Unfall.. was steht mir zu?

  • Hi Leute,


    wie einige schon gelesen haben hatte ich vor kurzem einen Unfall. Ein polnischer LKW-Frahrer fuhr mich von der Seite an beim Spurwechseln.


    Hab jetzt die Kopie meines Gutachten bekommen und den Original hat mein Anwalt, den ich sofort eingeschaltet habe. So ich hab jetzt eine ordentliche Schadenssumme X (mich interessiert nur Netto) und einen Listen Preis für mein Auto Y der höher ist als X. Y>X (Das heißt keine Totalschaden, aber knapp dran vorbei!)


    Und dann hab ich noch einen Restwert Z, der ist etwas weniger als Y/2...


    So normalerweise kenn ich das so, dass mir sofort die Schadensumme zusteht in Netto und wenn ich für die Reperatur Geld für Mwst. ausgegeben habe diese auch später erstattet bekommen werde. Aber vorab muss mir doch die Summe X überwiesen werden oder nicht?


    Weil mein Gutachter meinte das mir X nur zu steht wenn ich das Auto auch repariere. Na gut ich werde das Auto reparieren aber bei meinem Kumpel in seiner Karosserie Firma und habe mir auch die Teile geholt unfallfrei aber aus einem gebraucht fahrzeug und ohne Rechnung. Natürlich komm ich dann bei meinem Ausgaben nicht auf die berechnete Schadenssumme X. Aber wie wird das denn jetzt berechnet :wacko:


    Mein Anwalt konnte auch so ungefähr das bestätigen was der Gutachter erzählte. Nur meinte er keine Sorge wir kriegen schon das best mögliche raus! Irgendwie versteh ich nur Bahnhof :( mein Auto wurde angefahren und hat einen schaden der ersetzt werden muss, da interessiert es die Gegenpartei doch nicht ob ich das auto repariere oder wann ich das repariere! könnt ihr das so bestätigen?


    Zweite Sache ist, wird mir auch der Nutzungsausfall für die Reperaturzeit ausgezahlt wenn ich das Auto so repariere oder auch nur dann wenn ich das Auto ganz ofiziell bei BMW zb machen lasse?


    Freue mich auf eure hilfreichen Antworten :!:


    Danke im Voraus!

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    [b]

  • hi, hi...


    ...mein kenntnisstand ist, dass du die 19% mehrwertsteuer nur auszahlst bekommst, wenn du dessen ausgabe auch nachweisen kannst, aber das war nicht die frage :) dh. wenn dein kumpel die rechnung schreibt.


    …ansonsten kannst du dir netto immer auszahlen lassen. bsp. wenn du dein auto in diesen zustand verkaufen willst. mein kumpel hatte das vor kurzem. dieser hatte einen hagelschaden knapp 4K schaden, hat dann sein auto mit dem schaden verkauft und 4K-19% von der versicherung erhalten.

  • Stimmt, MWSt bekommst Du nur, wenn Du Rep.Rechnung vorlegst. Kannst auch noch pauschal 25 Euro allg. Unkostenbeitrag fordern! Ist zwar nicht viel, steht Dir aber immer zu!

    Liebe Grüße Thomas


    BMW /// M 330dA LCI, Le Mans blau mit M-Technik und VA incl. AHK!
    "Aktiv gegen Downsizing"

  • Genau so stell ich mir das vor. Egal was ich mit meinem Wagen anstelle mindestens die Schadenssumme müsste ich erhalten!


    Aber anderseits wenn man überlegt.. Restwert ist ca Y/2 und Schadenssumme fast so viel nur etwas weniger als als Y dann würde ich ja insgesamt mehr bekommen als mein Auto auf der Preisliste bewertet wird wenn ich das Auto für den Restwert verkaufen würde. Also sprich X(Netto)+Z ist > Y das wollen die ja auch vermeiden denk ich!


    Nur ich will aber mein Auto reparieren ordnungsgemäß und günstig weil ich die voraussetzung habe. Aber der gegenparei soll das bitte nichts angehen. Die sollen mir trotzdem das zahlen was ihr Mandant auch angerichtet hat und nicht das zahlen was ich wirklich ausgeben werde! weil dann kann man sich ja die kopfschmerzen die man sich macht sparen und alles gleich bei bmw machen lassen.


    Und der Nutzungsausfall interessiert mich noch :!:

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  • hi...


    ..nutzungsausfall erhälst du auch nur, wenn du einen nutzungsausfall hast!


    ..was du weniger bekommst ist die differenz bei mwst! dh. wenn der schaden netto 10.000,- ist und du diesen für 1.000,- reparierst, dann bekommst du von der Versicherung statt 1.900 -> 190 Euro ;)


    ..der betrag netto 10.000 legt der gutachter fest und wenn die versicherung kein einspruch einlegt, ist dieser auch für die versicherung bindend.


    (1-3: mein kenntnisstand )

  • genau so sehe ich das auch. und ich werde nur kleinteile bei BMW holen wie Türgummis Schaniere etc... und ob ich da noch die Steuern dann absetzen lasse oder nicht mir geht es hauptsächich um die Schadenssumme wie in deinem beispiel die 10.000€ in Netto.


    Ich hab einen Nutzungsausfalldauer von 10 Tagen bei Reperatur und 15 bei Widerbeschaffung für a 79 € bei der Klasse.


    das heisst wenn ich das auto repariere egal wo und für wieviel stehen mir die 790€ auch zu?

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  • ...ne frage!


    ...hast du darüber nachgedacht deinen aktuellen zu verkaufen?! mit umfall! quasi, so wie es mein kumpel gemacht hat! der hatte auf jeden Fall so deutlich mehr raus!

  • Das Auto ist am Samstag fertig mit der reparatur. Ich denke keine sekunde daran den zu verkaufen.
    :thumbdown:

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  • Nutzungsausfall Entschädigung
    Dein Gutachter hat doch die Zeit in seinem Gutachten angegeben die du brauchst um dein Fahrzeug wieder in den Zustand zu bringen in dem es vor dem Unfall war.
    Diese Zeit nimmst du und Rechnest die mit dem Satz für dein Auto gegen (2008 VFL 60 € am tag) Diese Tabelle hat doch dein Anwalt, wieso hat er dich nicht drauf Aufmerksam gemacht)

  • Du kannst per Gutachten abrechen, d.h. Schadenssumme - 19% Dann bekommst du ne Pauschale für telefonate usw ich glaube so zwischen 25-50 Euro, und du bekommst für die zeit die der Gutachter festgelegt hat, um das Auto wieder zu reparieren in Leihauto, wenn du dieses nicht brauchst kannst dir den Betrag auch auszahlen lassen.


    MFG