Unfallfahrzeug verkaufen

  • Da ich schon einen Schritt weiter bin... wie ist das denn it der Steuer? Bekomme ich Brutto oder Netto ausgezahlt? Hier im Forum hat jemand geschrieben, ich bekäme nur den Nettowert? In meinem Fall ist das so:


    ca. 17.000 Wiederbeschaffungswert
    ca. 7600 (hab grad nochma nachgesehen im Gutachten) Restwertangebot


    Macht also 9400 EUR von der Versicherung (wenn ich richtig gerechnet hab :D ).


    Bekomme ich nun von der Versicherung die 9.400 EUR oder bekomme ich nur den Nettowert??

  • Man bekommt, wenn man es nicht reparieren lässt immer den Nettobetrag. So läufts bei mir immer :D Ich lass nix reparieren wenn mir einer rein fährt sondern fahr lieber in den Urlaub oder spare auf ein neues Auto

    Wo wir auch spielen,
    auf gehts Karlsruh wir führen
    auf gehts Karlsruh wir siegen
    und dann sauf ich mich zu für Karlsruh'

  • du bekommst nur den Nettowert, außer du reichst ne rechnung von der reparatur oder nen kaufvertrag von dem neuen auto was du dir geholt hast ein.

  • Das ist so nicht ganz korrekt.


    Der Abzug richtet sich nach dem Markt für Ersatzfahrzeuge und somit nach dem Alter des Autos.


    Wird das betroffene Fahrzeug zumeist regelbesteuert beim Händler verkauft, dann werden 19 % abgezogen. Nach dem Kauf eines Ersatzfahrzeugs kann man sich diesen Betrag dann nachzahlen lassen.


    Wird das betroffene Fahrzeug zumeist differenzbesteuert beim Gebrauchtwagenhändler verkauft, dann werden 2,5 % abgezogen. Auch hier ist eine spätere Erstattung möglich.


    Ist das betroffene Fahrzeug so alt, dass es im Regelfall nur auf dem Privatmarkt gekauft wird, dann wird nichts abgezogen. Die Grenze liegt da bei zirka 7 Jahren.

  • Stimmt, nach stundenlangem Stöbern hab ich auch davon gelesen. Grenze läge bei 6 Jahren oder 150tkm. Alles was älter ist oder mehr KM hat, da würde nix abgezogen.


    Aber hab eben gefunden:


    "Ob und wann die Kaskoversicherung die Mehrwertsteuer ersetzen muss, ist
    in § 13 Abs. 6 der Allgemeinen Bedingungen für die
    Kraftfahrtversicherung (AKB) geregelt. Dies ist nur der Fall, wenn und
    soweit sie tatsächlich wegen einer durchgeführten Reparatur oder einer
    Ersatzbeschaffung angefallen ist, stellte das Oberlandesgericht
    Saarbrücken in einem Urteil vom 28.01.2009 klar (AZ: 5 U 278/08)."


    Somit würde es wie Du schon sagst Alex-Hawk, in meinem Fall so aussehen, dass ich die Mwst nachgezahlt bekäme, wenn ich mir nen Gebrauchten kaufen würde. Puh, das beruhigt mich doch etwas. Ansonsten wär für mich doch nur ne Reparatur in Frage gekommen.


    Im Übrigen kann man aber sicher auch bei seiner Versicherung unter dem SChadenfall anrufen und konkret fragen, wie es aussehen würde. die Sachbearbeiterin meines Falles war nur grad in Pause. :D

  • In Deinem konkreten Fall dürften nur 2,5 % für die Differenzbesteuerung abgezogen werden.


    http://www.verkehrslexikon.de/Texte/UStErsatz15.php


    http://www.verkehrslexikon.de/Texte/UStErsatz05.php



    Wenn es für Dich kein Problem ist, dann kannst Du es natürlich auch erstmal akzeptieren und Dir den Betrag später zurückholen.

  • bei mir wurden früher auch keine 2,5% abgezogen, ich hatte anfang des jahres den gleichen fall...