Hallo Zusammen!
Ich bin zwar kein Rechtsverdreher aber Kfz-Meister. Grundsätzlich ist nach Gesetz nur der Kaufmann dem nicht Kaufmann Rechenschaft im Sinne von =>Gewährleistung und Warheitspflicht<= schuldig. Kaufmann zu Kaufmann = keine Rechenschaft! Das ist wie Privat an Privat= Keine Rechenschaft! In diesem Fall war es nicht-Kaufmann an Kaufmann = keine Rechenschaft!
ABER
Man ist Verpflichtet Wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Wie immer so nett gesagt wird : NACH BESTEN WISSEN UND GEWISSEN
Nun ist er selber aber kein KFZ-Fachmann oder in Irgendeiner Art und Weise Sachverständig, also muss er sich auf die Aussagen seiner Werkstatt verlassen können. Und eben für diese sind Werkstätten Haftbar!!! Da braucht keiner kommen und mit den AGB zu Winken. Eines gilt immer: BGB Sticht AGB und das gilt im gesamten Bundesgebiet.
Herbi hat schon den richtigen Weg eingeschlagen. Denn Rechnungen einer Werkstatt sind nicht nur Rechnungen, sie sind Werkverträge und diese haben auch vor Gericht bestand.
Es wurde schon richtig bemerkt das Geschäftsbriefe (Auch und erst Recht Kaufverträge) für 10 Jahre aufbewahrt werden müssen. Gehe zum Händler und lass Dir eine Zweitschrift ausstellen. Ich kann mir gut vorstellen das man Dich versucht weg zu schicken ohne Zweitschrift. Bleib hartnäckig die sind nur zu Faul um ins Archiv zu Latschen!!! (Das ist der sogenannte Service-Wohlstand)
Mich Interessiert wie Wild die Aussage vom Anwalt!