeichnet. Diese Reifen haben ein Profil, das bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Kälte und Glätte den nötigen Griff gewährleistet.


    Der Begriff "Winterreifen" selbst taucht in der StVO aber auch in Zukunft nicht auf. Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht fest.


    Vorgeschrieben sind Winterreifen demnach nur bei den entsprechend schlechten Straßenverhältnissen. Experten empfehlen jedoch die Winterreifen nach der sogenannten O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben.



    Sind M+S Reifen dasselbe wie Winterreifen?
    Nein, M+S gibt es als Winter- und Ganzjahresreifen („Allwetterreifen“). Für welche Variante Sie sich entscheiden, ist Ihnen überlassen. Es muss lediglich ein M+S Reifen sein (Die Bezeichnung befindet sich auf dem Reifenprofil). Die Bezeichnung gibt an , dass der Reifen auch bei Matsch und Schnee noch sicher ist (besserer „Grip“ auf der Straße).



    Wann tritt die Änderung in Kraft?
    Ab dem 4.12.2010! Die lange erwartete Winterreifenpflicht wurde am 3.12.2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Neuregelung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
    Ab dann sollte man schnellstmöglich Winterreifen kaufen, wenn für seine Region Schnee oder Eis angekündigt sind.



    Für wen trifft die Neuregelung zu?
    Die Neuregelung der Winterreifenpflicht trifft für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer zu.
    Wichtig: Nicht nur bei ihrem eigenen Fahrzeug sollten M+S Reifen montiert sein, auch bei einem Mietwagen sind Sie dafür verantwortlich, dass bei Winterwetter M+S-Reifen aufgezogen sind.
    Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen haben.



    Kontrolliert die Polizei die Bereifung?
    Die Polizei kann relativ leicht durch einen Blick auf das Reifenprofil erkennen, ob auf einem Fahrzeug entsprechende M+S Reifen montiert sind.



    Riskiert man mit Falschbereifung seinen Versicherungsschutz?
    Ja, die Kaskoversicherung kann bei einem Unfall teilweise oder ganz die Zahlung verweigern, wenn die fehlenden M+S-Reifen Ursache des Unfalls gewesen sind.



    Auch auf die Profiltiefe achten
    <img align="right" src="http://www.warum-winterreifen.de/bilder/winterreifenpflicht/profiltiefe.jpg" alt="Profiltiefe" title="Profiltiefe" />Nicht nur auf die geeigentet Bereifung ist zu achten.
    Das Gesetz schreibt außerdem eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter vor. Der ADAC rät jedoch aus Sicherheitsgründen sogar zu vier Millimeter Profiltiefe. Kleiner Tipp: Stecken Sie eine 2-Euro-Münze ins Profil. Der silberne Rand sollte dabei verdeckt sein. Dann ist ihr Reifenprofil noch ausreichend.



    Bei Verstoß droht erhöhtes Bußgeld
    Wer unter winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss künftig 40 Euro Bußgeld zahlen, statt der bisherigen 20 Euro. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung anderer Verkehrsteilnehmer werden sogar 80 Euro plus einen Punkt in Flensburg fällig (bisher waren es 40 Euro). Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.



    Warum ist die Neuregelung nötig?
    Bisher war in der StVO nur die sehr ungenaue Bezeichnung "geeignete Bereifung" verwendet worden und es wurde eine an die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung gefordert.


    Nötig geworden ist die Neuregelung, nachdem das Oberlandesgericht Oldenburg die bisherige Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für zu schwammig und somit verfassungswidrig eingestuft hat. Nach Ansicht des Gerichts sind die darin enthaltenen Angaben zur Bereifung zu vage.


    Diese Pflicht soll jetzt klarer und verbindlicher als die bisherige Regelung in der Straßenverkehrsordnung sein und pünktlich zum Winterbeginn für mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit sorgen, so Ramsauer.


    <img align="right" title="Rechtslage Winterreifenpflicht" alt="Rechtslage Winterreifenpflicht" src="http://www.warum-winterreifen.de/bilder/winterreifenpflicht/rechtslage-winterreifenpflicht.jpg" />Der Bundesrat hatte damals eine Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen, wonach es seit Mai 2006 in Deutschland eine situationsbedingte Winterreifenpflicht gab, d.h. PKWs müssen den Wetterverhältnissen entsprechend ausgestattet sein.


    In Paragraph zwei der Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3 a StVO) hieß es bislang:



    „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“



    Sicherheit durch Winterreifen
    Autofahrer sollten im Winter immer rechtzeitig für eine passende Bereifung sorgen und sich auf die Wettverhältnisse einstellen. Dies gilt nicht nur in seinem eigenen Interesse, sondern auch dem der anderen Verkehrsteilnehmer.


    Der Rat für alle Autofahrer lautet daher:
    Wer sicher im Winter bei Schnee und Glätte auf den Straßen unterwegs sein möchte, der sollte unbedingt auf Winterreifen umrüsten.


    Weitere Infos zum Thema Bußgelder erfahren Sie im aktuellen Bußgeldkatalog.