BMW Rückrufaktionen - Autausch von mangelbehafteten Teilen - wird man da informiert schriftlich???

  • Ich habe übermorgen eine wartungstermin bei der bmw nl. Werde die dame mal fragen, ob es was gibt. Meiner ist auch aus 09/09.

  • Also wenn ich deine Threads so ein wenig verfolge, dann scheinst du schon irgendwie übervorsichtig zu sein.
    Bei der Problematik mit der Lenkung habe ich mal irgendwo aufgeschnappt, dass vorallem Fahrzeuge von 2010 betroffen sind. Auch spielte die Servotronic eine Rolle (vorhanden/nicht vorhanden).
    Wenn wirklich was ist, dann informiert dich BMW darüber und lässt dich in der Werkstatt antanzen. Bei kleinen Sachen wird es beim normalen Service gemacht. Wenn der Fehler bei BMW behoben wurde, dann wird das ganze auch bei BMW verzeichnet. Wann immer du denen deinen Schlüssel in die Hand drückst, gucken die ob irgendwelche Rückrufe offen stehen.
    Ist dein Wagen regelmäßig bei BMW, dann sind da auch keine bekannten Rückrufe offen.

    Hängt die Grünen, solange es noch Bäume gibt!

  • Ich frage mich, ob man da informiert wird, wenn da im Zuge eines Werkstattaufenthalts etwas "nebenbei" gerichtet worden ist.
    Habe den meinen mindestens einmal im Jahr beim Vertragshändler.

    Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat manchmal nur keine Lust mit Idioten zu diskutieren.

  • Ja ist ja auch sicherlich prima, wenn ihr mindestens 1x jährlich bei eurem BMW Händler seid,
    ich für meinen Teil richte meine Servicearbeiten nach dem BC (ob es jetzt Befürworter oder Gegner von LongLife Servicearbeiten gibt oder nicht). Meinen Ölwechsel lass ich nicht mehr bei BMW machen, weil FOLGENDE SITUATION und somit es völlig egal ist, wo ich meinen Ölwechsel machen lasse, da auch BMW das bei mir abgesaugt hat.


    Die Aussage von Seitens meines BMW-Händlers (und auch Bestätigung über die Aussage habe geben lassen von BMW Kundenbetreuung München, auf die Frage nach "Kulanzleistung im Schadensfall" und "Mobilitätsgarantie" usw...) war folgende, als ich persönlich vor Ort war und nach einem Ölwechsel samt "SELBSTMITGEBRACHTEN ÖL" zum Preis gefragt habe:


    Er sagte folgendes (Wortlaut aus besten Wissen wiedergegeben):
    "...Wenn Sie Öl selbst mitbringen, ist es irrelevant ob Sie ein ÖL kaufen, welches die Anforderungen von BMW erfüllt (BMW LL 04) oder nicht, da wir bei BMW nicht wissen, ob das Öl - welches Sie selbst mitgebracht haben - nicht irgendeine Plörre ist oder gepanscht wurde und wir als auch Sie nicht wissen, was da als "ÖL" angeblich verkauft wird. Im schlimmsten Falle handelt es sich bspw. um dubiose Händler aus dem Internet, welche Marktpiraterie betreiben, eine schier originale Verpackung haben, aber die Flüssigkeit im Behälter sich keinesfalls "Öl" nennen dürfte.


    Somit ergänzen wir - bei selbst mitgebrachten Öl - immer die Bemerkung, dass "der Kunde das Öl selbst angeliefert hat".
    Somit wäre das gleiche, wenn Sie sagen würden, bauen Sie mir bitte die Bremsbeläge XYZ ein, die ich selbst mitgebracht habe", auch hier würde eine Ergänzung stattfinden.


    Ferner meinter der Serviceleiter zu mir (Wortlaut):


    "...sehen Sie es doch mal so Herr ....., Sie bringen uns hier zum Ölwechsel eine "Flüssigkeit" mit. Wir können zu 99% schon davon ausgehen, dass der Inhalt des (bspw. MOBIL oder CASTROL) Ölbehälters das ist, was es zu sein scheint.
    Dennoch sichern wir uns ab mit der Bemerkung "Kunde hat Öl selbst angeliefert". Wir wissen nämlich nicht, was Sie da anliefern, bzw. im Internet oder woher auch immer Sie das Öl her haben.
    Somit sichern wir uns gegen womögliche Motorschäden oder Schadensersatzansprüchen gegen uns ab, die ggf. durch Ihr selbst angeliefertes Öl aufgetreten sein "KÖNNTEN" !


    ~ Das verstehe ich schon. Weil es interessiert keine Werkstatt, ob ich das Öl selbst anliefere oder Bremsbeläge oder Kupplungsteile. Der Händler kann sich nur entscheiden (was ich auch schon mitbekommen habe aus Gesprächen mit anderen BMW-Fahrern), selbst mitgebrachtes Öl zum Ölwechsel anzunehmen oder eben nicht.



    Ein Anruf bei der Kundenbetreuung München in Bezug dessen, wie es mit der Mobilitätsgarantie, Garantie allgemein und womöglichen Kulanzfragen bei Verwendung "selbst mitgebrachter Flüssigkeiten vom Ölwechsel handelt, wurde ich erst zig-mal weitergeleitet, bis ich dann in der Rechtsabteilung war bei BMW.


    Dort entgegnete man mir auf die Frage, wie es sich denn verhält, sollte ich - aufgrund des preislich attraktiven Arguments - Öl zum Ölwechsel selbst mitbringen, folgendermaßen:


    "...der BMW Händler kann in freiem Ermessen den Ölwechsel oder die Arbeiten an Ihrem Fahrzeug mit vom Käufer eigens fremd erworbenen Bauteilen und Materialien durchführen, muss aber seitens BMW nicht. Wir raten jedoch davon ab!
    Auf jeden Fall kommt in das Serviceheft und im persönlichen "LOG-FILE" (wird angeblich im Schlüssel gespeichert, so wie ich das mitbekommen habe....) ein Vermerk, dass bspw. der Kunde das Öl selbst angeliefert hat um so mögliche Kulanzansprüche oder Schadensersatzansprüche jeglicher Art an BMW abzuwenden.
    Die Mobilitätsgarantie sowie Regressansprüche gegenüber BMW können dann nicht geltend gemacht werden und erlischen.
    Weil es für BMW keinen Unterschied macht, ob der Kunde Bremsscheiben/Bremsbeläge oder Motoröl selbst anliefert.


    Somit ist eigentlich der Rat das Öl selbst mitzubringen und den Vermerk "Kunde hat Öl selbst angeliefert" kritisch zu betrachten, da mir hier sämtliche Kulanzansprüche, mögliche Schadensersatzansprüche, Garantieleistungen gänzlich gestrichen werden, sollte ich Probleme bspw. mit dem Motor haben...


    Klar ist es toll, 120-140-160,00 € für das Öl von BMW zu sparen (man kann auch original BMW Öl im Internet kaufen, weiß ja jeder...recht günstig), aber was nützt mir das?
    Da kann ich doch gleich zu ATU und Konsorten und zahle bei immer wiederkehrenden Ölwechsel-Aktionen 20-25,00 €.



    Und um nochmal darauf zurückzukommen zum eigentlichen Thema:


    Kuioserweise habe ich nach meiner Mail an BMW NL Schweinfurt und an BMW München am Donnerstag einen Anruf am Samstag von BMW München bekommen, es würde sich um die Rückrufaktionen bzgl. 3er E90, BJ. 2008-2010 handeln, Diesel.....
    Sie würden heute nochmal anrufen, da ich zum dortigen Zeitpunkt keine Zeit hatte für ein längeres Gespräch.


    Näheres erfahre ich heute im Laufe des Tages.


    Aber noch was "Lustiges", was eigentlich gar nicht lustig ist und ich BMW und die hiesigen NL persönlich kritisiert habe, nämlich:
    Bei dem Gespräch vor ORT bei BMW sagte man mir auf die Frage, wie sich das handelt mit Rückrufaktionen und der Information wie folgt (aus besten Wissen selbst wiedergegeben):


    "...bei kleineren und mittleren - NICHT ERHEBLICH SICHERHEITSBEDINGTER - Relevanz informieren wir den Kunden nicht, sondern erledigen die Service- und Austauschreparaturen bei einer der "Inspektionen" oder "Service-Intervalle" still.
    Der Kunde wird darüber hinaus auch nicht informiert".


    " Wie ich denn informiert werde, wenn ich keine Servicearbeiten oder Intervalle bei BMW machen lasse, entgegnete man mir, dass ich AUSSCHLIEßLICH NUR IN DIESEM FALL SCHRIFTLICH INFORMIERT WERDE, wenn ein BUNDESWEITER Rückruf SICHERHEITSRELEVANTER Teile veröffentlicht wird beim Kraftfahrzeugbundesamt. Dabei handelt es sich bspw. um Gurtstraffer, Airbag, Bremsleitungen.


    LOL
    Sorry, einfach nur LOL.
    Ich muss also zu BMW um meine Inspektionen und Serviceintervalle machen zu lassen, nur dann komme ich in den Genuss, dass etwaige Austausch-Materialien in mein Auto verbaut werden???


    Dass sowas rechtlich überhaupt durchgeht....ohne Worte :cursing:

    Ich komme aus schweinfurt/ Unterfranken

  • Zitat

    Also wenn ich deine Threads so ein wenig verfolge, dann scheinst du schon irgendwie übervorsichtig zu sein.


    Klar bin ich vorsichtig. Es ist deine Interpretation, ob es für dich "übervorsichtig" ist. Aber schön, wenn du meine Threads verfolgst, das zeugt von Interesse.



    Aber wie ich auch meinem Thread entnehmen kann, gibt es auch Leute hier, die bspw. solche Webadressen wie die vom KBA gar nicht kennen oder kannten und sich auch über diverse Rückrufaktionen interessieren.
    Und wie du sicherlich dem KBA entnehmen kannst, handelt es sich bei der Sicherheitsrelevanz der Lenkanlage nämlich nicht, wie von dir beziffert für Fahrzeuge von 2010, sondern - wie du dem Fall "3789" entnehmen kannst - für Fahrzeuge von 2007-2012.

    Ich komme aus schweinfurt/ Unterfranken

  • Man mag das jetzt in Sachen "Kundenfreundlichkeit" sehen, wie man will. Aber:


    Sicherheitsrelevante Dinge werden über das KBA geregelt. Es gibt einen Kodex, welche Fehler zu einer solchen schriftlichen Rückrufaktion zu führen haben.
    -> klick mich <-



    Andere Dinge, die zwar die Fahrzeuginsassen nicht gefährden, aber auf breiter Basis zu Fahrzeugausfällen führen könnten (man beachte den Konjunktiv), werden halt nur im Rahmen der Kulanz bei Aufsuchen der Werkstatt- hier immerhin vorsorglich(!)- kostenfrei erledigt.


    Dies ist jetzt aber bei BMW nun nicht vollkommen neu und ich möchte wetten, bei anderen Herstellern auch nicht anders.


    Wenn einem der Werkstattaufenthalt für Wartung zu teuer ist (ich bekomm bei den Preisen für nen Ölwechsel auch immer leichten Bluthochdruck ^^), dann halt einfach einmal im Jahr beim :) vorstellig werden und anfragen, ob es was gibt. Da wird sich keine Werkstatt gegen wehren, weil die Arbeit und das Material wird schließlich bezahlt. Für mich kein Grund, sich darüber groß zu echauffieren.

  • Manche scheinen wirklich zu erwarten, daß sie mit dem Kauf eines Produktes einen lebenslangen Anspruch auf kostenlose Verbesserungen bzw. Reparaturen haben. Das wäre zwar schön, ist jedoch völlig unrealistisch.
    Weiter oben wurde es schon sehr ausführlich geschildert. Warum sollte ein Hersteller eine Kulanz übernehmen, wenn Motoröl mitgebracht wird.
    Das Beispiel mit dem mitgebrachten Steak im Restaurant passt hier sehr gut. Und ganz ehrlich, als Werkstattbetreiber würde ich keine mitgebrachten Teile akzeptieren. Im Falle eines Schadens oder Problems mit den Teilen gibt das nur Ärger.
    Eigentlich ist das doch eine ganz einfache Sache: Solange man noch mit Kulanz rechnen kann und will sollte man den Service bei BMW machen, danach ist es egal. Ich mache es auch nicht mehr

  • Also die Seite vom Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) gibt keinerlei "richtigen" Aufschluss darüber, welche 1,3,5,7....X Modelle betroffen sind.
    Die schreiben nur was von 1,3,5 von 2008-20010 betroffen. Ob das jetzt 4 oder 6- Zylinder sind, Diesel oder Benziner...schreiben die nicht.


    Meine Frage:
    Gibt es denn eine WWW Seite im Netz, wo man detaillierte Informationen darüber bekommt, welche Modell explizit betroffen sind?
    ADAC und KBA ist mir keine große Hilfe.

    Ich komme aus schweinfurt/ Unterfranken