Ich hab's doch schon erklärt. Die üblichen Verträge im Internet sind alle dafür gedacht, häufiger als 3 Mal verwendet zu werden, ergo sind die darin enthaltenen Regelungen als AGB zu bewerten, da spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Privatverkauf handelt. Einfach keine vorgefertigten Vertrag benutzen, sondern selber einen aufsetzen. Keine Formulierung wie z.B. "gekauft, wie gesehen" verwenden oder auch nichts groß von Garantie erzählen. So wenige Informationen im Vertrag wie möglich mit aufnehmen, die als Beschaffenheitsvereinbarung bewertet werden können. Im Kaufvertrag nimmt man ein besonderes Feld und bezeichnet es als "Sondervereinbarung". Dort kann man alles reinnehmen, das besonders und ausdrücklich vereinbart werden soll. Eine passende Formulierung für einen wirksamen Gewährleistungsausschluss wäre:
„Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern beruhen sowie bei Körperschäden“.
Diesen gesonderten Punkt lässt man sich gesondert unterzeichnen. Und ganz wichtig: Diese Regelung nicht mehr mit irgendwelchen anderen Regelungen kombinieren, weil man denkt, dass man dann auf der ganz besonders sicheren Seite wäre.
Wenn mir jemand soetwas zum Unterschreiben als Käufer unter die Nase hält bei einem Fahrzeug von über 15 oder 20 tsd. Euro lache ich den aus und gehe!
Wer unterschreibt denn sowas?! Naja, jeden Tag steht ein ...auf.
Sowas unterschreibt man bei einem 500 Euro Polo oder sowas aber sicher nicht bei einem Wagen in der Preisklasse.