Tagfahrlicht nach US a) legal, illegal, sch..egal? b) Lebensdauer?

  • Bis hierher allen vielen Dank!


    Die Praxis scheint ja wirklich sehr verwirrend zu sein und dementsprechend gibt es wenig Anstoß: Anscheinend hatte noch nie jemand ernste Probleme damit.
    Auch dass die Lampen dennoch jahrelang halten, ist doch schon mal ne Info. Und ehrlich: da fällt mir lieber ein Fernlicht unterwegs aus als ein Abblendlicht.


    Noch unbeantwortet: Die Frage nach der richtigen Dimmstufe, sowie gesetzlichen Regelungen oder Infos.


    Und falls hier jemand vorbeikommt, der im LCI TFL mit BMWhat auf US umprogrammiert hat, wäre eine kleine Liste der nötigen Codierungen hilfreich. (BMWhat ist ja wohl eine legale Software und darf daher hier besprochen werden, oder?)


    P.S.: was habe ich falsch gemacht, dass der Fred nur einen Bewertungspunkt bekommt? gern per PM.

  • Gesetzlich wurde doch alles besprochen. Der Scheinwerfer und die Leuchtmittel sind in der EU nicht als gedimmtes Tagfahrlicht vorgesehen und dementsprechend auch nicht dafür zugelassen. Es ist also nicht legal.
    Dimmstufe kenne ich nur 40 und 60% und 60% blendet schon leicht. Bei Höhenunterschied nicht schön.

    Hängt die Grünen, solange es noch Bäume gibt!

  • Jajein ... zwar gibt es in D offenbar gedimmte Fernlichter als TFL, zumindest als Nachrüstsätze, oder sind die auch alle nicht gesetzeskonform?
    Müssten ab Werk zugelassene Scheinwerferlösungen (also TFL im normalen Scheinwerfer integriert) auch ein "RL"-Kennzeichen haben? Ich glaub's kaum... je mehr ich lese, umso mehr denke ich, dass gedimmtes Fernlicht in D ab Werk nicht verwendet wird - ein pfiffiger Grüner oder TÜVler wüsste also sofort Bescheid. Andererseits: Prüft der TÜV überhaupt integriertes TFL?


    Mit der Frage nach gesetzlichen Infos meinte ich aber auch ganz generelle Infos zu Regelungen und Duldungen, unabhängig von BMW. Da waren ja hier schon schöne Ansätze.


    Dimmen: also eher weniger. Danke! Ich hatte mal irgendwo von 30% gelesen, war mir aber nicht sicher.
    Sehe schon, ich werde mir eine candela-Messmimik "zusammenpfriemeln" müssen ('n Luxmeter hab ich im Schrank, Abstand, Fläche des Sensors und eine Formel müssten reichen). Bericht folgt.


    NB: Die im Handel erhältlichen LED-TFL-Sätze (zum Einbau im Luftgitter im Stoßfänger) für den E9x sind zwar legal, aber auch teuer und im Einbau aufwändig (für mich, aber andererseits muss man ja mal mit irgendwas anfangen an diesem Auto), und richtig gefallen tun sie mir auch noch nicht - das lass ich's dann erst mal bleiben.

  • TFL = mehr sicherheit.....wen soll das schon stören??


    warum macht man sich gedanken über die legalität vom US TFL?? das interessiert keinen solang du keinen blendest.
    du hastn frm2...da nimm wert_02 (ca 7V) oder wert_03 (ca 6V)..alles drüber is recht hell...probiern


    man kann sichs auch kompliziert machen... :)

  • ist zwar nicht erlaubt, aber weder polizei noch tüv macht sich da in die hose. bis jetzt hats noch keiner gemeerkt und ich bin schon einigen streifen zum opfer gefallen bzw entgegen gefahren.


    Ich wäre damit dieses Jahr im Februar fast nicht durch TÜV gekommen :-(.


    Der :) wollte dann aufs Auto ne neue Software spielen, habens aber dann gelassen weil die Optimierung der Motorsoftware dann wahrscheinlich auch flöten gegangen wäre.


    Der nette Mensch vom TÜV hat dann nach über ner Stunde hin und her dann doch sein Papperl drauf gemacht.

  • Habe mir auch US-TFL codiert, vorallem, weil ich regelmäßig die Abblendbirne tauschen musste. Seit dem Hält die Abblende länger und durch das dimmen der Aufblende sollte diese auch länger halten :) Die 60%, muss ich zustimmen blenden je nach Lichtverhältnissen etwas.


    Grüße

  • Zitat

    Ich wäre damit dieses Jahr im Februar fast nicht durch TÜV gekommen :-(.


    Der :) wollte dann aufs Auto ne neue Software spielen, habens aber dann gelassen weil die Optimierung der Motorsoftware dann wahrscheinlich auch flöten gegangen wäre.


    Der nette Mensch vom TÜV hat dann nach über ner Stunde hin und her dann doch sein Papperl drauf gemacht.


    Aber Du hättest ja auch vorher im BC die Lichtautomatik ausstellen können. Dann wäre das Tagfahrlicht weg. Glaube auch nicht das die vom TÜV das bei ner Prüfung einschalten.

  • Aber Du hättest ja auch vorher im BC die Lichtautomatik ausstellen können.


    Du meinst sicher das Tagfahrlicht ... genau die Idee hätte ich auch. TFL gehört ja nicht zum Soll-Leistungsumfang des Fahrzeugs. Mein monströser Innenspiegel im Peugeot (der mit dem Bildschirm für die Rückfahrcam) hat auch noch keinen TÜV-Prüfer gestört ... einfach weil er ihn noch nie gesehen hat (und auch nicht sehen kann, weil ich ihn jedesmal ausbaue :whistling: ...)

  • Wenn kein Xenon vorhanden ist, dann macht es sowieso keinen Sinn auf die Fernlichticher zurück zu greifen.


    das hängt u.a. vom Baujahr ab.


    grob vereinfacht, beim VFL war das Fernlicht mit einer separaten Halogen 55 Watt Lampe realisiert,
    beim LCI ist Bi-Xenon verbaut, d.h. das Fernlicht wird nur durch "Wegklappen" einer Blende vor dem Xenon Brenner eingeschaltet.
    unbetrachtet der Fall mit Kurvenlicht (und Abbiegelicht)


    d.h., Tagfahrlicht über (gedimmtes) Fernlicht ginge nur, wenn dafür separate (Halogen) Lampen vorhanden sind
    oder in Fall des LCI das Fz mit Kurvenlicht ausgestattet ist.

  • Aber Du hättest ja auch vorher im BC die Lichtautomatik ausstellen können. Dann wäre das Tagfahrlicht weg. Glaube auch nicht das die vom TÜV das bei ner Prüfung einschalten.


    so einfach ist das nicht. bei Fahrzeugen ab EZ 04/2006, und die meisten hier fallen ja darunter,
    ist die Prüfung der Systemdaten (eigentlich) Pflicht.
    d.h., wenn Lichtautomatik vorhanden muss die geprüft werden (auch wenn das keine Pflichtausstattung ist)
    und wenn die nicht funzt wäre das ein erheblicher Mangel !