Hallo.
War grad beim TÜV und wollt meine Felgen/H&R-Federn und Spurplatten vorne/hinten eintragen lassen, aber das wurde leider nichts
Verbaut habe ich im Einzelnen folgende Teile:
H&R Federn 35/20 mit ABE
Spurplatten H&R (Vorne 15mm/Rad,Hinten 20mm/Rad) mit ABE
Baracuda Voltec T6: VA:8 x 19 ET 38 auf 225/35 ZR 19 und HA:9 x 19 ET 38 auf 255/30 ZR 19 mit Teilegutachten.
Der TÜV-Prüfer meinte Felgen und Federn einzutragen ist kein Problem, aber die Spurplatten haben u.a. folgende Auflagen:
Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind die Radhausausschnittskanten anzulegen und angrenzende Kunststoffkanten sind anzulegen.
Muss ich das machen obwohl bei mir absolut gar nichts schleift?Sollte ich evtl. zu einem andern Prüfer gehen oder wird der mir das selbe sagen?
Wäre nett wenn Ihr mir mal so eure Erfahrungen mitteilt.
Ich hatte bei meinem alten E36 die Kanten selbst angelegt und die Kunststoffverkleidung etwa 4cm ausgeschnitten.Danach das ganze dann mit Unterbodenversiegelung behandelt und dies jährlich wiederholt, gerostet ist da absolut nichts.Nur weiss ich nicht ob ich das bei meinem "Neuen" auch selbst machen soll oder doch lieber von nem Karosseriebauer machen lassen soll.
Was kostet das beim Fachmann, also 4xKanten anlegen und das Radinnenhaus ausschneiden?
Gruß