Alles anzeigenAlso so wie ich informiert bin gibt zwei Varianten:
a) Anhand der Fahrgestellnummer "Betroffener" für die TA (Technische Aktion)
Hier verhält es sich wie bei einer Rückrufaktion. Völlig unabhängig vom Kilometerstand oder Scheckheft übernimmt BMW 100% der Kosten ohne zu Murren.
b) Nicht anhand der Fahrgestellnummer "Betroffener" (Kundebeanstandung wegen Geräusche im Bereich Steuerkette)
Hier läuft die Sache auf Kulanz, da es sich laut BMW eher um ein Komfortproblem handelt. Wie Kulant sich BMW in dem Fall verhält, hängt dann eben von Kilometer und vom Scheckheft ab.
Fall a) betrifft eher die Baujahre bis 12/08 und Fall b) betrifft eher die Baujahre ab 01/09
Wie gesagt- so weit ich informiert bin. Wer es genauer weiß darf mich gerne verbessern bzw. aufklären.
Ich gehöre wohl zu Fall c), bin weder von der TA betroffen, noch habe ich ungewöhnliche Geräusche, also auch keinen Hebel den ich beim Freundlichen ansetzen kann. Und wenn ich ganz ehrlich bin habe ich auch keine Lust darauf mir meinen gut laufenden Motor zerlegen zu lassen, da handhabe ich es lieber nach dem Motto "never touch a running system". Richtig blöd wird es allerdings wenn ich Probleme bei extrem hohen Kilometerständen bekomme, hier wird dann mit Kulanz nicht mehr viel sein. Da mach ich mir aber vorerst auch keine Gedanken.
Ich kann den Bericht nur für meine Erfahrungen zu Grunde legen, aber deine Ausführungen machen Sinn. Danke