HILFE ... Privatkauf Rückgaberecht?


  • Ohne ein Gutachten?


    Gutachten wurde gemacht, daher hat das ganze dann auch solang gedauert


    Du hast anscheinend wieder bei der Hälfte zu lesen aufgehört.
    Dann erkläre uns doch bitte wie du dem Verkäufer nachweisen möchtest, dass er dem Käufer diesen Umstand verschwiegen hat. Woher soll der Verkäufer weiters wissen, dass er einen erhöhten Ölverbrauch bei seinem Fahrzeug hatte, wenn er nicht Buch darüber geführt hat?
    Bitte unterlassen deine Unterstellungen!


    wenn man alle 600km 1liter öl nachschütten muss, sollte man sich schon fragen warum das so ist...!


    und das ist nicht erst seit 2 monaten, also muss es der vorbesitzer gewusst haben in meinen augen !

  • Du hast anscheinend wieder bei der Hälfte zu lesen aufgehört.
    Dann erkläre uns doch bitte wie du dem Verkäufer nachweisen möchtest, dass er dem Käufer diesen Umstand verschwiegen hat. Woher soll der Verkäufer weiters wissen, dass er einen erhöhten Ölverbrauch bei seinem Fahrzeug hatte, wenn er nicht Buch darüber geführt hat?
    Bitte unterlassen deine Unterstellungen!

    Ich kann nicht erkennen, wo ich irgendjemandem etwas unterstelle. Ich habe nur nett gemeinte Tipps zur deutschen Rechtslage gegeben.


    Ich kann zwei Ansätze erkennen: Kein wirksamer Gewährleistungsausschluss (das wäre z.B. bei deinen Formulierungen der Fall - mir egal, ob du das anders siehst, darfst gerne im Palandt und diversen Urteilen nachlesen) und eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Bei ersterem würde ich wetten, dass es zutrifft, bei zweitem eher nein bis unmöglich nachzuweisen.

  • Ok, absolute Kurzfassung: Wird ein und dieselbe Vereinbarung oder Regelung innerhalb eines Vertrages mit der Absicht erstellt, sie mehr als nur 3 Mal zu verwenden, spricht man von einer AGB. Da man aber die Gewährleistung beim Privatverkauf nur mittels Sondervereinbarung wirksam ausschließen kann (und auch hier kommt es auf die genaue Formulierung an!) und NICHT mittels AGB-Klausel, ist ein wirksamer Gewährleistungsausschluss unter zu Hilfenahme aller üblichen Kaufverträge im Internet nicht möglich.


    Aber doch nur im B2b oder b2p ?(
    Als Privatmensch musst du schlicht die Gewährleistung ausschliessen und gut.
    Is ja eine gebrauchte Sache ?(?(


    Edith: Also bei gebrauchten Autos oder Sachen und bei p2p-Verkauf, einfach "Gewährleistung gänzlich ausschliessen"und gut, natürlich muss der Gegenstand die zugesicherten Eigenschaften haben oder ein Mangel nicht Arglistig verschwiegen worden sein.

    "Von Tauschangeboten (Fahrzeuge, Frauen, Teppiche, Kamele etc.) bitte ich abzusehen."

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  • Als geschädigter würde ich einfach mal ins Scheckheft und schauen bei welcher Werkstatt der letzte Service oder die letzte Wartung durchgeführt wurde. Jene Werkstatt dann kontaktieren und denen mal ein wenig auf den Zahn fühlen ob ein Problem mit dem überhöhten Ölverbrauch bekannt war und dies auch dem damaligen Besitzer mitgeteilt wurde. Und bevor man gleich zum Anwalt springt würde ich mich mal mit dem Verkäufer in Verbindung setzen.... ein Motor verbraucht nicht von jetzt auf gleich 1l Öl auf 600km. Das muss der Vorbesitzer ja gewusst und Öl nachgefüllt haben, sonst wäre nach 2000km die Öl-leuchte angegangen und nach weiteren 1000km der Motor irgendwann hopps gegangen.

  • Als geschädigter würde ich einfach mal ins Scheckheft und schauen bei welcher Werkstatt der letzte Service oder die letzte Wartung durchgeführt wurde. Jene Werkstatt dann kontaktieren und denen mal ein wenig auf den Zahn fühlen ob ein Problem mit dem überhöhten Ölverbrauch bekannt war und dies auch dem damaligen Besitzer mitgeteilt wurde.


    Hat er doch schon, ohne Erfolg!

    2007 E92 325i | SPACE GREY | INDIVIDUAL MERINO COHIBABROWN | BBS CH-R BLACK 9x20 - 10.5x20
    KW VARIANT II | E9x M3 SUSPENSION PARTS | E93 M3 FRONT ANTI-SWAY BAR | CDV DELETE
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    DIAGNOSE BLOCKER | iDRIVE DATA DISPLAY

  • Fazit:


    Auch ein Privatverkäufer darf nicht arglistig täuschen.
    Bei arglistiger Täuschung greift der Gewährleistungsausschluss nicht.
    Die arglistige Täuschung muss der Käufer beweisen.

  • +


    Auch ein Privatverkäufer haftet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, wenn er diese nicht wirksam ausgeschlossen hat.


    +


    Gewährleistung und Rückgaberecht sind zwei Paar Schuhe.

  • Erstmal danke für die vielen Antworten!


    Des Auto hat jetzt 108000 km runter. Die Werkstatt wird morgen den genauen Fehler eingrenzen mit Gutachter. Der Fehler besteht mit Sicherheit schon bevor ich das Auto gekauft habe. Das Auto war zuerst in einer freien Werkstatt, diese hatten die Spur auf den Sensor gelegt und auch getauscht, ohne Erfolg. Bis BMW jetzt das mit dem Motor festgestellt hat.


    Der Vorbesitzer war zuerst nicht zu erreichen und nach langen versuchen, ein sehr kurzes Gespräch, da er sich keiner Schuld bewusst ist auch sehr unhöflich reagiert hat, da seh ich keine Andre Wahl wie Anwalt.


    Es wurde ein ganz normaler Kaufvertrag genommen, mit der Gewährleistungsklaussel das keine Garantie oder ähnliches gegeben ist aber Mängel am fahrzeug nicht unterschlagen werden dürfen. Meiner Meinung nach wurde mir dieser unterschlagen.


    Hoffe es nimmt trotzdem noch ein gutes Ende.

  • Ein korrekter Verkäufer hätte nie so reagiert sondern hätte dich erstmal angehört und dann versucht gemeinsam eine Lösung zu finden. Ich wette mein linkes Ei dass der VK ganz genau wusste was Sache ist mit dem Motor. So ein Mangel kommt nicht von heute auf morgen.


    Die Werkstatt wird Dir nichts sagen, da sie ja dann einen guten Kunden verlieren würden. Also lieber totstellen. Wahrscheinlich kann der Anwalt die Unterlagen anfordern als Beweis vor Gericht.


    Nimm dir einen Fachanwalt und einen Gutachter und verteile dem VK eine Lektion, eine gute Teure!!!!


    Wer weiss vielleicht liest der VK sogar hier mit.

  • Würde dir auch gerne was dazu schreiben.


    Wie schon gesagt worden ist, Recht haben und bekommen sind zwei paar Schuhe.


    Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, wirst du nicht viel verlieren außer der Selbstbeteiligung wenn überhaupt.


    Sollte diese nicht vorhanden sein musst du in vorleistung gehen und sämtliche Gutachten bezahlen.
    Diese Gutachten werden keinesfalls günstig sein. Zumal diese auch dann nicht unbedingt vor Gericht anerkannt werden.


    In diesem Fall solltst du dir gedanken machen und alles zusammenzählen bezogen auf die Kosten welche anfallen wenn du die Gerichtsverhandelung verlieren solltest.


    Da können locker mal kurz geschwind kosten in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen (locker 4-5tsd.).


    Und genau das sollte dir bewusst sein sprich ob es nicht doch preiswerter wäre den Fehler selber zu beheben.


    Gute Karten um den Wagen an den Verkäufer wieder abzudrücken hast du nur wenn nachweisen kannst das es sich um einen Unfallwagen handelt (sofern als Unfallfrei verkauft) oder der Tachostand manipuliert wurde.


    Ansonsten bekommst wenn überhaupt anteilig deine Reparaturkosten erstattet.


    Wo ebenfalls die Überlegung gemacht werden sollte ob es sinnvoll ist 2-3tsd. Euro in Gutachter und Gerichtskosten zu investieren wenn die Reparatur am Ende in einer guten freien Werkstatt für 1000 Euro gemacht werden kann.


    Schlimmstenfalls bist 5tsd. Euro los und hast immernoch den Wagen mit dem Schaden auf dem Hof stehen.