Unfall mit der Polizei :(

  • Kommt es zum Unfall, wird beprüft, ob sie grob fahrlässig/fahrlässig handelten.

    Das wird natürlich immer geprüft. Genauso wird das Verhalten des Unfallgegners geprüft.


    Ich kann nur wieder § 38 StVO wiederholen --> "Es ordnet an:
    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"." (bei Blaulicht / Martinshorn)


    Von daher kann es sein, dass der Unfallgegner die Schuld bekommt, wenn er sich nicht an die Vorschriften hält --> sofern der Streifenwagen mit Blaulicht UND Horn alles richtig machte.


    Genauso kann es anders sein, wenn der Streifenwagen hier Fehler machte (wonach es ja in diesem konkreten Fall ausschaut)

  • ärgerlich aber hauptsache dir ist nichts passiert.


    bei vorhandenem rechtschutz würde ich es auf jeden fall einem anwalt geben. meinem gefühl nach sollte aber die schuld bei der polizei sein.

  • Mein Beileid...auch wenns gut für dich ausgeht (was ich hoffe), ist die Autosuche danach immer nervig. :rolleyes:


    Kann mich zwar auf keine Paragraphen stützen, habe aber auch desöfteren gehört/gelesen, dass sich die Polizei, trotz Blaulicht und Horn an rote Ampeln herantasten muss, um keinen zu gefährden.

  • Mein Beileid...auch wenns gut für dich ausgeht (was ich hoffe), ist die Autosuche danach immer nervig. :rolleyes:


    Weiß nicht, mir macht Auto suchen Spaß.


    Bin aber auch nicht ganz so fixiert was Ausstattungen angeht.

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  • Kein größerer Personenschaden ist schonmal gut! Aber extrem ärgerlich ums Auto. Wie schon andere geraten haben, Anwalt (spezialisiert auf verkehrsrecht).
    Ansonsten wünsche ich dir, dass du gut aus der Sache rauskommst.

  • Also uns wurde bei der Feuerwehr gesagt, das man eigentlich immer Teil Schuld hat.
    Man muss aber trotz Sondersignal und Blaulicht in jede Kreuzung langsam einfahren muss.
    Das würde bedeuten schnell,schnell hin abbremsen kreuzung einschauen wenn keiner gefährdet wird wieder schnell schnell weiter.
    Wenn dies nicht beachtet wird hat man immer eine Teilschuld.
    Viele sprechen ja auch davon das sie mit einem Fuß im Gefängnis fahren.


    Sondersignal und Blaulicht bedeutet nicht freie fahrt ich komme.

  • Viel Glück dass die Cops dich nicht übers Ohr hauen....

  • Sondersignal und Blaulicht bedeutet nicht freie fahrt ich komme.



    SO SEHE ICH DAS AUCH



    Gruß
    Markus :)

    Gruß Markus :)


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  • Hier nochmal zum nachlesen. Steht im Gesetz da Brauch er noch nicht mal zeugen oder sonst was.


    Entgegen einem verbreiteten Rechtsirrtum ändert das Wegerecht nichts an der Vorfahrt. Kommt es zum Unfall, weil das Einsatzfahrzeug beispielsweise eine rote Ampel überfahren hat und mit einem Auto zusammenstößt, das „grün“ hatte, dann wird dies in aller Regel dem Fahrer des Einsatzfahrzeugs zugerechnet (§ 35 StVO):
    „(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.“
    – Auszug aus § 35 StVO (D)
    Das bedeutet, dass sich ein Einsatzfahrzeug vorsichtig und langsam in eine schlecht einsehbare vorfahrtberechtigte Straße hineintasten muss, bis sich der Fahrer davon überzeugt hat, dass offensichtlich alle Vorfahrtberechtigen die Lage erkannt haben und anhalten werden. Außerdem müssen die notwendigen Signale rechtzeitig und ausreichend lange gegeben werden. Auch dann darf sich der Fahrer nicht darauf verlassen, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer ihn wahrgenommen haben.[1] Sonder- und Wegerechte entbinden nicht von Haftungs- und Sorgfaltspflichten.
    Die zivilrechtliche Haftungsaufteilung bei einem Unfall wird von den Gerichten jedoch unterschiedlich – auch zu Ungunsten der anderen Verkehrsteilnehmer – vorgenommen. Die anderen Beteiligten können durch überhöhte Geschwindigkeit oder laute Musik im Fahrzeug zum Unfall beigetragen haben und müssen dann Zahlungen der Kfz-Haftpflichtversicherung und resultierend Nachteile beim Schadenfreiheitsrabatt hinnehmen.


    Denke das hilft dir vielleicht weiter :thumbsup: