Kommt es zum Unfall, wird beprüft, ob sie grob fahrlässig/fahrlässig handelten.
Das wird natürlich immer geprüft. Genauso wird das Verhalten des Unfallgegners geprüft.
Ich kann nur wieder § 38 StVO wiederholen --> "Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"." (bei Blaulicht / Martinshorn)
Von daher kann es sein, dass der Unfallgegner die Schuld bekommt, wenn er sich nicht an die Vorschriften hält --> sofern der Streifenwagen mit Blaulicht UND Horn alles richtig machte.
Genauso kann es anders sein, wenn der Streifenwagen hier Fehler machte (wonach es ja in diesem konkreten Fall ausschaut)