Anwälte hier??? Brauche Rechtsbeistand....

  • Hallo Zusammen!


    Ich bin zwar kein Rechtsverdreher aber Kfz-Meister. Grundsätzlich ist nach Gesetz nur der Kaufmann dem nicht Kaufmann Rechenschaft im Sinne von =>Gewährleistung und Warheitspflicht<= schuldig. Kaufmann zu Kaufmann = keine Rechenschaft! Das ist wie Privat an Privat= Keine Rechenschaft! In diesem Fall war es nicht-Kaufmann an Kaufmann = keine Rechenschaft!
    ABER
    Man ist Verpflichtet Wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
    Wie immer so nett gesagt wird : NACH BESTEN WISSEN UND GEWISSEN
    Nun ist er selber aber kein KFZ-Fachmann oder in Irgendeiner Art und Weise Sachverständig, also muss er sich auf die Aussagen seiner Werkstatt verlassen können. Und eben für diese sind Werkstätten Haftbar!!! Da braucht keiner kommen und mit den AGB zu Winken. Eines gilt immer: BGB Sticht AGB und das gilt im gesamten Bundesgebiet.
    Herbi hat schon den richtigen Weg eingeschlagen. Denn Rechnungen einer Werkstatt sind nicht nur Rechnungen, sie sind Werkverträge und diese haben auch vor Gericht bestand.
    Es wurde schon richtig bemerkt das Geschäftsbriefe (Auch und erst Recht Kaufverträge) für 10 Jahre aufbewahrt werden müssen. Gehe zum Händler und lass Dir eine Zweitschrift ausstellen. Ich kann mir gut vorstellen das man Dich versucht weg zu schicken ohne Zweitschrift. Bleib hartnäckig die sind nur zu Faul um ins Archiv zu Latschen!!! (Das ist der sogenannte Service-Wohlstand)



    Mich Interessiert wie Wild die Aussage vom Anwalt!

  • Kontaktier deine Werkstatt,
    die Sollen die deine Historie Kopieren und Geben.
    Weil du sagst ja das du einige mal in der Werkstatt warst.
    Dann müsste es Ja einige Aufzeinungen geben.


    Eventuell hast du ihn ja auf kurz nach dem Kauf durchchecken lassen.


    Wo hast du den Audi gekauft ?


    Gruß Phil

  • so zurück vom Anwalt. ;(
    Der sagt das ich keine chance habe.
    Selbst wenn die gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen wird ,
    ich hab den wagen mit 203.000 verkauft und dies nicht eingehalten. Schluss.
    Außerdem da ich keine Rechtschutzversicherung habe ist ein Rechtsstreit bei einer solchen Lage
    schweine teuer und würde wahrscheinlich auch noch verlieren.


    habe mit dem käufer(händler) telefoniert , der sagte mir ich solle eine stellungnahme schreiben und dann
    muss man weiter sehen.

  • ganz einfache sache A hat ein auto von B gekauft mit km X.
    A hat findet raus dass km stand nicht X ist sondern X + Y beträgt
    A klagt B an
    B muss beweisen dass er nichts am fahrzeug gedreht hat.


    So ist es nicht! Wir sind nicht in Amerika! In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung! Man ist solange unschuldig, bis die Schuld bewiesen werden kann! Da aber hier entwedern unser Fredersteller oder der Vorbesitzer manipuliert haben kann, muss zweifelsfrei geklärt werden wer es war. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden gilt "In dubio proreo" also Freischspruch, da die Schuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann :!: Schaut nicht so viel USA Gerichtsfilme :totlachen:

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
    Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!



  • Wie gesagt, einen Kaufvertrag hast du nicht mehr, der wird aber beim Händler noch hinterlegt sein. ;)
    Ansonsten wie gesagt zusätzlich die Rechnungen raussuchen, wo du z.B. in der Audi Vertragswerkstatt warst.

  • So ist es nicht! Wir sind nicht in Amerika! In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung! Man ist solange unschuldig, bis die Schuld bewiesen werden kann! Da aber hier entwedern unser Fredersteller oder der Vorbesitzer manipuliert haben kann, muss zweifelsfrei geklärt werden wer es war. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden gilt "In dubio proreo" also Freischspruch, da die Schuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann :!: Schaut nicht so viel USA Gerichtsfilme :totlachen:


    Das ist nicht so ganz richtig. Es geht nicht um die Frage ob hier ein Betrugsdelikt vorliegt. Das hieße, der Händler wirft die direkt die Manipulation vor. Ob und wer manipuliert hat interessiert nicht. Fakt ist im Kaufvertrag wurde angegeben das ich ein Auto mit einer Laufleistung x verkaufe (ohne das wissen das die Laufleistung x+y beträgt). Der Händler kauft in treu und glauben ein Auto das nicht dem Zustand entspricht, den es laut Tachostand hat. Der Händler hat das Recht Rückgabe des Kaufpreises oder ggf. auch einen Schadensersatz geltend zu machen. (sofern dies Nachweisbar ist). Unser getäuschter Verkäufer hätte, (sofern er dies nachweisen kann) dann wiederum einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz etc. gegen den Ursprünglichen Verkäufer. Aber so wie der Fall beschrieben ist wirds wohl nicht mehr nachweisbar sein. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Anderer Fall. Angenommen Du erwirbst redlich ein gestohlenes Auto. Papiere etc. alles in Ordnung. Keine Auffälligkeiten etc. Wenn Du den Wagen jetzt später in gutem Glauben weiterverkaufst und dann Festgestellt wird das es ein gestohlener PKW ist, bis Du auch der gelackmeierte. Kaufpreisrückzahlung und Fahrzeugabgabe an den Eigentümer...

    Beautyful Masterpiece onWheels
    (Loud Pipes Save Lives)

  • Das ist nicht so ganz richtig. Es geht nicht um die Frage ob hier ein Betrugsdelikt vorliegt. Das hieße, der Händler wirft die direkt die Manipulation vor. Ob und wer manipuliert hat interessiert nicht. Fakt ist im Kaufvertrag wurde angegeben das ich ein Auto mit einer Laufleistung x verkaufe (ohne das wissen das die Laufleistung x+y beträgt). Der Händler kauft in treu und glauben ein Auto das nicht dem Zustand entspricht, den es laut Tachostand hat. Der Händler hat das Recht Rückgabe des Kaufpreises oder ggf. auch einen Schadensersatz geltend zu machen. (sofern dies Nachweisbar ist). Unser getäuschter Verkäufer hätte, (sofern er dies nachweisen kann) dann wiederum einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz etc. gegen den Ursprünglichen Verkäufer. Aber so wie der Fall beschrieben ist wirds wohl nicht mehr nachweisbar sein. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Anderer Fall. Angenommen Du erwirbst redlich ein gestohlenes Auto. Papiere etc. alles in Ordnung. Keine Auffälligkeiten etc. Wenn Du den Wagen jetzt später in gutem Glauben weiterverkaufst und dann Festgestellt wird das es ein gestohlener PKW ist, bis Du auch der gelackmeierte. Kaufpreisrückzahlung und Fahrzeugabgabe an den Eigentümer...


    Das ist nicht so ganz richtig. Es geht nicht um die Frage ob hier ein Betrugsdelikt vorliegt. Das hieße, der Händler wirft die direkt die Manipulation vor. Ob und wer manipuliert hat interessiert nicht. Fakt ist im Kaufvertrag wurde angegeben das ich ein Auto mit einer Laufleistung x verkaufe (ohne das wissen das die Laufleistung x+y beträgt). Der Händler kauft in treu und glauben ein Auto das nicht dem Zustand entspricht, den es laut Tachostand hat. Der Händler hat das Recht Rückgabe des Kaufpreises oder ggf. auch einen Schadensersatz geltend zu machen. (sofern dies Nachweisbar ist). Unser getäuschter Verkäufer hätte, (sofern er dies nachweisen kann) dann wiederum einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz etc. gegen den Ursprünglichen Verkäufer. Aber so wie der Fall beschrieben ist wirds wohl nicht mehr nachweisbar sein. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Anderer Fall. Angenommen Du erwirbst redlich ein gestohlenes Auto. Papiere etc. alles in Ordnung. Keine Auffälligkeiten etc. Wenn Du den Wagen jetzt später in gutem Glauben weiterverkaufst und dann Festgestellt wird das es ein gestohlener PKW ist, bis Du auch der gelackmeierte. Kaufpreisrückzahlung und Fahrzeugabgabe an den Eigentümer...



    Genau das hat der Anwalt auch gemeint, es geht ja nicht um die Tachmanipulation als tatbestand sondern ums verkaufen des autos

  • defakt ist..versuche den kaufvertrag aufzutreiben..mit allen mitteln!!das muss möglich sein..

    Fahren Sie mir ruhig rein, ich kann das Geld gebrauchen!

  • Hast du den Audi von einem Händler gekauft?


    Wenn ja,dann hat er noch den Kaufvertrag.Er muss diesen 10 Jahre aufbewahren.Also nix wie hin und ein Kopie machen lassen.