Hi Leute,
wie einige schon gelesen haben hatte ich vor kurzem einen Unfall. Ein polnischer LKW-Frahrer fuhr mich von der Seite an beim Spurwechseln.
Hab jetzt die Kopie meines Gutachten bekommen und den Original hat mein Anwalt, den ich sofort eingeschaltet habe. So ich hab jetzt eine ordentliche Schadenssumme X (mich interessiert nur Netto) und einen Listen Preis für mein Auto Y der höher ist als X. Y>X (Das heißt keine Totalschaden, aber knapp dran vorbei!)
Und dann hab ich noch einen Restwert Z, der ist etwas weniger als Y/2...
So normalerweise kenn ich das so, dass mir sofort die Schadensumme zusteht in Netto und wenn ich für die Reperatur Geld für Mwst. ausgegeben habe diese auch später erstattet bekommen werde. Aber vorab muss mir doch die Summe X überwiesen werden oder nicht?
Weil mein Gutachter meinte das mir X nur zu steht wenn ich das Auto auch repariere. Na gut ich werde das Auto reparieren aber bei meinem Kumpel in seiner Karosserie Firma und habe mir auch die Teile geholt unfallfrei aber aus einem gebraucht fahrzeug und ohne Rechnung. Natürlich komm ich dann bei meinem Ausgaben nicht auf die berechnete Schadenssumme X. Aber wie wird das denn jetzt berechnet
Mein Anwalt konnte auch so ungefähr das bestätigen was der Gutachter erzählte. Nur meinte er keine Sorge wir kriegen schon das best mögliche raus! Irgendwie versteh ich nur Bahnhof mein Auto wurde angefahren und hat einen schaden der ersetzt werden muss, da interessiert es die Gegenpartei doch nicht ob ich das auto repariere oder wann ich das repariere! könnt ihr das so bestätigen?
Zweite Sache ist, wird mir auch der Nutzungsausfall für die Reperaturzeit ausgezahlt wenn ich das Auto so repariere oder auch nur dann wenn ich das Auto ganz ofiziell bei BMW zb machen lasse?
Freue mich auf eure hilfreichen Antworten
Danke im Voraus!