Bis das ein Idiot uns scheidet !!! Ich glaube der 3er ist platt....

  • Ich hoffe für dich dass es ein totalschaden ist..
    Ich kenn nämlich das problem später beim verkauf.. da hat man nur Theater und muss den preis gut "anpassen"
    Selbst wenn das auto tiptop dasteht. Unfall bleibt unfall!

  • Erbekommt bei jedem Schaden ein Summe bzgl. des Wiederbeschaffungswert (unfallfrei) und seinem. Die Differenz bekommt man von der Versicherung (als Lösung für die Werminderung)

  • Erbekommt bei jedem Schaden ein Summe bzgl. des Wiederbeschaffungswert (unfallfrei) und seinem. Die Differenz bekommt man von der Versicherung (als Lösung für die Werminderung)


    Erbekommt bei jedem Schaden ein Summe bzgl. des Wiederbeschaffungswert (unfallfrei) und seinem. Die Differenz bekommt man von der Versicherung (als Lösung für die Werminderung)


    Du weist aber sicherlich aus eigener Erfahrung wie "hoch"diese Entschädigung ist..
    In meinem fall wars bei einem schaden von 4000 ca 300 euro.
    Ich denke mal wir beide wissen dass 300;- nicht realitätnah sind..

  • Also ich habe bei meinem Golf V GTI mal einen Auffahrunfall gehabt. (mir wurde draufgefahren) Schadensumme ca. 2000 Euro.


    Der Wiederbeschaffungswert von dem Golf lag damals bei 15.000 Euro. Ich habe von der Versicherung ca. 3% bekommen.


    Seiner wird vllt. 16-17t Euro wert sein. Also ich glaube, wenn der Schaden von einer Fachwerkstatt gemacht wird und man alles per Fahrgestellnummer sieht. dürfte es nur minimal Verlust haben.

  • Zitat

    (Solche aussagen zeigen aber mal wieder den Sozialen Zerfall der e9x-Reihe)


    Ja wir asozialen Harz4-Empfänger übernehmen jetzt das Forum :D der Dünkel soll sich bitte ins F30/F10-Forum verziehen.


    "Harz vier und der Tag gehört dir"



    Zitat

    Allein schon weil es Verletzte gab die im Krankenhaus waren würde ich zu 200% alles über ein Anwalt machen da gibt es noch mehr Geld.


    Da hast du grundsätzlich recht :) aber der TE ist doch gar nicht verletzt, um Schmerzensgeld müssen sich die Insassen doch kümmern. Der TE ist nicht gefahren und muss sich eigentlich nur um die Instandhaltung kümmern.


    Gesendet von meinem Nexus 4 mit Tapatalk 2

    "Von Tauschangeboten (Fahrzeuge, Frauen, Teppiche, Kamele etc.) bitte ich abzusehen."


  • Hart ausgedrückt aber trifft einige punkte, die ich auch so sehe.


    Ohne Rechnung kannst du es eigentlich auch gar nicht wirklich über die Versicherung abrechnen. Sonst bekommst die Mehrwertsteuer nämlich nicht erstattet.


    Btw was sind 3% von 15.000... :D




    Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 4

  • Wenn die Gegenpartei schuld ist, dann absolut NUR über BMW reparieren lassen, ist doch logisch ;)
    Schaden definitiv als erstes mal vom Gutachter überprüfen lassen, alles andere ist hier Glaskugelraten und tut hier nichts zur Sache.
    Wer weiß was sich alles noch zu Tageslicht kommt bei genauerer betrachtung seitens Gutachter/BMW.


    Viel Glück lieber TE :)



  • Da stimme ich dem Paule aber hundertprozentig zu.

  • Ich hoffe für dich dass es ein totalschaden ist..
    Ich kenn nämlich das problem später beim verkauf.. da hat man nur Theater und muss den preis gut "anpassen"
    Selbst wenn das auto tiptop dasteht. Unfall bleibt unfall!

    Die Wertminderung sollte von der Versicherung kommen. Klar ist ein Unfallwagen weniger wert, so muss es auch sein, egal wie er "da steht".