Falsche Angabe der vorbesitzer Anzahl...

  • Im Vertrag steht ja drin, das es nur 1. Vorbesitzer gibt.
    Mit seiner mündlichen Bestätigung kann ich natürlich nichts anfangen.


    Finde halt, dass ich bei 3. Vorbesitzern hätte noch gut verhandeln können. So habe ich definitiv zu viel bezahlt und werde ihn sicher wieder schwerer los. Was sich nochmal im Preis zeigen wird.



    Mfg
    Micha


  • fahr zu deinem händler und binde ihm das auf die nase !


    Sehe ich genau so. Ich würde erstmal davon ausgehen, dass dem Händler ein Fehler und keine Absicht unterlaufen ist. Daher wird er vielleicht bemüht sein Dir dafür irgendwie entgegen zu kommen. Sei es mit einem geringem Preisnachlass oder einem freiem Service...


    Im Vertrag steht ja drin, das es nur 1. Vorbesitzer gibt.


    Hier noch ein paar vielleicht interessante Links:
    Urteil 2002
    Auskunft eines Anwalts

  • Das wäre Grund um vom Kaufvertrag zurückzutreten!! Wenn man will, da falsche Angaben gemacht wurden.


    Auf jeden Fall zum Händler und sagen was Sache ist. Vielleicht lässt er ja einen Satz neue Winterreifen springen oder schenkt dir einen kompletten Service :)


    Naja aber wenn ich ehrlich bin, mir persönlich ist das Latte wieviel Vorbesitzer. Wenn der komplett bei BMW Scheckheft gepflegt, dann fällt das nicht soo ins Gewicht.
    Klar, umso weniger Vorbesitzer umso besser. Und man weiß ja das am Anfang viele Leute die Autos gerne wechseln z.b. Firmen etc.


    Viele Grüße
    Sonny

  • Ja der Tausch in der Familie ist immer ein leidiges Thema.


    Kenne das ja selber von meinen Gebrauchten bzw. hab auch schon mein Auto von meiner Mutter auf mich schreiben lassen.
    Obwohl ich immer der Fahrer war.


    Würde mir das sauber dokumentieren lassen vom Händler, archivieren und gut ist.
    Beim Verkauf legst du den Schein dann vor und erklärst den Werdegang.


    Der Händler hat das sicher nicht Vorsätzlich getan.

    BMW e90 320d | 2009 | LCI | Saphirschwarz | ///M-Paket | Xenon :love:
    Performance PowerKit | Bremse | ESD | Nieren | PP 269 | Handbremshebel | Schaltknauf | Diffusor | Diffusoreinsatz Carbon |
    Alcantara Lenkrad 1 V2 mit Display | Carbon 2 Heckspoiler | Domstrebe Alu | Pedalauflagen | Spiegelkappen Carbon | Seitenschweller |
    Frontstoßstange | Kühlluftpaket

  • Formal ist der Vertrag nicht korrekt (steht 1 Besitzer ja wohl drin) - daher könnte man streng genommen wenn es noch nicht so lange her ist - auch auf Wandlung klagen und das Ding zurückgeben - denn beim Wiederverkauf sinkt ad eins auch die Zahl der Interessenten und ad zwei der Wiederverkaufspreis...


    Inhaltlich macht das wohl nicht so großen Unterschied. Denn ob das Auto auf einen angemeldet ist und in der Familie von 5 benutzt wird (was nicht im Kaufvertrag steht!) - oder 5 mal von verschiedenen angemeldet ist in der Familie und von einem jeweils benutzt wird.


    Wenn also der Preis gut war (und ich bis zum Ende fahren will) wäre es mir dann egal (irgendwas raushandeln würde ich dann aber trotzdem versuchen, denn wenn der Händler Erstbesitz sagt und in den Vertrag reinschreibt ist es definitiv Täuschung....und dass ist sein Fehler!).


    MaxJ30