• Im Kaufvertrag steht werder das er Unfallfrei ist oder das es einen Unfall hatte.. nur das es Nachlakiert wurde...


    Vorher ist es mir echt nicht aufgefallen, und ehrlichgesagt hatte ich auch nicht so drauf geachtet


    Spekulation bringt hier nichts, erst untersuchen lassen ob er einen Unfall hatte oder nicht, danach kannst du erst sehen was man machen kann. wenn im Kaufvertrag steht nachlackiert, aber nicht wo, dann bist du selber schuld, wenn der händler dir sagt er wurde an der stoßstange nachlackiert, dann hätte es genau so aufm Kaufvertrag stehen sollen, dafür hättest du aber sorgen sollen.
    nachlackierung heisst nicht immer Unfall, kann auch vandalismus oder rost sein.
    wenn du nachweisen kannst dass es ein Unfallwagen ist, und der Händler dann nicht beweisen kann dass er den als Unfallfrei gekauft hat, dann hast du gute chancen, aber wenn der händler nachweisen kann dass er unfallfrei ist, dann hast du pech, denn du musst nachweisen können dass der unfall nicht passiert ist nachdem der wagen in deinem besitz kam. natürlich kann es sein dass der händler selber den wagen als unfallfrei gekauft hat und selber verarscht wurde, aber wie gesagt das müsstest du erst nachweisen, und dass wird schwer nach 7 monaten, vorallem weil nicht aufm kaufvertrag steht wo genau nachlackiert wurde und warum nachlackiert wurde. und zu aller letzt, egal was zutrifft, so eine rückwandlung kann bis zu 3 jahre dauern :thumbdown:


    http://autokaufrecht.info/2008…gen-eines-unfallschadens/ kannst es dir ja mal durchlesen

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  • Man kann aber nicht davon ausgehen, dass ein Fahrzeug als unfallfrei verkauft werden muss. Wenn im Kaufvertrag nicht steht, ob unfallfrei oder nicht, dann hat man auch keine Chance irgendwas zu machen. Es muss nämlich nicht zwingend angegeben werden ob das Fahrzeug einen Unfall gehabt hat, oder nicht. Wenn das Fahrzeug also einen Unfall gehabt hat, und im Kaufvertrag nichts steht, hat man als Käufer Pech gehabt.

  • Noch eine Info für einige der Experten:
    Die Lackierung ganzer Karosserieteile fällt im Regelfall auch unter Unfallschaden. Auch "kleine Parkrempler" zählen teilweise als Unfall. Das ist abhängig von den konkreten Schäden.
    Da gibt es also strenge Grenzen. Die Händler benutzen das nämlich nur zu gern als Ausrede.

    Hallo, was ist die Quelle der Aussagen?
    Ich würde deiner Aussage schon zustimmen: ständig behaupten die Händler es sein "nur nachlackiert", aber wer lackiert etwas ohne Grund? Das ist Bullshit. Hast du bestimmte Erfahrung in Bereichen oder wie? Irgendwie kann man hier zehn verschiedene Aussagen nachlesen die sich widersprechen.

  • Streng genommen zählt es auch als Unfall, wenn jemand mit einem Schlüssel an der Fahrzeugseite vorbeigeht und eine Gravur hinterlässt. Trotzdem will man sowas als Käufer nicht wissen, sondern man will wirklich die großen Unfälle kennen, bei denen auch wirklich was beschädigt wurde. Ist doch komplett uninteressant ob der Wagen wegen einem Neider nachlackiert wurde.

  • Zitat

    Streng genommen zählt es auch als Unfall, wenn jemand mit einem Schlüssel an der Fahrzeugseite vorbeigeht und eine Gravur hinterlässt. Trotzdem will man sowas als Käufer nicht wissen, sondern man will wirklich die großen Unfälle kennen, bei denen auch wirklich was beschädigt wurde. Ist doch komplett uninteressant ob der Wagen wegen einem Neider nachlackiert wurde.



    Hast du Urteile hierfür? Denn dann Urteilen Gerichten außerhalb Stuttgarts anders. Fahre ich mit meinem Auto minimal beim parken gegen einen Blumentopf ist es ein Unfall! Eine Komplettlackierung ist auch nicht immer anzugeben.

  • Ich kann Dir nur eins empfehlen: schau in Deinen Fahrzeugbrief und ruf doch mal den Vorbesitzer an!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Das habe ich auch gemacht und es wurden alle unklarheiten ausgeräumt. Der kann Dir auch sagen ob es ein größerer Schaden war und ob Deine Kilometer auch stimmten.


    Ich wünsche Dir auf alle Fälle viel Erfolg.

  • Man kann aber nicht davon ausgehen, dass ein Fahrzeug als unfallfrei verkauft werden muss. Wenn im Kaufvertrag nicht steht, ob unfallfrei oder nicht, dann hat man auch keine Chance irgendwas zu machen. Es muss nämlich nicht zwingend angegeben werden ob das Fahrzeug einen Unfall gehabt hat, oder nicht. Wenn das Fahrzeug also einen Unfall gehabt hat, und im Kaufvertrag nichts steht, hat man als Käufer Pech gehabt.


    Nochmal: Das ist Quatsch. Der Händler muss UNGEFRAGT über einen Unfall informieren, wenn er davon Kenntnis hat. Bei der Kenntnis ist der Maßstab bei einem Händler sehr streng, denn er hat Fachwissen und mehr Möglichkeiten als ein Verbraucher.


    Bei den Lackierungen hängt viel ab vom genauen Einzelfall.


    Ich bin Rechtsanwalt und solche Sachen sind mein täglich Brot.

  • Hast du Urteile hierfür? Denn dann Urteilen Gerichten außerhalb Stuttgarts anders. Fahre ich mit meinem Auto minimal beim parken gegen einen Blumentopf ist es ein Unfall! Eine Komplettlackierung ist auch nicht immer anzugeben.


    Zitate von ADAC.de:
    OLG Koblenz Az. 5 U 1878/0:
    Dort reichte die Bagatellisierung eines Unfallschadens ("Seitenschaden rechts") aus, damit der Käufer den Wagen zurückgeben konnte. "Die Richter forderten, dass der Verkäufer den Käufer über Art und Ausmaß von Unfallschäden jenseits der Bagatellgrenze umfassend aufklären und dabei sein gesamtes Wissen offenbaren müsse."


    BGH Aktenzeichen VIII ZR 330/06
    "Daher war die Frage vom BGH zu klären, ob allein die Tatsache des Unfallwagens einen Sachmangel darstellt, wenn die Unfallfreiheit nicht zugesichert wurde."
    "Der BGH entschied, dass der Gebrauchtwagenkäufer darauf vertrauen darf, dass ihm ein unfallfreies Fahrzeug verkauft wird."
    Batagellschäden müssen nicht angegeben werden, aber "Anerkannt werden als Bagatellschäden nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden."
    Es ging im konkreten Fall um einen gut 5mm tiefen Blechschaden, dessen Reaparatur ca. 1750€ kostet. Der Käufer durfte vom Kaufvertrag zurücktreten.

  • na dann freu ich mich schon bis ich meinen wagen verkaufe :D
    2 türen wegen dellen (1 davon sehr übel) neu lackiert, stoßstange gegen eine andere getauscht, kotflügel nach ziehen neu lackiert.... ich glaub ich schreib im KV gleich "totalschaden" hin, dann bin ich auch der sicheren seite :D :thumbsup: