Neuer Motor oder doch nicht?

  • Andi hat mir gerade geschrieben, dass es sich laut BMW-Datenbank um 163PS handelt. Damit würde das Fahrzeug nicht mit der EG-Übereinstimmungsbescheinigung übereinstimmen. Die wird ja AFAIK bei Fahrzeugproduktion ausgestellt?


    Ich denke, ich werde mal bei einem anderen Händler vorbeischauen, ich traue meinem Verkäufer nämlich insgesamt nicht mehr, da sind schon ein paar andere Sachen seltsam gelaufen. Mal schauen, ob die mehr rauskriegen können, vll. schicke ich ihn auch mal auf den Leistungsprüfstand.


    Was kostet denn so ein Test?

  • Zitat

    Original von patrick


    Der gibt nur Müll aus.
    Der sagt, ich hätte einen E30 316i obwohl es 100%ig ein E90 318d ist ?(
    Oder hab ich nur nicht hart genug geklickt? :D


    Hast Du auch die richtigen Nummern eingegeben?!
    Bei den meisten passen die Angaben. :)

  • Wenn aus der BMW-Datenbank 120 kW/163 PS kommen, dann sollte es eigentlich auch beim KBA und damit in der ZUlassungbescheinigung so ankommen.
    Hat der Händler Dir vielleicht falsche Papiere gegeben oder stimmt die Fahrgestellnummer mit der im Kaufvertrag überein?

  • Die Fahrgestellnummern stimmen auf dem Kaufvertrag, der Übereinstimmungsbescheinigung und im Fahrzeug überein, daher kann ich das eigentlich ausschließen.


    Ich versuche jetzt mal Kontakt mit dem Vorbesitzer aufzunehmen und nächste Woche dem BMW-Händler mal eine Mail schreiben. Dumm nur, dass ich nächster Zeit unter der Woche immer weg bin und daher nicht persönlich hin kann :(

  • Auch wenn du dem Verkäufer nicht vertraust: Frag ihn doch einfach mal, wie es zu den unterschiedlichen Angaben gekommen sein kann. Irgendwas muss er ja antworten.

  • Zitat

    Original von ango1987
    Einfach mal hier eingeben: klick mich hart


    Hab den Link mal ausprobiert. Bei mir spuckt die Abfrage gar nichts aus :/

  • Ihr müsst die letzten 7 Ziffern der Fahrgestellnummer eingeben. ;)

  • So, jetzt hab ich Klarheit: Nach einer Woche hat sich der Händler endlich gemeldet. Anscheinend wurde er bei denen im System falsch eingepflegt :rolleyes:


    Eine Wertminderung beim Einkauf oder Wiederverkauf hätte das nicht zur Folge. Das ist der Punkt, wo ich es ganz anders sehe.


    Als wiedergutmachung bietet er mir einen 100€-Tankgutschein an, das soll doch ein Witz sein, oder?


    Alternative wäre, dass ich das Auto zurückgebe. Und ich bin im Moment eher geneigt, letzteres zu tun, weil ich den Laden echt zum :mundzu: finde.


    Was meint Ihr zu der Antwort?

  • Das mit dem 100-€-Gutschein ist nicht nur ein schlechtes Angebot, sondern fast schon Verarschung, finde ich :8o:


    Wenn er nicht mehr bietet, würde ich den Wagen zurückgeben, schon aus Prinzip :rolleyes:

  • Yapp, da sollte denke ich auch, deutlich mehr drin sein. Ich werde am Samstag mal die anderen Autohäuser abklappern, vll. finde ich einen vergleichbaren zu ähnlichem Preis.


    Aber andererseits ist das Teil wirklich gut, bis auf ein paar kleine Schönheitsfehler, die man aber richten lassen kann. Die Technik ist einwandfrei, kein Klappern, keine Probleme. Und ob ich beim nächsten nicht da dann Pech habe?


    Und jetzt bitte nicht auf die Idee kommen, die Schönheitsfehler von denen richten zu lassen, denn: Die haben bisher noch nicht mal die Heckstoßstange richtig lackieren können, der dritte Termin würde kurz bevorstehen ...


    Jedenfalls lasse ich mal eine Anfrage an einen Anwalt los, hab ja zum Glück ne gute Rechtsschutz.