Soweit mit bekannt, gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Mitführung von Reifenpannenset´s. Der Gesetzgeber verpflichtet bislang nur zur Mitführung von Verbandskasten und Warndreieck.
Dennoch behaupte ich mal es liegt im Interesse eines jeden Einzelnen irgendetwas in der Art von Ersatzreifen,Notrad, Reifenpannenset an Bord zu haben. Geht schneller als im Falle eines Falles, womöglich noch an einer ungünstigen Stelle, weiss Gott wielange auf den Schlepper zu warten.