Nochmal mein Senf dazu
AGB´s sind i.d.R. einseitige Erklärungen und besonders standardisierte Formulare. Wenn die nicht individuell verhandelt wurden ist das rechtlich kein Gesetz, sondern strittig (also nicht vereinbart)
Hier war es ein mündlicher Vertrag. Da kann BMW sich sonstwas vorstellen bei Fällen die sonstwie ausgehen. Die AGB sind nicht bindend, sondern im Einzelfall zu entscheiden. Hier geht es dann um Kostenübernahme und nicht um AGB allein.
Es ist einfach sinnvoll mit dem zu reden.
Für den Umbau der Glühkerzen, scheint mir, genügende Munition zur Vermeidung von Abrissen öffentlich verfügbar zu sein (Stand der Technik) um der Werkstatt die Kostenverantwortung zuzuweisen.
Von einer BMW Werkstatt kann man als Kunde die Einhaltung der TE und Vorgaben erwarten. Auch wenn die Problemgründe bei einem Zulieferer liegen kann man dem Kunden nicht zumuten das zu klären, zumal der Verkäufer erst einmal in der Pflicht ist.
Resumee meiner Meinung nach:
- egal ob die Kerze auch vor dem Erreichen des max. Drehmoments abknackt -> wirtschaftliche Verantwortung des Dienstleister ... da ....
- in einem mündlichen Vertrag sicher keine AGB´s vereinbart waren.
Mensch, das lief doch so -> Anruf des :): Müssen auch Kerzen wechseln, OK? -> Antwort: Ja, ok, wenn´s sein muss
Da muss doch die Wekstatt die Verantwortung übernehmen